Mitarbeiter mit Geschäftsfahrzeug: FABI tritt ab 1.1.2016 in Kraft
Von FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur – FABI) sind Arbeitnehmer / Mitarbeiter mit Geschäftsfahrzeugen betroffen. Diese dürfen künftig für berufsbedingten Fahrkosten bei der direkten Bundessteuer maximal CHF 3‘000.00 vom steuerbaren Jahreseinkommen in der Steuererklärung… mehr