Zentrale Retentionsanlage Schulhausplatz Gais AR
Im Appenzellerland wurde während der letzten Jahrzehnte das Regenwasser im Rahmen der „modernen“ Siedlungs- resp. Liegenschaftsentwässerung gefasst und möglichst rasch aus dem Siedlungsgebiet abgeleitet. Mehrheitlich erfolgte dies über Meteorwasserleitungen in den nächsten Bach, gebietsweise auch über Mischwasserleitungen in die Kläranlage.
Je weiter die Versiegelung des Bodens fortschreitet, desto mehr werden die negativen Folgen dieser Entwässerungskonzeption auch im Appenzellerland sichtbar. Bei Regenfällen schwellen die Gewässer rasch an, Hochwasserspitzen werden häufiger, die Erosion nimmt zu. Im Gegenzug fehlt der abgeleitete Regen während Trockenperioden in den Bächen. Die Gewässer im Siedlungsbereich führen kaum mehr Wasser.
Der Bund gibt mit dem revidierten Gewässerschutzgesetz von 1991 Gegensteuer: Regenwasser soll nur zurückhaltend gefasst und, wo immer möglich, unter Ausnutzung der Reinigungswirkung des Bodens versickert werden. Wenn dies aus hydrogeologischen Gründen nicht möglich ist, muss Regenwasser zurückgehalten resp. nur dosiert in die Gewässer eingeleitet werden. Ziel ist, die lokalen Regenwasserkreisläufe klein zu halten und die Abflüsse zu verlangsamen.
Im überbauten Raum, bei nicht durchlässigem Baugrund, sowie in Grundwasserschutzzonen ist die Umsetzung der ersten Priorität „Versickerung“ für das gefasste Niederschlagswasser nicht gegeben. Anstelle vieler lokaler Retentionsanlagen setzte die Gemeinde Gais beim Projekt „Meteorwasserleitung Zung und Schulhausplatz“ auf die zweite Priorität „Staukanal mit Einleitung in das oberirdische Gewässer“.
Die technischen Daten des Staukanals sind:
- Einzugsgebietsfläche reduziert = 0.7ha
- Regenwasseranfall 233l/s
- Durchmesser 2500mm
- Retentionsvolumen 84m3
- Zulässiger Abfluss 52 l/s
Bei einem Bauvorhaben kaufen sich die privaten Grundeigentümer für die Erfüllung der Retentionspflicht bei der Gemeinde ein. Die Beitragssumme bezieht sich auf das erforderliche Retentionsvolumen pro Bauprojekt.