Krankenhausreform: CDU kritisiert fehlende Klarheit und fordert Nachbesserungen! Die CDU/CSU will die von der Ampel-Regierung beschlossene Krankenhausreform nicht kippen, sondern durch gezielte Korrekturen verbessern, um Planungssicherheit und finanzielle Stabilität zu gewährleisten. CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge kritisiert insbesondere fehlende Transparenz bei den Auswirkungen der Reform sowie die unzureichende Sicherung bedarfsnotwendiger Kliniken im ländlichen Raum. CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge betont, dass die Krankenhausreform der Ampel-Regierung unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht rückgängig gemacht, sondern durch notwendige Verbesserungen optimiert werden soll. Die Union strebe nach einem Wahlsieg gezielte Korrekturen über Rechtsverordnungen oder ein Nachbesserungsgesetz an. Dabei gehe es vor allem um mehr Planungssicherheit für Länder, Kommunen und Kliniken sowie um eine rechtssichere Finanzierung. Sorge kritisiert, dass die Reform nur knapp den Bundesrat passiert habe und viele Folgen vor Ort unklar blieben. Zudem habe Lauterbach bislang keine Auswirkungsanalyse vorgelegt, die Transparenz über die Konsequenzen der Reform auf die wohnortnahe Versorgung bis in die Landkreise schafft. Ein besonderer Fokus der Union liegt auf der Sicherung bedarfsgerechter Kliniken im ländlichen Raum. Hier fordert Sorge erneut eine Übergangsfinanzierung, um Klinikschließungen zu verhindern. Zwar begrüße die Union die teilweise Abkehr von den Fallpauschalen, doch die Vergütung bleibe weiterhin stark an die Fallzahlen gebunden. Die geplanten Neuregelungen seien daher nur ein erster Schritt, der weitergehende Anpassungen erfordere, um die Krankenhausversorgung langfristig stabil und flächendeckend sicherzustellen...
Beitrag von red!del GmbH
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𝗗𝗶𝗲 𝗞𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲𝗻𝗵𝗮𝘂𝘀𝗿𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺 𝘄𝘂𝗿𝗱𝗲 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗽𝗼𝗹𝗶𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗗𝗿𝗮𝗺𝗮 𝘃𝗼𝗺 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗿𝗮𝘁 𝘃𝗲𝗿𝗮𝗯𝘀𝗰𝗵𝗶𝗲𝗱𝗲𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝘁𝗿𝗶𝘁𝘁 𝘃𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗔𝗻𝗳𝗮𝗻𝗴 𝟮𝟬𝟮𝟱 𝗶𝗻 𝗞𝗿𝗮𝗳𝘁. Hintergrund und Abstimmung Brandenburgs Regierungschef entließ während der Sitzung seine Gesundheitsministerin, um für den Vermittlungsausschuss zu stimmen – ohne Erfolg. Trotz Bemühungen mehrerer Länder (u.a. Bayern, NRW) verfehlte die Abstimmung im Bundesrat die nötige Mehrheit für den Vermittlungsausschuss. Länder, die Krankenhausgesellschaft, Ärzteverbände und Krankenkassen sehen Lücken in der Umsetzung. Unikliniken und Krankenkassen befürworten die Reform, fordern aber klare Rahmenbedingungen. Potenzielle Klagen und Streitpunkte Bayern und Krankenkassen erwägen Klagen, u.a. gegen die Finanzierung des Transformationsfonds durch Krankenkassenbeiträge. Auch die EU-Kommission wurde wegen möglicher rechtswidriger Beihilfen informiert. Fazit: Die Krankenhausreform bringt eine Umstrukturierung mit dem Fokus auf Spezialisierung und Qualität, stößt jedoch auf erheblichen Widerstand und rechtliche Herausforderungen. Die Umsetzung bleibt spannend.
