Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt deutsche Unternehmen vor IT-Anbietern aus Nordkorea, die sich auf Onlineplattformen als freie Mitarbeiter anbieten. Dabei verschleiern sie dem Amt zufolge ihre wahre Herkunft und nutzen gestohlene Identitäten, um Aufträge zu erhalten.

Wer solche getarnten IT-Fachkräfte beauftrage, setze sich erheblichen Gefährdungen aus, warnte der Verfassungsschutz. Dazu gehörten etwa Risiken für das Image der Auftraggeber – aber auch Schäden wie Diebstahl geistigen Eigentums oder firmeninterner Daten. Auch könnten sich die Firmen ungewollt daran beteiligen, Sanktionen gegen Nordkorea zu verletzen.

Das US-Fachportal The Daily Beast hatte bereits vor etwa einem Jahr über solche Aktivitäten nordkoreanischer IT-Arbeiter berichtet. Auch die US-Bundespolizei FBI deckte die Aktivitäten auf. Sie dienten demnach dazu, Sanktionen zu umgehen und Geld für nordkoreanische Regierungsstellen zu verdienen, die an der Forschung und Entwicklung ballistischer Raketen beteiligt seien. Nordkoreanische Agenten hätten dazu ihre Identität verschleiert.

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Verfassungsschutz rät zu persönlichen Bewerbungsgesprächen

"Unternehmen, die nordkoreanische IT-Worker beauftragen, helfen dem Regime bei der Devisenbeschaffung und tragen so mittelbar dazu bei, dessen Nuklearwaffen- und Raketenprogramm zu finanzieren", teilte nun auch der Verfassungsschutz mit. Die Nordkoreaner geben sich demnach oft als Freiberufler aus Südkorea, Japan oder osteuropäischen Ländern aus. 

Die Verfassungsschützer forderten Personalverantwortliche bei deutschen Firmen auf, Bewerbungsgespräche nur persönlich oder per Videoanruf zu führen. So könnten sie die Identität der Anbieter prüfen und feststellen, ob es Unstimmigkeiten gebe. "Achten Sie im Videoanruf auf Augenbewegungen oder lange Redepausen, die auf ein Ablesen der Antworten hindeuten", schrieb die Behörde. 

Zudem sollten freie Aufträge nicht ausschließlich in Kryptowährungen bezahlt werden. Bezahlungen mit Kryptowährungen seien typisch für Cyberkriminelle. Auch gebe es häufig Unstimmigkeiten in den Lebensläufen der Bewerber. Personaler sollten dem Sicherheitshinweis zufolge versuchen, die darin angegebenen Referenzen unabhängig von den Angaben der Bewerber zu prüfen.