📢 Den Schutz von Ortbildern gewährleistet in der Schweiz das Planungsrecht. Dafür sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Sie bezeichnen Schutzzonen und erlassen Gestaltungsvorschriften. In den meisten Fällen ist die kantonale Fachstelle für Denkmalpflege die Ansprechpartnerin für Um- oder Neubauten in schützenswerten Ortsbildern. 💡 Landesweit sind rund 1200 Ortsbilder dokumentiert. In der Stadt Zürich ist rund 75% des Siedlungsgebiets mit ISOS-Schutzzielen belegt. Wie beeinflussen die Regelungen des ISOS das Baubewilligungsverfahren in der Schweiz, insbesondere in schützenswerten Gebieten? Welche Erfahrungen wurden bisher gemacht? https://lnkd.in/eZ7PC2UC
Beitrag von BAU4x AG
Relevantere Beiträge
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ISOS Direktanwendung: Es droht eine Blockade bei der Schaffung von tausenden bezahlbaren Wohnungen! Die zunehmende Direktanwendung des Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) droht gemeinnützige Wohnbauprojekte um Jahre zu verzögern. Wohnbaugenossenschaften Zürich und Wohnbaugenossenschaften Schweiz fordern darum eine rasche Anpassung der Gesetzgebung und bis dahin eine Übergangslösung. Zürich ist dringend auf mehr bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Gemeinnützige Bauträger leisten ihren Beitrag dazu und erneuern und erweitern sanierungsbedürftigen Siedlungen, um damit mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dabei gilt es jedoch Rücksicht auf wichtige bauliche Zeitzeugen zu nehmen. Das Bundesinventar für schützenswerte Ortsbilder der Schweiz (ISOS) definiert darum Gebiete, in denen eine sorgfältige Güterabwägung vorgenommen werden muss. Doch was als sinnvolles Instrument zum Erhalt von kulturhistorisch wichtigen Ortsbildern gedacht war, verkommt in letzter Zeit immer mehr zu einem Einfallstor für Rekurse. Schuld an dieser Entwicklung ist eine verschärfte Gerichtspraxis, die immer häufiger eine so genannte Direktanwendung des ISOS und den Erhalt dieser Ortsbilder fordert. Mehr Infos dazu auf unserer Website:
ISOS Direktanwendung: Es droht die Blockade
https://www.wbg-zh.ch
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Die Zahl geschützter Baudenkmäler ist seit 2016 in der Schweiz um 21% gestiegen, die Fläche archäologischer Perimeter gar um 104%. Das zeigt Denkmalstatistik des BFS. Zwei der Gründe: wachsende Anstrengungen der Denkmalpflege und Druck des Bausektors.
Die Zahl der archälogischen Perimeter hat sich in der Schweiz verdoppelt | Baublatt
baublatt.ch
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Der Artikel ist leider hinter der Paywall. Kurz zusammengefasst: Es geht nicht um Lärm 😉... sondern um den ISOS, dem Inventar von der schützenswerten Schweizer Ortsbilder. Die findigen Bauanwälte haben herausgefunden, dass ISOS strenger angewendet wird, wenn beim Bauprojekt zugleich Bundesaufgaben - wie z.B. Grundwasser - betroffen sind. Sie werden dabei von den Gerichten gestützt. Aber geht es den Einsprecher um die Erhaltung der schützenswerten Ortsbilder? Genauso viel, wie es ihnen darum geht, ihre zukünftigen Nachbarn vor Lärm zu schützen, wenn der Lärmschutz in den Einsprachen vorgebracht wird 🙄. Meine Prognose aus der Erfahrung im Lärmschutz: ISOS wird als Backlash bald bis zur Unkenntlichkeit aufgeweicht und das Ziel der Gerichte - Schutz der Schweizer Ortsbilder - ins Gegenteil verkehrt. Schade!