Bundesrat lässt Krankenhausreform nach Politkrimi passieren
aerzteblatt.de
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Über das #KHVVG wurde viel beraten und gestritten mit dem Ergebnis -> es kommt. Aus meiner Sicht machen es die handelnden politischen Akteure einem nicht leicht. Wie es heute im #Bundesrat gelaufen ist war eine Katastrophe für die #Demokratie. Die Gesundheitsministerin Frau Nonnemacher (Brandenburg) wird kurz vor Ihren Beitrag entlassen, weil es dem Ministerpräsidenten nicht passt. Thüringen stimmt falsch ab, so dass die Stimmen ungültig werden. Hessen enthält sich. Eine Enthaltung ist natürlich möglich, aber in diesen Zeiten sollte eine Haltung und eine Entscheidung (ja/nein) möglich sein. Das alles spielt leider anderen Parteien in die Karten. Abstimmung im Ergebnis: Für den Vermittlungsausschuss waren: NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein (30 Stimmen) Enthaltung: (wird als Gegenstimme zum Vermittlungsauschuss gewertet): Hessen, Schleswig-Holstein und Berlin (13 Stimmen) Ungültig wegen uneinheitlicher Stimmabgabe: Thüringen (4 Stimmen); Wertung als Gegenstimme Dagegen: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland (22 Stimmen) Aktuelles Stimmverhältnis im Bundesrat: https://lnkd.in/dxNmMMRV 35 Stimmen wären notwendig gewesen, um den Vermittlungsausschuss anrufen zu können. Wie immer kommt jetzt auf die weitere Ausgestaltung an. Ich hoffe nur, dass die Qualität in der Behandlung hierdurch wirklich verbessert wird. Es bedeutet aber auch, die Ausgaben werden weiter deutlich steigen. Beispiel Die Beitragszahler in der #GKV müssen, mit dieser Entscheidung zur Reform, ihren Anteil an den Kosten des #Krankenhaus-Transformationsfonds leisten, obwohl es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder ist -> #steuergelder #Klinikreform #Krankenhausreform
Bundesrat winkt umstrittene Krankenhausreform durch
n-tv.de
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Nach der Reform ist vor der Reform - zumindest scheint es darauf beim Thema Krankenhäuser hinauszulaufen. Am vergangenen Freitag (22.11.) hatte der Bundesrat der Reform zugestimmt, die Anfang 2025 Schritt für Schritt in Kraft treten soll. Nun, keine drei Tage später, hat die Union im Falle eines Wahlsiegs bei der Bundestagswahl im Februar grundlegende Änderungen der Krankenhausreform angekündigt, eine davon Hilfen gegen Insolvenzen versorgungsrelevanter Kliniken. (https://lnkd.in/e9ASZgJ3) Wichtig ist: Auch ein Insolvenzantrag bedeutet nicht, dass die Geschichte eines Krankenhauses an dieser Stelle endet. Die Insolvenz kann vielmehr die Chance auf einen Neuanfang darstellen. Hier gilt jedoch ganz klar die Devise: Je früher ein Insolvenzantrag und die Sanierung vorbereitet wird, desto größer ist die Chance auf diesen Neuanfang. Das Insolvenz- und Sanierungsrecht bietet für eine wirtschaftliche Hashtag Restrukturierung und Sanierung eines Krankenhauses zahlreiche Möglichkeiten. Welche das sind, zeigen Tobias Hartwig MBA, Dr. Ludwig J. Weber, LL.M. und Alexander von Saenger aus unserer Kanzlei in unserem Whitepaper "Vom kranken Haus zum Krankenhaus", das sich Interessierte hier kostenfrei herunterladen können: 👉 https://lnkd.in/epPgRBf6 👈. Eine Insolvenz ist aber auch kein Allheilmittel. Ein Krankenhaus kann sich damit zwar von Verbindlichkeiten und Altlasten befreien, aber wenn es keine Strategie für den Neustart gibt, steht es wahrscheinlich bald wieder mit dem Rücken zur Wand. Dr. Jürgen Erbe, MBA, Holger Blümle
Nach möglichem Wahlsieg bei Bundestagswahl - Union will Krankenhausreform schon wieder reformieren
deutschlandfunk.de
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Damit wird es eine neue Aufteilung von ambulanter und stationärer sowie ärztlicher und pflegerischer Versorgung geben, bis sich ein neues Gleichgewicht auf anderem Niveau eingestellt hat. Es bedarf einer kooperativen regionalen Zusammenarbeit aller Player zum „Wecken des schlafenden Riesen“, wie es sehr unterhaltsam im gleichnamigen Buch von Francesco De Meo dargestellt wird. https://lnkd.in/ekgFrVMP Der Restrukturierungsfonds in Höhe von 50 Mrd. für ein Gesetz in der Verantwortung des Bundes soll zu 50% von den Ländern und zu 50% von den Krankenkassen getragen werden. Die Finanzierung ist nicht gesichert und steht frühestens ab 2026 zur Verfügung. Mittel werden nur für Projekte bereitgestellt, die zu dem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurden. Insbesondere kommunale und freigemeinnützige Träger ohne ausreichenden Puffer werden gezwungen, sich die Umstrukturierung zwischenzeitlich über Schutzschirm-oder Insolvenzverfahren vom Arbeitsamt finanzieren zu lassen. Daraus folgt immer eine massive Verunsicherung der Mitarbeiter und der regionalen Bevölkerung, wodurch die anstehenden Probleme dann noch schwieriger zu lösen sind.
