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Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Überarbeitung der #Ladesäulenverordnung vorgelegt. In Zukunft sollen Betreiber von #Schnellladesäulen für #Elektroautos den #Strompreis klar und deutlich anzeigen müssen. Der Entwurf besagt, dass Schnellladesäulen ohne Display künftig einen Aufkleber oder eine vergleichbare dauerhaft sichtbare Lösung verwenden müssen, um die Ad-hoc-Preise anzugeben. Diese Preisangabe soll bei Änderungen entsprechend angepasst werden. Bislang war es den Betreibern solcher Schnellladesäulen gemäß dem Portal Electrive erlaubt, lediglich einen #QRCode anzubringen, den die Kunden mit ihrem Smartphone scannen konnten, um die #Preise online abzurufen. Diese Praxis soll nun durch konkrete #Preisangaben auf einem Aufkleber oder einer ähnlichen Lösung ersetzt werden, heißt es im Entwurf. Wenn die #Schnellladesäule ein Display besitzt, kann dort zu Beginn des Ladevorgangs auf die entstehenden #Kosten hingewiesen werden. Der genaue Zeitpunkt, wann die neue Verordnung in Kraft tritt, ist noch nicht festgelegt. Es gibt jedoch einen ersten Hinweis darauf, ab wann die neue Regelung gelten könnte: Den Betreibern wird eine Übergangsfrist von zusätzlichen drei Monaten nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung eingeräumt, um die Umstellung im Rahmen regulärer Servicearbeiten durchführen zu können. #elektromobilität #ladeinfrastruktur #funktionalität #preistransparenz

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