Wegen «rechtlicher Katastrophe» warnt der Stadtrat vor Baustillstand
tagesanzeiger.ch
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#RPG2 - Stellungnahme zur #Raumplanungsverordnung EspaceSuisse hat sich mit einer Stellungnahme an der #Vernehmlassung zur Änderung der #Raumplanungsverordnung beteiligt. Die wichtigsten Forderungen des Raumplanungsverbandes: 💯 Der Wert der noch zulässigen Veränderung von Gebäuden und Bodenversiegelung soll auf maximal 101 Prozent festgelegt werden. ☝ Die Kantone sollen möglichst von zusätzlichen Aufgaben verschont bleiben; zudem ist eine einheitliche und einfache Methode zur Erfassung der Gebäude und der Bodenversiegelung zu prüfen. 🤝 Der Bund soll sich an der Finanzierung der Abbruchprämien beteiligen und festlegen, nach welchen Kriterien er die Kantone unterstützt. ⚖ Die raumplanerische Interessenabwägung ist zu stärken. 🛑 Ausnahmen ausserhalb der Bauzone sind nach Möglichkeit einzuschränken angesichts der einzuhaltenden Verfassungsprinzipien #Trennungsgrundsatz, #Konzentrationsgrundsatz- und #Koordinationsgebot. 👉 Mehr dazu in der News: https://lnkd.in/efzDvBEj
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Baurechtsnovelle: HDE warnt vor Konfliktpotenzial bei innerstädtischem Wohnen Im Zuge der Novelle des Städtebaurechts rückt das innerstädtische Wohnen zunehmend in den Fokus der Debatte über die Entwicklung und Gestaltung von Stadtzentren. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt mit Blick auf drohende Interessenskonflikte zwischen Anwohnern und innerstädtischer Wirtschaft vor einer Verdrängung zentraler Frequenzbringer aus den Zentren. Um Innenstädte als Handelsstandorte zu erhalten, brauche es daher neben der Baurechtsnovelle auch eine Anpassung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm): https://lnkd.in/eaRTryxD
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Wir haben den Appell gegen die Einführung des sogenannten "Bau-Turbos" im Städtebaurecht mitgezeichnet und fordern die ersatzlose Streichung des § 246e aus dem Kabinettsbeschluss zur Novellierung des BauGB. Aus Sicht der Mitzeichner:innen droht der § 246e Bodenspekulation zu fördern, wertvolle Grünflächen zu zerstören, den Anstieg der Mieten zu beschleunigen und soziale Ungleichheit zu verstärken. Ein nachhaltiges Flächenmanagement ist nicht zu erkennen. Bezahlbarer Wohnraum JA, ABER im Einklang mit gesellschaftlichen Belangen und dem Schutz der Umwelt! Anstelle des ungeplanten Neubaus auf unversiegelten Flächen sollte der Schwerpunkt auf der nachhaltigen und klimagerechten Innenentwicklung, der Sanierung und Umnutzung im Bestand und der intelligenten Nachverdichtung liegen. In dieser Woche fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag statt. Die Ergebnisse des Planspiels des DIFU wurden auch veröffentlicht. Zum Verbändeappell: https://lnkd.in/e4GCAYfn #stop246e #bauGB #Verbändeappell #bauturbo
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➡️ Heute als Top-Thema im wöchentlichen top.tirol Newsletter „Aktuell ist ein Gesetzesentwurf in Begutachtung, der er es in sich hat. In der geplanten Novelle will das Land die Macht der BürgermeisterInnen ausweiten und bereits gewidmetes Bauland nur unter strengen Auflagen der Bebauung zuführen." #Newsletter #Meinung #Wirtschaftsnews
Enteignung der Woche
top.tirol
