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📢 Den Schutz von Ortbildern gewährleistet in der Schweiz das Planungsrecht. Dafür sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Sie bezeichnen Schutzzonen und erlassen Gestaltungsvorschriften. In den meisten Fällen ist die kantonale Fachstelle für Denkmalpflege die Ansprechpartnerin für Um- oder Neubauten in schützenswerten Ortsbildern. 💡 Landesweit sind rund 1200 Ortsbilder dokumentiert. In der Stadt Zürich ist rund 75% des Siedlungsgebiets mit ISOS-Schutzzielen belegt. Wie beeinflussen die Regelungen des ISOS das Baubewilligungsverfahren in der Schweiz, insbesondere in schützenswerten Gebieten? Welche Erfahrungen wurden bisher gemacht? https://lnkd.in/eZ7PC2UC

Direktanwendung des ISOS: zwischen Baukultur und Blockade

Direktanwendung des ISOS: zwischen Baukultur und Blockade

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