Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Überarbeitung der #Ladesäulenverordnung vorgelegt. In Zukunft sollen Betreiber von #Schnellladesäulen für #Elektroautos den #Strompreis klar und deutlich anzeigen müssen. Der Entwurf besagt, dass Schnellladesäulen ohne Display künftig einen Aufkleber oder eine vergleichbare dauerhaft sichtbare Lösung verwenden müssen, um die Ad-hoc-Preise anzugeben. Diese Preisangabe soll bei Änderungen entsprechend angepasst werden. Bislang war es den Betreibern solcher Schnellladesäulen gemäß dem Portal Electrive erlaubt, lediglich einen #QRCode anzubringen, den die Kunden mit ihrem Smartphone scannen konnten, um die #Preise online abzurufen. Diese Praxis soll nun durch konkrete #Preisangaben auf einem Aufkleber oder einer ähnlichen Lösung ersetzt werden, heißt es im Entwurf. Wenn die #Schnellladesäule ein Display besitzt, kann dort zu Beginn des Ladevorgangs auf die entstehenden #Kosten hingewiesen werden. Der genaue Zeitpunkt, wann die neue Verordnung in Kraft tritt, ist noch nicht festgelegt. Es gibt jedoch einen ersten Hinweis darauf, ab wann die neue Regelung gelten könnte: Den Betreibern wird eine Übergangsfrist von zusätzlichen drei Monaten nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung eingeräumt, um die Umstellung im Rahmen regulärer Servicearbeiten durchführen zu können. #elektromobilität #ladeinfrastruktur #funktionalität #preistransparenz
Beitrag von energiefahrer
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Überarbeitung der #Ladesäulenverordnung vorgelegt. In Zukunft sollen Betreiber von #Schnellladesäulen für #Elektroautos den #Strompreis klar und deutlich anzeigen müssen. Der Entwurf besagt, dass Schnellladesäulen ohne Display künftig einen Aufkleber oder eine vergleichbare dauerhaft sichtbare Lösung verwenden müssen, um die Ad-hoc-Preise anzugeben. Diese Preisangabe soll bei Änderungen entsprechend angepasst werden. Bislang war es den Betreibern solcher Schnellladesäulen gemäß dem Portal Electrive erlaubt, lediglich einen #QRCode anzubringen, den die Kunden mit ihrem Smartphone scannen konnten, um die #Preise online abzurufen. Diese Praxis soll nun durch konkrete #Preisangaben auf einem Aufkleber oder einer ähnlichen Lösung ersetzt werden, heißt es im Entwurf. Wenn die #Schnellladesäule ein Display besitzt, kann dort zu Beginn des Ladevorgangs auf die entstehenden #Kosten hingewiesen werden. Der genaue Zeitpunkt, wann die neue Verordnung in Kraft tritt, ist noch nicht festgelegt. Es gibt jedoch einen ersten Hinweis darauf, ab wann die neue Regelung gelten könnte: Den Betreibern wird eine Übergangsfrist von zusätzlichen drei Monaten nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung eingeräumt, um die Umstellung im Rahmen regulärer Servicearbeiten durchführen zu können. #elektromobilität #ladeinfrastruktur #funktionalität #preistransparenz
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Das kommt für #Ladesäulenhersteller und #Ladesäulenbetreiber jetzt sicher genauso überraschend, wie die einfachen Ad Hoc Bezahlmöglichkeiten (#AFIR und zuvor #LSV) mit gängigen Karten 🤷🏼♂️ Bedauerlich, dass die kurzfristige Goldgräberstimmung der Unternehmen in der #Elektromobilität immer erst eine staatliche Regulierung braucht, um den langfristigen und zufriedenen Kunden in den Fokus zu nehmen…
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Die EU hat den Anspruch auf Reparatur gesetzlich verankert. Doch wird das wirklich zu besseren Ergebnissen führen? Besonders Elektronikgeräte stehen im Fokus dieser Initiative. Wir beobachten jedoch einen gegenteiligen Trend: Laptopgehäuse werden verklebt statt verschraubt, RAM-Riegel verlötet. Ein bekanntes Beispiel ist die Smartphonebatterie. Früher konnte man als Laie das Gehäuse öffnen und eine neue Batterie einsetzen, die man bei eBay gekauft hatte. Heute ist alles fest verbaut. Meiner Meinung nach ist diese Regelung ein zahnloses Bürokratiemonster. Reparaturen sollen zu einem fairen Preis möglich sein. Aber was bedeutet "fairer Preis"? Als Experten für Hardwarepreise wissen wir, dass wenn dieser faire Preis beispielsweise 30% der Neukosten eines Geräts beträgt, wahrscheinlich keine Reparaturen durchgeführt werden. Am Ende wünschen sich die Kunden jedoch leistungsfähige, leichte und kostengünstige Geräte mit hoher Batteriekapazität – und das steht der Reparierbarkeit entgegen. Ich freue mich auf eure Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema! #RechtAufReparatur #Elektronik #Nachhaltigkeit #Technologie
