Quellenbesteuerung für Dienstleistungen an indische Auftraggeber
In der Praxis führt die (oftmals unbekannte) indische Quellenbesteuerung auf technische Dienstleistungen in Höhe von 10 % der Vergütung gerade beim Indiengeschäft mittelständischer Unternehmen häufig zu Problemen, weil sie auch außerhalb von Indien erbrachte Dienstleistungen erfasst und zudem – aus indischer Sicht – Dienstleistungen ohne technischen Bezug mit einbezieht. Zwar kann die recht hohe indische Quellensteuer grundsätzlich auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet werden. Mangels zusätzlicher Anrechnung auf die Gewerbesteuer verbleibt es aber im Regelfall bei einer Doppelbesteuerung der Dienstleistungsvergütung, die bei der Angebotserstellung für die indischen Auftraggeber unbedingt berücksichtigt werden muss.
Ausführliche Information zur indischen Quellenbesteuerung auf Dienstleistungen einschließlich der 2016 neu eingeführten sogenannten Equalization Levy auf Online-Werbedienstleistungen finden Sie über den nachfolgenden Link in unserem Artikel „Neues zur indischen Quellenbesteuerung“, der im Heft 1/2018 der Fachzeitschrift Internationale Wirtschaftsbriefe (IWB) als Top-Beitrag veröffentlicht wurde.
Managing Partner, Benefitax GmbH / Global Chairperson of the GGi International Taxation Practice Group
6 JahreVielen Dank für diese klare Darstellung der komplizierten Sachlage im indiengeschäft