𝗗𝗶𝗲 𝗞𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲𝗻𝗵𝗮𝘂𝘀𝗿𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺 𝘄𝘂𝗿𝗱𝗲 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗽𝗼𝗹𝗶𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗗𝗿𝗮𝗺𝗮 𝘃𝗼𝗺 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗿𝗮𝘁 𝘃𝗲𝗿𝗮𝗯𝘀𝗰𝗵𝗶𝗲𝗱𝗲𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝘁𝗿𝗶𝘁𝘁 𝘃𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗔𝗻𝗳𝗮𝗻𝗴 𝟮𝟬𝟮𝟱 𝗶𝗻 𝗞𝗿𝗮𝗳𝘁. Hintergrund und Abstimmung Brandenburgs Regierungschef entließ während der Sitzung seine Gesundheitsministerin, um für den Vermittlungsausschuss zu stimmen – ohne Erfolg. Trotz Bemühungen mehrerer Länder (u.a. Bayern, NRW) verfehlte die Abstimmung im Bundesrat die nötige Mehrheit für den Vermittlungsausschuss. Länder, die Krankenhausgesellschaft, Ärzteverbände und Krankenkassen sehen Lücken in der Umsetzung. Unikliniken und Krankenkassen befürworten die Reform, fordern aber klare Rahmenbedingungen. Potenzielle Klagen und Streitpunkte Bayern und Krankenkassen erwägen Klagen, u.a. gegen die Finanzierung des Transformationsfonds durch Krankenkassenbeiträge. Auch die EU-Kommission wurde wegen möglicher rechtswidriger Beihilfen informiert. Fazit: Die Krankenhausreform bringt eine Umstrukturierung mit dem Fokus auf Spezialisierung und Qualität, stößt jedoch auf erheblichen Widerstand und rechtliche Herausforderungen. Die Umsetzung bleibt spannend.
Beitrag von Lars Oldach
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Über das #KHVVG wurde viel beraten und gestritten mit dem Ergebnis -> es kommt. Aus meiner Sicht machen es die handelnden politischen Akteure einem nicht leicht. Wie es heute im #Bundesrat gelaufen ist war eine Katastrophe für die #Demokratie. Die Gesundheitsministerin Frau Nonnemacher (Brandenburg) wird kurz vor Ihren Beitrag entlassen, weil es dem Ministerpräsidenten nicht passt. Thüringen stimmt falsch ab, so dass die Stimmen ungültig werden. Hessen enthält sich. Eine Enthaltung ist natürlich möglich, aber in diesen Zeiten sollte eine Haltung und eine Entscheidung (ja/nein) möglich sein. Das alles spielt leider anderen Parteien in die Karten. Abstimmung im Ergebnis: Für den Vermittlungsausschuss waren: NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein (30 Stimmen) Enthaltung: (wird als Gegenstimme zum Vermittlungsauschuss gewertet): Hessen, Schleswig-Holstein und Berlin (13 Stimmen) Ungültig wegen uneinheitlicher Stimmabgabe: Thüringen (4 Stimmen); Wertung als Gegenstimme Dagegen: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland (22 Stimmen) Aktuelles Stimmverhältnis im Bundesrat: https://lnkd.in/dxNmMMRV 35 Stimmen wären notwendig gewesen, um den Vermittlungsausschuss anrufen zu können. Wie immer kommt jetzt auf die weitere Ausgestaltung an. Ich hoffe nur, dass die Qualität in der Behandlung hierdurch wirklich verbessert wird. Es bedeutet aber auch, die Ausgaben werden weiter deutlich steigen. Beispiel Die Beitragszahler in der #GKV müssen, mit dieser Entscheidung zur Reform, ihren Anteil an den Kosten des #Krankenhaus-Transformationsfonds leisten, obwohl es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder ist -> #steuergelder #Klinikreform #Krankenhausreform
Bundesrat winkt umstrittene Krankenhausreform durch
n-tv.de
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Krankenhausreform: CDU kritisiert fehlende Klarheit und fordert Nachbesserungen! Die CDU/CSU will die von der Ampel-Regierung beschlossene Krankenhausreform nicht kippen, sondern durch gezielte Korrekturen verbessern, um Planungssicherheit und finanzielle Stabilität zu gewährleisten. CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge kritisiert insbesondere fehlende Transparenz bei den Auswirkungen der Reform sowie die unzureichende Sicherung bedarfsnotwendiger Kliniken im ländlichen Raum. CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge betont, dass die Krankenhausreform der Ampel-Regierung unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht rückgängig gemacht, sondern durch notwendige Verbesserungen optimiert werden soll. Die Union strebe nach einem Wahlsieg gezielte Korrekturen über Rechtsverordnungen oder ein