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Ab dem 13. April ist es soweit: Die Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (#AFIR) tritt in Kraft. Darin wird auch die ad-hoc-Preisvisualisierung für Elektroauto-Ladestationen neu geregelt. Also das Bezahlen direkt an der Ladestation mit Kreditkarte, #Apple Pay oder #Google Pay. Für das spontane Laden ohne vorige Registrierung fordert die AFIR mehr Preis-Transparenz. 💶 💡 Die AFIR verlangt konkret, dass dem Endnutzer am einzelnen Anschlussgehäuse der ad-hoc-Preis leicht zugänglich und verständlich angezeigt wird. Lösungen, die mit einem externen Abrechnungsterminal für mehrere Ladestationen und alleiniger dortiger Anzeige des Preises arbeiten, sind folglich nicht ausreichend. Die AFIR gilt für die gesamte EU. Sie löst fast vollständig die aktuelle Ladesäulenverordnung ab. Mit unserem iML-Zähler haben wir eine Lösung zur ad-hoc-Preisvisualisierung entsprechend der AFIR entwickelt. Zusätzlich zeigt der #iML die Verbräuche und die daraus entstehenden Kosten an, sowie die Preiskomponenten zur kWh, Minute und Session. ⚡ ⌚🔌 👉 E-Auto-Fahrerinnen und -Fahrer erhalten am iML-Display volle Transparenz vor, während und nach dem Ladevorgang. 👉 Rüsten Sie jetzt um, erfüllen Sie die neuen Vorgaben und bieten Sie noch mehr Kundenkomfort an Ihrer Ladesäule – mit dem kompakten Hutschienenzähler iML ist das jetzt ganz einfach möglich. #emhmetering #elektromobilität #emobility
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Happy Mittwoch! Hier kommen deine #dailynews! 🗞️✨ 👉 O2 bringt nach Ostern den "O2 Mobile Unlimited on Demand" Tarif auf den Markt. Es ist eine Datenflatrate, aber mit einem Twist: Nach 10 GB pro Tag wird die Geschwindigkeit auf 384 kbit/s gedrosselt, bis Mitternacht. Du kannst jedoch durch das Versenden von SMS weitere 2 GB Highspeed-Traffic kostenlos hinzubuchen. Der Tarif kostet 59,99 Euro im Monat und bietet bis zu 300 Mbit/s per LTE und 5G. Es ist zunächst eine Aktion bis zum 2. Juli mit Flex- oder 24-Monats-Option. Die Bereitstellung kostet 39,99 Euro. https://digi.tl/3TJsuQA 👉 Ab dem 1. Mai 2024 müssen Hersteller und Händler alle Neufahrzeuge mit einem speziellen Pkw-Kennzeichnungsetikett versehen. Dieses Label soll Informationen wie Energieverbrauch, Emissionen und CO₂-Kosten für die nächsten zehn Jahre enthalten. Es soll Autokäufern helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und effizientere Fahrzeuge zu wählen. Das Ziel ist es, den Klimaschutz zu fördern und die Betriebskosten langfristig zu senken. Die Kennzeichnung betrifft alle Antriebsarten, einschließlich Elektroautos und Plug-in-Hybride und basiert auf realitätsnäheren Messverfahren. Händler müssen die Labels am Fahrzeug anbringen, online anzeigen und auch am Verkaufsort aushängen. Es wird auch digitale Leitfäden mit Angaben zu allen Pkw-Modellen geben. https://digi.tl/3TkQqIK 👉 Aufgrund neuer EU-Regeln im Rahmen des Digital Markets Act hat Google Maps einige Basisfunktionen verloren. Das neue Gesetz zielt darauf ab, die dominante Marktposition großer Konzerne zu brechen. Als Folge dieser Anpassung sind bestimmte Features wie interaktive Kartenfenster und der Maps-Filter im Browser nicht mehr verfügbar. Die Änderungen betreffen alle Länder der Europäischen Union, darunter auch Deutschland. https://digi.tl/3vk6YbT