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𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁𝗲𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴: 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀𝗴𝗲𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝘇𝗶𝗲𝗹𝗴𝗲𝗻𝗮𝘂! 𝗗𝗔𝗩 𝘄𝗶𝗹𝗹 𝗙𝗲𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝗹𝗶𝗳𝗳 𝗯𝗲𝗶 𝗶𝗻𝘁𝗲𝗴𝗿𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁𝗲𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴 Das Bundesbauministerium will mit einem Gesetzentwurf die integrierte Stadtentwicklung stärken. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt in einer Stellungnahme das Vorhaben und sieht viele richtige Ansätze, vermisst an einigen Stellen aber noch notwendige Ergänzungen. „Das Bauplanungsrecht muss modernisiert und neu strukturiert werden“, erklärt 𝗗𝗿. 𝗧𝗵𝗼𝗺𝗮𝘀 𝗟ü𝘁𝘁𝗴𝗮𝘂, 𝗩𝗼𝗿𝘀𝗶𝘁𝘇𝗲𝗻𝗱𝗲𝗿 𝗱𝗲𝘀 𝗔𝘂𝘀𝘀𝗰𝗵𝘂𝘀𝘀𝗲𝘀 𝗩𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁 𝗱𝗲𝘀 𝗗𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗔𝗻𝘄𝗮𝗹𝘁𝘃𝗲𝗿𝗲𝗶𝗻𝘀 (𝗗𝗔𝗩). Das könne durch die Änderungsvorhaben des Ministeriums nun geschehen. „𝑰𝒏 𝒎𝒂𝒏𝒄𝒉𝒆𝒏 𝑷𝒖𝒏𝒌𝒕𝒆𝒏 𝒊𝒔𝒕 𝒅𝒆𝒓 𝑬𝒏𝒕𝒘𝒖𝒓𝒇 𝒂𝒃𝒆𝒓 𝒏𝒐𝒄𝒉 𝒏𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒑𝒓𝒂𝒙𝒊𝒔𝒈𝒆𝒓𝒆𝒄𝒉𝒕“, erklärt Lüttgau. Einzelne Normen seien zum Beispiel nicht empirisch belegbar. „𝑭𝒓𝒆𝒊 𝒈𝒆𝒈𝒓𝒊𝒇𝒇𝒆𝒏𝒆 𝑸𝒖𝒐𝒕𝒆𝒏 𝒖𝒏𝒅 𝑳𝒊𝒎𝒊𝒕𝒔, 𝒛𝒖𝒎 𝑩𝒆𝒊𝒔𝒑𝒊𝒆𝒍 𝒇ü𝒓 𝒅𝒊𝒆 𝑳ä𝒏𝒈𝒆 𝒅𝒆𝒔 𝑼𝒎𝒘𝒆𝒍𝒕𝒃𝒆𝒓𝒊𝒄𝒉𝒕𝒔 𝒊𝒏 𝒅𝒆𝒓 𝑩𝒆𝒈𝒓ü𝒏𝒅𝒖𝒏𝒈 𝒛𝒖𝒎 𝑩𝒂𝒖𝒍𝒆𝒊𝒕𝒑𝒍𝒂𝒏, 𝒉𝒂𝒃𝒆𝒏 𝒌𝒆𝒊𝒏𝒆 𝒇𝒂𝒄𝒉𝒍𝒊𝒄𝒉𝒆 𝑮𝒓𝒖𝒏𝒅𝒍𝒂𝒈𝒆.“ Wenn diese fehle, müsse die Norm zumindest um Ausnahmeregelungen ergänzt werden. Begrüßenswert ist die Schaffung von Rechtsgrundlagen für Kontingentierungen von Immissionen und Verkaufsflächen, die in der jetzt vorliegenden Form aber noch zahlreiche Fragen offenlassen. In der Anwendungspraxis eher hemmend dürfte sich die an sich wünschenswerte Erleichterung der Befreiungsmöglichkeiten vom Bebauungsplan zugunsten des Wohnungsbaus in der jetzigen Fassung erweisen. Dies gilt auch für mögliche klimatische Anforderungen an Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, soweit diese für Genehmigungsbehörden nicht verbindlich z.B. in Satzungen vorgeben werden, was der Entwurf bisher nur fakultativ vorsieht. „𝑰𝒎 𝒈𝒆𝒔𝒂𝒎𝒕𝒆𝒏 𝑬𝒏𝒕𝒘𝒖𝒓𝒇 𝒇𝒊𝒏𝒅𝒆𝒏 𝒔𝒊𝒄𝒉 𝒏𝒐𝒄𝒉 𝑺𝒕𝒆𝒍𝒍𝒆𝒏, 𝒂𝒏 𝒅𝒆𝒏𝒆𝒏 Ä𝒏𝒅𝒆𝒓𝒖𝒏𝒈𝒔𝒃𝒆𝒅𝒂𝒓𝒇 𝒃𝒆𝒔𝒕𝒆𝒉𝒕“, fasst Lüttgau zusammen. Nichtsdestotrotz sei bereits ein wichtiger Schritt gelungen. Die gesamte Stellungnahme des Ausschusses finden Sie auf der Website des Deutschen Anwaltvereins (DAV): https://lnkd.in/e-GGuZZv #dav #baugb #novelle #lenzundjohlen #stadtentwicklung
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Unbedingt mitmachen! #Statistiken als Zahlen, Daten, Fakten sind die entscheidende Grundlage für die Einschätzung der beruflichen Rahmenbedingungen und Situation von u.a. Women in Architecture WIA. Beteiligt Euch und wir reden bei WIA 2025 drüber!
Mehr Evidenz statt gefühlter Wahrheiten - darum geht es bei der Strukturumfrage, die noch bis zum Wochenende bundesweit läuft. Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sind eingeladen, den Kammern Input über ihre konkrete berufliche Situation zu geben. Natürlich anonym und auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden wird daraus ein Faktenbild, mit dem die Architektenkammen der Länder und die BAK ihre berufspolitische Arbeit unterlegen und begründen, auch die Ausrichtung überprüfen und schärfen können. Mitmachen lohnt sich also. Jede Antwort vervollständigt das Bild! Kammermitglieder haben ihre Zugangscodes per Mail erhalten. Und hier geht's zur Umfrage: https://lnkd.in/gfz9hTdV
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MEHR Raum für Ortsbildschutz Vom Forum zur Zukunft der Grazer Baulandschaft unter dem neuen Steirischen Ortsbildgesetz. von Jakob Bock Expert:innen haben es begutachtet. Zeitungen haben darüber berichtet. Damit ist es an der Zeit, das umherschwirrende Steirische #Ortsbildgesetz auch in großer Runde zur Diskussion zu stellen. Davor informieren Expert:innen aber noch aus Grazer Perspektive über den Status Quo des #Ortsbildschutzes und den geplanten Gesetzesentwurf. Was sich bei all dem zeigt? Vieles passt, aber besonders mit Blick auf #Graz machen sich Sorgen breit. Verbesserungsvorschläge sind da! Sie wollen nur gehört werden.
MEHR Raum für Ortsbildschutz
gat.news
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