EuGH: Auch Bier ist Alkohol!
Es gibt ja den alten Spruch: Wein auf Bier, das rat ich dir – Bier auf Wein, lass das sein.
Den könnte man noch ergänzen um: Bier in Wein, muss das sein?
Wenn man so etwas schon machen möchte, darf man eine solche Chimäre jedenfalls nicht als „aromatisierter weinhaltiger Cocktail“ bezeichnen. Denn ein solcher darf nicht mit Alkohol versetzt werden – wozu auch Bier zählt, wie der EuGH in einer aktuellen Entscheidung klarstellt.
„28 Dagegen würde die von Hauser Weinimport vertretene Auslegung … zu der paradoxen und dem vorgenannten Zweck der Verordnung zuwiderlaufenden Situation führen, dass alkoholische Getränke wie Whisky, Wodka oder Bier, deren Zusatz bei den Kategorien „aromatisierte Weine“ und „aromatisierte weinhaltige Getränke“ ausgeschlossen ist, für „aromatisierte weinhaltige Cocktails“ implizit zugelassen sein könnten. Insbesondere wäre dies offensichtlich geeignet, die Verbraucher in Bezug auf die Definition und den Anwendungsbereich der Bezeichnung „aromatisierter weinhaltiger Cocktail“ irrezuführen, obwohl Art. 3 Abs. 4 Buchst. c der Verordnung Nr. 251/2014 verbietet, dass die unter diese Bezeichnung fallenden Getränke „mit Alkohol versetzt“ werden.
29 Auf die gleichen Hürden stößt auch das Argument von Hauser Weinimport, wonach das Kriterium des Alkoholgehalts, den ein solcher Cocktail nach Zusatz eines Alkohols erhalte, als Maßstab für die Beurteilung, ob ein „Versetzen mit Alkohol“ vorliege, zu berücksichtigen sei.
30 Würde man auf dieses Kriterium abstellen, hätte dies nämlich zur Folge, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 251/2014 in der Union je nach den konkreten Umständen, nämlich dem Alkoholgehalt des Alkohols, der dem unter die Bezeichnung „aromatisierter weinhaltiger Cocktail“ fallenden Getränk zugesetzt wird, sowie dem Anteil, den dieser Alkohol in dem Getränk ausmacht, unterschiedlich angewandt werden. Dies würde zu Unsicherheit hinsichtlich des Anwendungsbereichs dieser Bezeichnung führen und die Gefahr bergen, dass die Verbraucher durch die Verwendung der Bezeichnung irregeführt werden.“
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2 MonateSehr gute Idee im Sinne von Kundenfreundlichkeit und um die schwarzen Schafen in der Branche zu enttarnen.