Krankenhausreform passiert Bundesrat - schlechter Tag für die deutschen Krankenhäuser Die heute vom Bundesrat gebilligte Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers gefährdet in hohem Maße die flächendeckende Gesundheitsversorgung in Deutschland und wird zu Abteilungs- und Standortschließungen vor allem in ohnehin schon schlechter versorgten Regionen führen. Besondere Verwerfungen in der regionalen Versorgung werden durch zwei Aspekte der Reform hervorgerufen: Die Mindestvorhaltezahlen, bei denen das Risiko für kleinere Kliniken besteht, dass wesentliche Teile der bisherigen Vergütung ersatzlos wegbrechen. Die Vorhaltefinanzierung, die keinerlei wirtschaftlichen Ausgleich schafft, wenn kleinere und mittelgroße Krankenhäuser Leistungsgruppen verlieren. Viele Krankenhäuser stehen zudem am Rand der Insolvenz und werden durch das KHVVG keine Entlastung erfahren. Die Krankenhausschließungen, die auf uns zukommen werden, sind die Pleiten des Ministers und der gescheiterten Bundesregierung. Aber auch die Länder, die sich im Bundesrat letztlich nicht mehr für eine schnelle Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Kliniken eingesetzt haben, tragen dafür die Verantwortung. In einer neuen Regierung wird vor allem die CDU in der Verantwortung stehen, da ihre Vertreterinnen und Vertreter in ihrem Initiativantrag im Bundestag besonders deutlich die vielen Schwachstellen des Lauterbach-Reformgesetzes aufzeigten. Als Sofortmaßnahmen für ein besseres Gesetz bleiben für die Krankenhäuser drei Kernpunkte: - Umsetzung der Leistungsgruppen-Planung nach dem nordrhein-westfälischen Modell, - Ausweitung bereits vorhandener Instrumente zur Strukturkostenfinanzierung statt der völlig untauglichen Vorhaltepauschalen und konsequente Entbürokratisierung im Krankenhaus. Foto Susann Friedrich #krankenhaus #krankenhäuser #sachsen #leipzig #krankenhausreform Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
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Krankenhausreform passiert Bundesrat - schlechter Tag für die deutschen Krankenhäuser Die heute vom Bundesrat gebilligte Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers gefährdet in hohem Maße die flächendeckende Gesundheitsversorgung in Deutschland und wird zu Abteilungs- und Standortschließungen vor allem in ohnehin schon schlechter versorgten Regionen führen. Besondere Verwerfungen in der regionalen Versorgung werden durch zwei Aspekte der Reform hervorgerufen: Die Mindestvorhaltezahlen, bei denen das Risiko für kleinere Kliniken besteht, dass wesentliche Teile der bisherigen Vergütung ersatzlos wegbrechen. Die Vorhaltefinanzierung, die keinerlei wirtschaftlichen Ausgleich schafft, wenn kleinere und mittelgroße Krankenhäuser Leistungsgruppen verlieren. Viele Krankenhäuser stehen zudem am Rand der Insolvenz und werden durch das KHVVG keine Entlastung erfahren. Die Krankenhausschließungen, die auf uns zukommen werden, sind die Pleiten des Ministers und der gescheiterten Bundesregierung. Aber auch die Länder, die sich im Bundesrat letztlich nicht mehr für eine schnelle Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Kliniken eingesetzt haben, tragen dafür die Verantwortung. In einer neuen Regierung wird vor allem die CDU in der Verantwortung stehen, da ihre Vertreterinnen und Vertreter in ihrem Initiativantrag im Bundestag besonders deutlich die vielen Schwachstellen des Lauterbach-Reformgesetzes aufzeigten. Als Sofortmaßnahmen für ein besseres Gesetz bleiben für die Krankenhäuser drei Kernpunkte: - Umsetzung der Leistungsgruppen-Planung nach dem nordrhein-westfälischen Modell, - Ausweitung bereits vorhandener Instrumente zur Strukturkostenfinanzierung statt der völlig untauglichen Vorhaltepauschalen und konsequente Entbürokratisierung im Krankenhaus. Foto Susann Friedrich #krankenhaus #krankenhäuser #sachsen #leipzig #krankenhausreform Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
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Die Versorgungssicherheit gehört durch diese Reform endgültig der Vergangenheit an.
