Beitrag von Lars F. Borchardt

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Fachanwalt für Verwaltungsrecht | Partner | Projektentwicklung • Öffentliches Baurecht • Umwelt- & Planungsrecht

𝐃𝐢𝐞 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐫𝐞𝐠𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐳ü𝐧𝐝𝐞𝐭 𝐝𝐞𝐧 𝐁𝐚𝐮𝐭𝐮𝐫𝐛𝐨 (𝐝𝐨𝐜𝐡) Die Bundesregierung hat heute den Entwurf der Reformen von Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung beschlossen - und der hat es in sich. Unter allem sollen - Befreiungen nach § 31 Abs. 3 BauGB (#Baulandmobilisierungsgesetz) zugunsten des Wohnungsbaus zum Beispiel für Aufstockungen auch möglich sein, wenn in der jeweiligen Gemeinde kein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt - in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt grundsätzlich keine Bebauungspläne für Wohnungsbauvorhaben mit mindestens sechs Wohneinheiten aufgestellt werden, sondern Befreiungen nach - Trommelwirbel - § 246e BauGB erteilt werden. Dies gilt unter Bedingungen selbst für Flächen, welche im Außenbereich liegen. Die Bundesregierung drückt dabei auf das Tempo und erklärt das Gesetz als besonders eilbedürftig, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen Es kann somit tatsächlichnoch einen #Bauturbo geben. Wir bei Oberthür & Partner Rechtsanwälte mbB begleiten gemeinsam mit dem BFW Landesverband Nord den Gesetzgebungsprozess engmaschig. Sprechen Sie uns an, um bereits frühzeitig die richtige Strategie für Ihr Vorhaben zu entwerfen! Gerne stellen wir Ihnen auch den Entwurf des Gesetzes zur Verfügung.

Leichter Bauen auf eigenem Grund und Boden, Verdrängungsschutz für Mieter, grünere Städte und Dörfer

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