Schützen Sie Ihr Vermögen

Schützen Sie Ihr Vermögen

Die aktuellen Herausforderungen in Wirtschaft und Politik bergen einige Gefahren in sich. Vielen ist gar nicht bewusst, welche Gefahren für das hart erarbeitete Vermögen drohen, die in den kommenden Jahren auf uns zukommen. Im folgenden Artikel möchte ich einmal auf einige Punkte aufmerksam machen, an die wir denken sollten, um uns vorzubereiten.

Dass der demografische Wandel Risiken für die Altersversorgung der kommenden Generationen in sich birgt, ist längst bekannt. Zudem haben die Krisen besonders der letzten zwei, drei Jahre noch höhere Haushaltsschulden und sehr hohe Staatsschulden verursacht. Aktuell macht uns die hohe Inflation zu schaffen.

Irgendwie muss der Staat dem begegnen. Ein Instrument, um seine Schulden abzubauen, ist, sie wertlos zu machen durch Inflation. Das hat schon begonnen. Ein weiteres Instrument ist, einen Schuldenschnitt zu machen.

Verschiedene gesetzliche Grundlagen stehen dem Staat zur Verfügung, um sich Geld aus der Bevölkerung zu holen, was am Ende nichts anders bedeutet als Enteignung. Ich möchte nur mal auf ein paar Gesetze, die es gibt, hinweisen: Im Grundgesetz eröffnet Artikel 14 (3) die Möglichkeit, Privateigentum zu enteignen, und Artikel 15, Industrievermögen zu enteignen. Dann gibt es noch Artikel 106 (1) Nr. 5, wo die einmalige Vermögensabgabe, der sogenannte Lastenausgleich geregelt ist. Weitere gesetzliche Grundlagen sind das Lastenausgleichsgesetz (LAG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG).

Im Folgenden möchte ich einmal auf konkrete Gefahren hinweisen, die auf uns zukommen:

Immobilieneigentum

Bei der letzten Änderung des Lastenausgleichsgesetzes am 12.12.2019, mit Wirkung zum 01.01.2024 (Achtung, deshalb steht bei www.gesetze-im-internet.de der alte, noch gültige Text), wurde das Wort „Kriegsopferfürsorge“ ersetzt durch „soziale Entschädigung“. Das heißt, wenn irgendein sozialer Anspruch entsteht, kann er aus dem Vermögen der Bevölkerung bedient werden.

Ein spezieller sozialer Anspruch, mit dem in der kommenden Zeit zunehmend zu rechnen ist, ist der Anspruch aufgrund von Impfschäden. Dazu wurde schon ein Gesetz vorbereitet, das am 01.01.2024 in Kraft tritt: das 14. Sozialgesetzbuch. Ich zitiere dort mal den § 24:

§ 24 Geschädigte durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

1Wer durch eine Schutzimpfung nach § 2 Nummer 9 des Infektionsschutzgesetzes oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe nach § 2 Nummer 10 des Infektionsschutzgesetzes,

1.   die von einer zuständigen Landesbehörde nach § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,

2.   die im Inland vorgenommen wurde und auf die Versicherte nach § 20i des Fünften Buches einen gesetzlichen Anspruch haben, das gilt auch, wenn die betroffene Person nicht zum versicherten Personenkreis des Fünften Buches gehört,

3.   die von Gesundheitsämtern nach § 20 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes unentgeltlich durchgeführt wurde oder

4.   die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 20 Absatz 6 oder 7 des Infektionsschutzgesetzes angeordnet wurde oder sonst auf Grund eines Gesetzes vorgeschrieben war,

eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe hinausgeht, erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Absatz 1 Leistungen der Sozialen Entschädigung. 2 Dies gilt auch, wenn die Schutzimpfung mit vermehrungsfähigen Erregern durchgeführt und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.“

Das heißt also, wenn jemand einen Impfschaden erleidet, entsteht ein Anspruch auf soziale Entschädigung. Das muss aber irgendwie finanziert werden. Ist es jetzt noch verwunderlich, warum das Lastenausgleichsgesetz geändert wurde, damit es für die Finanzierung für soziale Entschädigung herangezogen werden kann?

Ursprünglich wurde das Lastenausgleichgesetz für Kriegsgeschädigte verwendet. Damals mussten Immobilienbesitzer eine bestimmte Summe zahlen, abhängig vom Wert ihres Immobilienbesitzes. Das konnte zwar gestundet werden, aber die Zahlungsverpflichtung bekam man nicht los. So ähnlich dürfte es auch diesmal aussehen. Wenn dann noch jemand die Immobilie finanziert hat, und damit zwei Schuldenberge abzuzahlen hat, wird es richtig heftig.

Lebens- und Rentenversicherungen

Seit 2013 gibt es die Collective Action Clause (CAC). Darin ist geregelt, dass Zahlungen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden können. Versicherungen verborgen das Geld, das die Versicherten einzahlen, ins Ausland. Wenn die nicht zurückzahlen können, berufen sie sich auf CAC und setzen die Zahlung auf unbestimmte Zeit aus. Damit kann die Versicherung nicht mehr die zugesagten Leistungen an den Versicherten auszahlen und würde theoretisch insolvent.

Da die Versicherungen als systemrelevant eingestuft werden, greift dann der Saat ein, indem er per Gesetz Zahlungsverbote oder Herabsetzung der Leistungen anordnet, damit die Versicherungen nicht insolvent gehen.