Nachbesserungsgesetz an. Dabei gehe es vor allem um mehr Planungssicherheit für Länder, Kommunen und Kliniken sowie um eine rechtssichere Finanzierung. Sorge kritisiert, dass die Reform nur knapp den Bundesrat passiert habe und viele Folgen vor Ort unklar blieben. Zudem habe Lauterbach bislang keine Auswirkungsanalyse vorgelegt, die Transparenz über die Konsequenzen der Reform auf die wohnortnahe Versorgung bis in die Landkreise schafft. Ein besonderer Fokus der Union liegt auf der Sicherung bedarfsgerechter Kliniken im ländlichen Raum. Hier fordert Sorge erneut eine Übergangsfinanzierung, um Klinikschließungen zu verhindern. Zwar begrüße die Union die teilweise Abkehr von den Fallpauschalen, doch die Vergütung bleibe weiterhin stark an die Fallzahlen gebunden. Die geplanten Neuregelungen seien daher nur ein erster Schritt, der weitergehende Anpassungen erfordere, um die Krankenhausversorgung langfristig stabil und flächendeckend sicherzustellen...
CDU-Gesundheitsexperte Sorge will Krankenhausreform verbessern
evangelisch.de
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Am 17. und 18. Oktober soll das Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausversorgung (KHVVG) verabschiedet werden. SPD, Grüne und FDP haben sich auf 51 Änderungsanträge geeinigt, die die Weichen für die Verabschiedung des Gesetzes stellen sollen. Trotz dieser Änderungen gibt es nach wie vor heftige Kritik an den geplanten Regelungen, sowohl von der Deutschen Krankenhausgesellschaft als auch vom GKV-Spitzenverband. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion - insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Kostenexplosion im Gesundheitswesen - weiter entwickelt.
Krankenhausreform - GKV und DKG warnen vor Auswirkungen des KHVVG
bibliomedmanager.de
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In Anbetracht der Ausgabenexplosion 2024 und der zu erwartenden Steigerungen 2025 in Teilen unverantwortlich. Geld in ein marodes System zu pumpen ist für niemanden eine gute Lösung. Wir brauchen weniger KH-Fälle, Betten, Häuser und Standorte. Entlastung für die Mitarbeitenden und eine Stabilisierung der Kosten. Im Detail ist es etwas komplexer aber es greift die einfache Formel: Zu viele Fälle, zu hohe Kosten zu wenig Mut!!! 100 Mrd. Euro + X im Jahr 2024 und eine deutliche Steigerung 2025. Keine gute Gesundheitspolitik!
Am 17. und 18. Oktober soll das Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausversorgung (KHVVG) verabschiedet werden. SPD, Grüne und FDP haben sich auf 51 Änderungsanträge geeinigt, die die Weichen für die Verabschiedung des Gesetzes stellen sollen. Trotz dieser Änderungen gibt es nach wie vor heftige Kritik an den geplanten Regelungen, sowohl von der Deutschen Krankenhausgesellschaft als auch vom GKV-Spitzenverband. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion - insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Kostenexplosion im Gesundheitswesen - weiter entwickelt.
Krankenhausreform - GKV und DKG warnen vor Auswirkungen des KHVVG
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Den #Kliniken in Deutschland geht es finanziell schlecht! Viele Leistungen der Kliniken werden nicht vergütet und das Geld bleibt bei den Krankenkassen oder muss mühevoll vor Gericht erstritten werden. Die Gewerkschaften erzielen neue Tarifabschlüsse, so dass die Personalkosten steigen, aber die Refinanzierung der Kosten bleibt aus! Auch die Sachkosten steigen und für Investitionen in neue Strukturen fehlt das Geld! Der Grundsatz: „das Geld folgt der Leistung“ gilt gegenwärtig nicht mehr! Deshalb gibt es vor allem auf Bundesebene, bei Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, dringenden Handlungsbedarf! Wer eine echte #Krankenhausreform in der Bundesrepublik Deutschland erreichen will, muss mit den Bundesländern um einen gemeinsamen Deal im Gesundheitssystem ringen! In einem solchen „Pakt“ für ein modernes, einheitliches und wirtschaftlich tragfähiges Gesundheitssystem steckt eine große Chance! Kurz, die Transformation im deutschen Gesundheitssystem kann nur über einen Deal - mit - den Bundesländern und den Fachverbänden gelingen! ✅ Just do it now @KarlLauterbach!
