Steuergerichtsfall
Bundesgericht, 13. Dezember 2017, 2C_514/2017.
Kein Feststellungsinteresse von Verlusten bei einer juristischen Person mit "Nullgewinn"
Wird eine juristische Person mit einem Reingewinn von null Franken veranlagt, ist damit bloss entschieden, dass sie keinen steuerbaren Gewinn erzielt und dementsprechend für das betreffende Jahr keine Steuern zu bezahlen hat. Über den «Nullgewinn» hinaus ist damit zum Verlust in betraglicher Hinsicht noch nichts gesagt. Die Frage stellt sich erst, sobald in einer späteren Steuerperiode ein steuerbarer Reingewinn auftritt. Ergibt sich eine Nullveranlagung, fehlt es der steuerpflichtigen Person regelmässig an einem Feststellungs- oder einem andersartigen Rechtsschutzinteresse, das sie zur Anfechtung des Entscheids berechtigen könnte.