Als Versicherter hat man also die ganzen Jahre eingezahlt, und bekommt am Ende keine oder nur eine sehr geringe Leistung.

Bank- und Bausparanlagen

Im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) ist geregelt, dass Sparer bei Bankenpleiten herangezogen werden. Sie sind der Bank gegenüber Gläubiger. Hier ist das Geld auf dem Bankkonto in Gefahr. Übrigens: Manche denken, ihr Guthaben sei sicher, weil in den ABGs der Bank steht, dass es bis z. B. 100.000 Euro abgesichert ist. Aber das ist ein Trugschluss. Es heißt „bis“, nicht „mindestens“, nach unten gibt es also keine Grenze.

Des Weiteren gibt es das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland (FoStoG). Darin ist geregelt, dass der Anleger beim Anteilsverkauf eine Wartefrist bis zu vier Wochen haben kann bis zur Preisbildung (Swing Pricing). Er hat auch keine Widerrufsmöglichkeit der Verkaufsorder während der Wartefrist. Die Fondgesellschaft kann auch in Etappen veräußern und auszahlen. Hier kann man also jede Menge Sparguthaben im Bereich er Fonds verlieren.

Nachdem wir uns die Probleme angeschaut haben, wollen wir uns im Folgenden einmal über mögliche Lösungsansätze Gedanken machen.

Selbstbestimmung sichern

Wenn man seine Geschäfte nicht mehr selbst regeln kann und nichts geregelt ist (das kann einem nicht nur im Alter treffen, sondern z. B. auch durch einen Unfall), entscheidet das Gericht über einen Betreuer, der unter gerichtlicher Kontrolle steht und das Vermögen nach Auflagen verwalten muss, die den staatlichen Bedürfnissen entsprechen. (Welche das sind, dürfte aus dem vorangegangen Teil klargeworden sein.)

Nur wenn eine Vollmacht vorliegt, kommt kein Gericht ins Spiel. Dazu muss man Vollmachten erteilt haben und am besten in einem Notfallordner bereit halten für den Fall der Fälle. An folgende Vollmachten ist zu denken: Die Vorsorgevollmacht betrifft vor allem das Private und das Privatvermögen, die Unternehmervollmacht regelt, wer den Betrieb fortführt (gerade wenn der Ausfall nur vorübergehend ist, kann das wichtig sein, damit der Unternehmer hinterher sein Unternehmen noch in der gewohnten Form vorfindet und weiterführen kann), die Patientenverfügung regelt, welche Maßnahmen medizinischer Art getroffen werden sollen und welche nicht. Ferner können Vorkehrungen von Interesse sein wie eine Sorgerechtsverfügung (was für Eltern wichtig ist, damit ihre Kinder nicht einen fremden Betreuer bekommen), ggf. Einzelverfügungen und Testamente.

Immobilien schützen

Es gibt die herkömmlichen, „normalen“ Schutzmaßnahmen. Dazu gehört, dass die Finanzierung unter 50 % liegen sollte und bei Niedrigzinsen sollte eine Zinsfestschreibung gemacht werden, dass man über Rücklagen verfügt und Versicherungen gegen Schäden abgeschlossen hat.

Für die oben genannten drohenden Probleme reichen diese Schutzmaßnahmen allerdings nicht aus. Dafür gibt es folgende Lösungsansätze: Der Schlüssel liegt hier darin, den Wert der Immobilie so gering wie möglich zu halten, um die Bemessungsgrundlage eventueller Zwangsabgaben so gering wie möglich zu halten. Der Wert einer Immobilie lässt sich senken durch den Eintrag eines Wohnrechts und/oder eines Nießbrauchrechts ins Grundbuch, oder auch indem man eine Briefgrundschuld ins Grundbuch eintragen lässt oder Verkaufsrechte oder Auflassungen. Solche Maßnahmen führen dazu, dass die Immobilie schwerer zu verkaufen ist. Deswegen mindern sie den Wert. Schließlich ist das Trennungsprinzip (Immobiliensicherheit trennen von Schulden) eine weitere Maßnahme zum Schutz.

Investments mit Vermögensschutz

Zu diesem Thema bedarf es eventuell individueller Beratung. Nur ein paar kurze Gedanken möchte ich an dieser Stelle dazu sagen: Edelmetalle wie Gold und Silber sind inflationssicher, können aber auch verboten werden. (Wenn die Währung eines Landes gefährdet war, z. B. durch Inflation, hat es solche Maßnahmen schon gegeben. Auch wenn angestrebt wird, das Bargeld abzuschaffen, könnte so etwas geschehen, um eine Unterwanderung durch „alternatives Bargeld“ zu vermeiden.) Tendenziell werden Münzen und Barren eher verboten als Medaillen und Schmuck. Dann wäre da noch Kunst als Wertgegenstand. Die fällt auch nicht unter ein eventuelles Goldverbot.  

Resümee

In diesem Beitrag habe ich Ihnen einen kurzen Überblick gegeben, welche Gefahren drohen und Ansätze angeführt, was man machen kann. Wenn Sie mehr wissen wollen, kann ich Ihnen den Kontakt zu einer Beratung herstellen. Kontaktieren Sie mich einfach per Mail (info@schreibers-schreibtisch-service.de) oder telefonisch (01590 1888295).

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