Beitrag von Eric H. Glattfeld

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Rechtsanwalt / Wirtschaftsmediator (MuCDR) und Partner bei Addleshaw Goddard

Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen Der Gesetzentwurf sieht vor, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass die Umlage ab dem 1. Januar 2025 nur noch auf inländische Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und mit Standardlastprofilverfahren (SLP) auf im Inland ausgespeiste Gasmengen erhoben wird. Grenzübergangspunkte und virtuelle Kopplungspunkte, über die ins Ausland exportierte Gasmengen bislang an der Gasspeicherumlage beteiligt wurden, werden zukünftig nicht mit der Gasspeicherumlage belastet. Durch die Beschränkung der Erhebung der Umlage auf inländische Entnahmestellen sollen Zweifel der Europäischen Kommission an der Vereinbarkeit von Paragraf 35e EnWG mit der EU-Gasspeicherverordnung vor allem im Hinblick auf die durch diese in die EU-Verordnung 2017/1938 neu eingefügten Artikel 6b und 6c ausgeräumt werden. https://lnkd.in/dYQCdupK

Deutscher Bundestag - Änderungen bei der Erhebung der Gasspeicherumlage

Deutscher Bundestag - Änderungen bei der Erhebung der Gasspeicherumlage

bundestag.de

Hendryk R.

Magnetics & renewable energies

5 Std.

Die Gasspeicherumlage wurde eingeführt, um die Kosten zu verteilen, die bei der (einmaligen?) Hebung des Füllgrades der Speicher entstehen. Soweit so klar. Warum die zusätzlichen Kosten nun jedes Jahr anfallen, und dann auch noch steigen sollen, ist mir nicht klar. Waren die Speicher vorher nicht eingepreist? Oder sind die laufenden Kosten eines vollen Speichers höher als die von leeren Speichern? Vielleicht erklärt's mir hier jemand?

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