Ärztl. Leiter Medizincontrolling - Brüderklinikum Julia Lanz | Inhaber medinfoweb.de | 15 Tsd+ Follower:innen
„Die Länder haben die Herausforderung angenommen und innerhalb der sehr kurzen Frist eine detaillierte Stellungnahme erarbeitet. Es besteht Einigkeit unter allen Ländern, dass das Bundesgesundheitsministerium rasch umfassende Änderungen am Gesetzentwurf vornehmen muss." #Krankenhausreform
Gesundheitsministerkonferenz: Bund muss einstimmige Korrekturforderungen aller Länder zur Krankenhausreform umsetzen – Referentenentwurf bisher ungenügend
medinfoweb.de
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#Krankenhausreform: Kommt nach der Einigung zum Haushalt 2025 nun auch Bewegung in das politische Tauziehen um die Krankenhausreform? Die Länder haben ihre Forderungen erneuert: 🔥eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Wirken der Reform; 🔥eine fallzahlenunabhängige Vorhaltevergütung; 🔥Gestaltungsspielräume für die Krankenhausplanung der Länder, vor allem zu Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum; 🔥keine Mindestvorhaltezahlen; 🔥Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben nicht nur durch Universitätsklinika, sondern auch durch andere große Krankenhäuser; 🔥eine praxistaugliche Definition der Fachkliniken; 🔥eine auskömmlich finanzierte Regelung von sektorenübergreifenden Versorgern; 🔥eine Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds; 🔥eine Auswirkungsanalyse vor Verabschiedung des KHVVG; 🔥eine Zustimmungspflichtigkeit des KHVVG; Siegt die Vernunft? Daumen drücken! CMS Life Sciences & Healthcare Sector #krankenhausreform #vorhaltevergütung #sektorenübergreifende #Versorgung #Kooperationen #Medizinrecht #Arbeitsrecht #cmslegal https://lnkd.in/eq3gPnhd
Krankenhausreform - Länder erneuern ihren Forderungskatalog
bibliomedmanager.de
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Krankenhausreform: Sachsen stimmte im Bundesrat für Vermittlungsausschuss und forderte von einer zukünftigen Bundesregierung umgehend Korrekturen und eine Übergangsfinanzierung Auch wenn die Lauterbachsche Krankenhausreform mehrheitlich den Bundesrat passierte, ist die Haltung einzelner Bundesländer bemerkenswert. So stimmte SPD Sozialministerin Petra Köpping für Sachsen für die Anrufung des Vermittlungsausschusses und forderte in einer Protokollnotiz eine zukünftige Bundesregierung auf, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz umgehend zu korrigieren und eine Übergangsfinanzierung sicherzustellen. Gesundheitsministerin Köpping erklärte in der heutigen Pressemitteilung: »Wichtig ist mir, dass die neu gewählte Bundesregierung umgehend die Arbeit zur Weiterentwicklung der Reform aufnimmt. Zudem gilt es, im Rahmen der noch ausstehenden Rechtsverordnungen praktikable Lösungen zu finden, durch welche die stationäre Versorgung auch künftig noch für jede Bürgerin und jeden Bürger in angemessener Zeit erreichbar sein wird. Dazu zählt, dass die Mindestvorhaltezahlen behutsam eingeführt und erprobt werden sollen, damit die Versorgung in keinem Bundesland gefährdet werden. Die Regelungen gehen von Zahlen im Bundesdurchschnitt aus – somit könnten Regionen mit bevölkerungsbedingt kleinen Fallzahlen systematisch benachteiligt werden. Auch die Regelungen zu den so genannten onkochirurgischen Leistungen könnten solche Regionen benachteiligen. Wir fordern die Bundesregierung auf, bei der Einteilung dieser Leistungen auch Folgewirkungen in den Bundesländern zu berücksichtigen. Die flächendeckende Versorgung muss sichergestellt bleiben. Zudem ist aus unserer Sicht eine gesetzliche Änderung nötig, die im Rahmen der Leistungsgruppenzuweisung mehr Ausnahmen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch die Krankenhausplanungsbehörden ermöglicht werden. Auch die Übergangsfinanzierung bis zum Greifen der Reform muss sichergestellt werden.« #krankenhaus #krankenhäuser #krankenhausreform Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. #leipzig #dresden #sachsen