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Wie können wir faire Bepreisung für tatsächlich erhaltene Ladeleistung realisieren? 🚗⚡ ⚡ Ladepreise staffeln sich in der Regel nach der Art des Ladestroms (AC oder DC) und der theoretisch maximal verfügbaren Leistung der Ladestation. ⚡ Die tatsächlich abgerufene Leistung liegt oft deutlich unter der angegebenen Leistung, da entweder das Fahrzeug viel weniger Leistung aufnimmt oder die Ladestation weniger liefert. ⚡Einheitliche Ladepreise einiger Ladeservice-Anbieter schaffen vermeintlich mehr Transparenz, erschweren jedoch eine faire, leistungsbezogene Bepreisung. Während bei Mobilfunk und Festnetz nicht nur die bezahlte Menge an Daten, sondern auch deren Übertragungsgeschwindigkeit zum Leistungsversprechen gehört und geliefert werden muss, werden Ladevorgänge primär mengenbezogen abgerechnet. Statt intelligenter Verteilung der Nachfrage auf das Angebot und kundenspezifischer Steuerung der Leistungsbereitstellung heißt es hier bei Kapazitätsengpässen: Ladestationen herunterregeln! Was brauchen wir wirklich? ⚡Integration von Lastmanagement-Systemen in die Ladeangebote, für mehr Transparenz über die tatsächlich verfügbare Leistung und deren kundenspezifische Bereitstellung. ⚡ Datenstandards und –schnittstellen, die ermöglichen, in Echtzeit kundenspezifische Nachfrage mit dem verfügbaren Ladeangebot abzustimmen. ⚡ Darauf basierende Angebote, die sich an den tatsächlichen Ladebedarfen der Kund*innen orientieren, z.B. in Abhängigkeit des Ladeverhaltens oder der Fahrzeugtechnik. Was denken Sie? Hinterlassen Sie einen Kommentar oder nehmen Sie direkt Kontakt mit Joachim Köpf auf. #Elektromobilität #Nachhaltigkeit #EVCharging #Verbraucherschutz #GrüneEnergie #Innovation #Tallence #Ladestrom #Ladeinfrastruktur
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📣Premiere bei den Netzentgelten: Dynamische Netzentgelte ab 2025 Erstmals hat ein Netzbetreiber dynamische Netzentgelte veröffentlicht, ein neues Kapitel für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie E-Autos! 💡 Die Preisspanne zwischen Niedrigtarif (4,63 ct/kWh) und Hochtarif (17,09 ct/kWh) ist erheblich – es lohnt sich also, den Verbrauch flexibel zu gestalten und Lasten zu verschieben. 💰 Ein intelligentes Messsystem ist die Voraussetzung für das Modul 3 des §14a EnWG, die praktische Umsetzung bleibt also spannend! ⚡🚗 Zusätzlich sparen mit eyond: Ab dem 1. April 2025 kannst du mit Modul 3 dank automatischer Berücksichtigung der Time-of-Use-Preise des Verteilnetzbetreibers deine Stromkosten noch weiter senken. Erfahre mehr über eyond, unseren Stromtarif fürs E-Auto und das ganze Haus: https://lnkd.in/dt997HRS
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Die neue POP-Zeitschrift ist da! - - darin findet Ihr u.a. meine aktuelle Handy-Kolumne, diesmal zum Thema Auto-Apps: "Natürlich ist es für den Bordcomputer eines Elektroautos überhaupt kein Problem, alle fraglichen Inhalte eines Fahrtenbuchs als auch die nächstgelegenen Ladestationen ad hoc anzuzeigen. In der alten Welt aber erzeugt, einerlei ob als Kladde im Handschuhfach oder entsprechende Smartphone Applikation, der schnöde Wechsel des Mediums ein Moment der Selbstbesinnung, eben weil die Information dem Fortbewegungsmittel äußerlich ist. Das Protokoll der Benutzung lässt sich so auch als Kontrolle der Maschine durch eine ihr überlegene Instanz lesen, wohingegen E-Autos sich als geschlossene Systeme gerieren. Und dieses Bild dominiert auch den Werkstattbesuch: Hobbyschrauber, die einmal am Wochenende in der heimischen Garage ganze Motoren getauscht haben, stehen heute ausgewiesenen Fachleuten gegenüber, die nur noch sehr bedingt in die digitalisierten Schöpfungen ihres Uhrmachergottes eingreifen können. Vielleicht dokumentieren Apps wie »PlugShare« (dto.), »Chargeway« (dto.), »Chargepoint« (dto.) oder »Chargemap« (dto.) bereits den nostalgischen Versuch, der apodiktischen Logik der Betriebssysteme eine zweite Meinung nebenzuordnen respektive dem Roboter zu zeigen, wo der Stecker hängt."
