Wer Haftet, wenn die KI Fehler macht?
Die Künstliche Intelligenz (KI) ist gegenwärtig eines der heißesten Themen in unserem beruflichen (und privaten) Alltag. 😊
Aber was ist eigentlich, wenn Du oder Deine Mitarbeiter KI im Unternehmen nutzen?
Wer haftet eigentlich, wenn die KI im Betrieb einen Fehler macht?
Die Versicherung von Schäden durch Fehler der Künstlichen Intelligenz (KI) ist ein relativ neues und komplexes Thema, das in der Versicherungsbranche zunehmend diskutiert wird.
Wir haben uns Gedanken gemacht, bei Versicherern nachgefragt und einige relevante Aspekte zusammengetragen, wie Schäden durch KI-Fehler in verschiedenen Kontexten versichert werden:
1. Produkthaftpflichtversicherung
2. Berufshaftpflichtversicherung
3. Cyber-Versicherungen
4. Betriebshaftpflichtversicherung
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Diesen Punkt wollen wir gerne auch etwas detaillierter ausführen:
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der jeweiligen BHV und zwar für die Funktionen Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Dies gilt sowohl
1.für den Einsatz einer unterstützenden KI, analog dem Einsatz sonstiger Mittel (z. B. Software, IT) zur Vornahme seiner versicherten Tätigkeiten, als auch
2. für den Einsatz einer völlig autonomen KI, da VN diese in seine Betriebsabläufe integriert hat und daher nach außen auch für daraus resultierende Schäden nach den allgemeinen Haftungsregeln haftet.
Sofern die KI mangelhaft ist, sind dann Regressansprüche gegen den Hersteller der KI denkbar.
5. Gesetzliche Haftung
Auch hier gehen wir etwas ins Detail:
Die KI hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher nicht „autonom“ haften. Die Haftung trifft dann (wie immer) den Hersteller, Händler und Anwender.
Sowohl für den Betrieb und die Nutzung (= Anwenderkonstellation) als auch für die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von KI-Systemen (= Herstellung und Vertrieb) ist die Haftung für daraus folgende Schäden derzeit nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen des aktuellen Rechts zu ermitteln – denn spezialgesetzliche Regelungen gibt es bislang noch nicht. Diese allgemeinen Haftungsgrundsätze (z. B. Verschuldenshaftung nach BGB) gelten für Schäden durch mangelhafte KI und sind von der BHV gedeckt, sowohl für den Anwender als auch Hersteller der KI. Noch nicht eindeutig geklärt ist die Anwendbarkeit der Gefährdungshaftung nach ProdHG auf Software und dementsprechend, ob für KI dann eine „Produkteigenschaft“ (analog Software) vorliegt – vgl. ProdHaftRL.
Dies gilt vermutlich auch für Haftungsregelungen, welche zukünftig eingeführt werden, wie beispielsweise die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL, vermutlich noch 2024) sowie das dann nach weiteren max. 2 Jahren künftig geänderte und auf Software/KI-Systeme erweiterte ProdHG (Gefährdungshaftung) und analog für eine spätere Umsetzung einer EU-KI-Haftungsrichtlinie (KI-HaftRL). Beides betrifft primär die Hersteller und Vertreiber von KI.
Wo liegen die Herausforderungen bei Schäden durch die KI:
Als Fazit lässt sich resümieren, dass Schäden durch Fehler der KI in vielen Fällen durch bestehende Versicherungsarten abgedeckt sind. Aktuell noch bestehende Deckungslücken könnten zukünftig noch durch gesetzliche Regelungen oder durch spezielle Versicherungsprodukte geschlossen werden.