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Landkreistag übt massive Kritik am Bundestagsbeschluss zur Krankenhausreform Landkreistagspräsident Walter: Länder müssen Vermittlungsausschuss anrufen „Eine Krankenhausreform zu beschließen, ohne zuvor deren Auswirkungen analysiert und bewertet zu haben, ist schlicht unverantwortlich. Gerade auch für die Kliniken in Baden-Württemberg wird die Reform fatale Folgen haben, wenn sie tatsächlich so kommt. Denn danach bleibt das in Baden-Württemberg bekanntlich höhere Lohnniveau bei der Krankenhausfinanzierung weiterhin komplett unberücksichtigt. Dadurch wird sich die ohnehin schon massive Unterfinanzierung unserer Kliniken nur noch weiter verschärfen und zu einem unkoordinierten Leistungsabbau führen – mit unabsehbaren Folgen für die Patientinnen und Patienten. Außerdem droht die Krankenhausreform vielen der vorbildlichen Klinikkooperationen hierzulande die Grundlage zu entziehen. Dabei tragen genau diese Kooperationen zu einer sowohl qualitativ hochwertigen als auch wirtschaftlich effizienten Krankenhausversorgung bei. Nicht ohne Grund hat Baden-Württemberg die niedrigste Anzahl an Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner bundesweit. Um massiven Schaden von den Kliniken abzuwenden, kann ich die Landesregierung nur auffordern, den vom Bundestag beschlossenen Entwurf der Krankenhausreform im Bundesrat abzulehnen und den Vermittlungsausschuss anzurufen.“
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Es ist wirklich bedauerlich, dass der Bundesrat heute nicht den Vermittlungsausschuss angerufen hat, um das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) deutlich und umfassend nachzubessern. Damit haben die Bundesländer die Chance verpasst, diese vermurkste Reform in eine wirklich gelingende Krankenhausreform zu verändern. Die finanzielle Lage der Krankenhäuser in Deutschland ist desaströs und dramatisch. Insbesondere haben freigemeinnützig getragene Krankenhäuser keine Möglichkeit, Verluste aus dem Betrieb und einer unzureichenden Erstattung für gestiegene Personal- und Sachkosten ersetzt zu bekommen. Anders als bei staatlich getragenen Krankenhäusern, die einen Verlustausgleich durch Kommunen, Landkreise und Bundesländer erhalten. Die Krankenhausreform in dieser Form wird zur Schließung vieler Krankenhäuser insbesondere in ländlichen Regionen führen. Die Konsequenzen dafür, dass die Reform diesen Wegfall unzureichend ausgleicht, werden die Patientinnen und Patienten tragen müssen. Ganz zu schweigen davon, dass gewachsene und bewährte Gesundheitsstrukturen und deren Träger dauerhaft verschwinden werden. Diese Lücke in der Versorgung der Bevölkerung wird eben nicht gefüllt werden. Die nächste Bundesregierung muss das Thema erneut auf die Tagesordnung setzen, um eine vernünftige, zukunftsfähige und mit allen Beteiligten abgestimmte Krankenhausreform umzusetzen. Das ist heute kein guter Tag für die Gesundheits- und Krankenhausversorgung der Bevölkerung in Deutschland.
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Wie aus der offiziellen Tagesordnung des Bundeskabinetts hervorgeht, wird das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erst am 15. Mai im Kabinett beraten. Um das Gesetz noch vor der Sommerpause des Bundestages beraten zu können, muss es nun eine sogenannte „Fristverkürzung“ geben. Dieser Fristverkürzung müssen die Bundesländer allerdings zustimmen... #Krankenhausreform https://lnkd.in/eHJzibTE?
Krankenhausreform und Entbugetierung: Gesetze verzögern sich weiterhin
aerzteblatt.de
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