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⚖AC-Ladestationen von Alfen erfüllen sicher alle gesetzlichen Vorgaben 🗓 Ab Mitte April greift für neu installierte öffentliche Ladepunkte die neue europäische Regelung #AFIR. Noch liegt die Umsetzungsanleitung nicht vor, doch die Diskussionen innerhalb der Branche über die Auslegung der EU-Vorgaben sind bereits sehr intensiv. Unklar ist dabei vor allem noch, ob neue öffentliche AC-Ladestationen künftig mit einem dynamischen QR-Code versehen sein müssen oder ob sich AFIR-gerechte Lösungen auch mit einem lediglich statischen und aufgeklebten QR-Code abbilden lassen. Hier gibt es aber unter anderem die Sorge, dass Betrüger diesen überkleben und so Zahlungsvorgänge abgreifen könnten. 😎 Wer auf der sicheren Seite sein möchte, der trifft daher mit den eichrechtskonformen AC-Ladestationen von #Alfen mit Display, auf dem auch dynamische QR-Codes abgebildet werden können, eine sehr gute Wahl. Denn selbst wenn in einer Übergangsphase statische QR-Codes noch geduldet werden sollten, würden diese Ladestationen auch der strengeren Lesart der AFIR gerecht werden und den Nutzern einen sicheren Zahlungsvorgang gewährleisten. 💯 Mit den leicht und komfortabel zu konfigurierenden Chargern können problemlos auch größere Anlagen mit bis zu 100 Ladepunkten und dynamischem Lastmanagement umgesetzt werden. Damit stellen sie gleichermaßen für Unternehmen und Kommunen ein interessantes Angebot dar. Die Hymes Energy GmbH hat als Distributor für Alfen die meisten Modelle vorrätig und unterstützt Interessenten bei der Umsetzung und Installation von Ladeinfrastruktur-Projekten. ⚡ Die Produktpallette von Alfen umfasst AC-Wallboxen (optional mit angeschlagenem Ladekabel) mit ein oder zwei Anschlussplätzen für Typ-2-Stecker und einer Ladeleistung von bis zu 22 kW sowie Standladesäulen. Letztere sind in verschiedenen Ausführungen (unter anderem mit Hausanschlusskasten und Plätzen für elektronische Haushaltszähler) verfügbar. 💡 Durch die Erfüllung der Anforderungen des Eichrechts sowie verschiedene intelligente Funktionen, die unter anderem durch das Display ermöglicht werden, sind sie sowohl für den unternehmensinternen wie auch für den öffentlichen Gebrauch bestens geeignet. ❓ Nachfragen zu den Produkten beantwortet die Hymes Energy GmbH gerne unter info@hymes.de sowie telefonisch unter 06592 9999 27 0. Foto: Alfen #ladeinfrastruktur #elektromobilität #hymes
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Sind digitale Betriebsanleitungen jetzt schon erlaubt ❔ 🤔 Mit der neuen Maschinenverordnung 2023/1230 wird die digitale Bereitstellung von Betriebsanleitungen ab dem 20. Januar 2027 endlich Realität. Doch der aktuelle Leitfaden zur Maschinenrichtlinie bietet Herstellern auch jetzt schon die Möglichkeit sich auf das neue Format einzustellen. Seit April dieses Jahres können Produkte oder Maschinen, die gewerblich genutzt werden und unter die Maschinenrichtlinie fallen, in digitaler Form angeboten werden. 📱 Davon können sowohl die Hersteller als auch die Kunden profitieren. Schließlich sind die Informationen somit… 🤳 jederzeit und überall auf Smartphones, Tablets oder Computern verfügbar, 🔄 bleiben dank regelmäßiger Überarbeitung durch das Fachpersonal immer auf dem neuesten Stand und 🎥 sorgen mit Hilfe von Videos und Links für besseres Verständnis und eine kinderleichte Anwendung. ❗Aber Achtung: Verbraucherprodukte und Maschinen, die nicht-gewerblich und/oder von Privatpersonen genutzt werden, müssen auch weiterhin alle wesentlichen Sicherheitsinformationen in Papierform mitliefern. Was es sonst noch zu beachten gilt sowie alle weiteren wichtigen Änderungen, findet ihr in unserem Fachbeitrag zum Nachlesen unter: https://lnkd.in/eZYXZGsB #HighDoc_GmbH #sicheristsicher #TechnischeDokumentation #Dienstleistung #Anleitung #digital #maschinenrichtlinie #maschinenverordnung
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