SG Schwerin: Ist Rückweg im Homeoffice unfallversichert?

Das SG Schwerin, Urt. v. 13.12.2022 - S 16 U 49/22 hatte die Frage zu entscheiden, ob der Rückweg von der Arbeit/Arbeitsolatz im Homeoffice zur Wohnung unfallversichert ist, wo sich eine Arbeitnehmerin verletzt hatte:

Leitsatz: Auch der Rückweg nach dem Ende der Tätigkeit im Homeoffice steht als mitversicherter Betriebsweg unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz (Anschluss BSG vom 8.12.2021 - B 2 U 4/21 R = BSGE 133, 180 = SozR 4-2700 § 8 Nr 78: Der Weg vom Bett zur Arbeit im Homeoffice ist versichert).

  1. Damit sind die entscheidenden Fragen des Arbeitsunfalls im HO nun geklärt - vgl.: „Out of office oder back to office – Aktuelle rechtliche Aspekte von Tele-, mobiler, remoter Arbeit und New-Work-Konzepten“ in AuA 12/2021, S. 14 – 19 (Stück/Salo)

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