Mitarbeiter mit Geschäftsfahrzeug: FABI tritt ab 1.1.2016 in Kraft

Mitarbeiter mit Geschäftsfahrzeug: FABI tritt ab 1.1.2016 in Kraft

Von FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur – FABI) sind Arbeitnehmer / Mitarbeiter mit Geschäftsfahrzeugen betroffen. Diese dürfen künftig für berufsbedingten Fahrkosten bei der direkten Bundessteuer maximal CHF 3‘000.00 vom steuerbaren Jahreseinkommen in der Steuererklärung… mehr

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