Krankenhausreform passiert Bundesrat - schlechter Tag für die deutschen Krankenhäuser Die heute vom Bundesrat gebilligte Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers gefährdet in hohem Maße die flächendeckende Gesundheitsversorgung in Deutschland und wird zu Abteilungs- und Standortschließungen vor allem in ohnehin schon schlechter versorgten Regionen führen. Besondere Verwerfungen in der regionalen Versorgung werden durch zwei Aspekte der Reform hervorgerufen: Die Mindestvorhaltezahlen, bei denen das Risiko für kleinere Kliniken besteht, dass wesentliche Teile der bisherigen Vergütung ersatzlos wegbrechen. Die Vorhaltefinanzierung, die keinerlei wirtschaftlichen Ausgleich schafft, wenn kleinere und mittelgroße Krankenhäuser Leistungsgruppen verlieren. Viele Krankenhäuser stehen zudem am Rand der Insolvenz und werden durch das KHVVG keine Entlastung erfahren. Die Krankenhausschließungen, die auf uns zukommen werden, sind die Pleiten des Ministers und der gescheiterten Bundesregierung. Aber auch die Länder, die sich im Bundesrat letztlich nicht mehr für eine schnelle Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Kliniken eingesetzt haben, tragen dafür die Verantwortung. In einer neuen Regierung wird vor allem die CDU in der Verantwortung stehen, da ihre Vertreterinnen und Vertreter in ihrem Initiativantrag im Bundestag besonders deutlich die vielen Schwachstellen des Lauterbach-Reformgesetzes aufzeigten. Als Sofortmaßnahmen für ein besseres Gesetz bleiben für die Krankenhäuser drei Kernpunkte: - Umsetzung der Leistungsgruppen-Planung nach dem nordrhein-westfälischen Modell, - Ausweitung bereits vorhandener Instrumente zur Strukturkostenfinanzierung statt der völlig untauglichen Vorhaltepauschalen und konsequente Entbürokratisierung im Krankenhaus. Foto Susann Friedrich #krankenhaus #krankenhäuser #sachsen #leipzig #krankenhausreform Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
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In Anbetracht der Ausgabenexplosion 2024 und der zu erwartenden Steigerungen 2025 in Teilen unverantwortlich. Geld in ein marodes System zu pumpen ist für niemanden eine gute Lösung. Wir brauchen weniger KH-Fälle, Betten, Häuser und Standorte. Entlastung für die Mitarbeitenden und eine Stabilisierung der Kosten. Im Detail ist es etwas komplexer aber es greift die einfache Formel: Zu viele Fälle, zu hohe Kosten zu wenig Mut!!! 100 Mrd. Euro + X im Jahr 2024 und eine deutliche Steigerung 2025. Keine gute Gesundheitspolitik!
Am 17. und 18. Oktober soll das Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausversorgung (KHVVG) verabschiedet werden. SPD, Grüne und FDP haben sich auf 51 Änderungsanträge geeinigt, die die Weichen für die Verabschiedung des Gesetzes stellen sollen. Trotz dieser Änderungen gibt es nach wie vor heftige Kritik an den geplanten Regelungen, sowohl von der Deutschen Krankenhausgesellschaft als auch vom GKV-Spitzenverband. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion - insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Kostenexplosion im Gesundheitswesen - weiter entwickelt.
Krankenhausreform - GKV und DKG warnen vor Auswirkungen des KHVVG
bibliomedmanager.de
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Krankenhausreform: Sachsen stimmte im Bundesrat für Vermittlungsausschuss und forderte von einer zukünftigen Bundesregierung umgehend Korrekturen und eine Übergangsfinanzierung Auch wenn die Lauterbachsche Krankenhausreform mehrheitlich den Bundesrat passierte, ist die Haltung einzelner Bundesländer bemerkenswert. So stimmte SPD Sozialministerin Petra Köpping für Sachsen für die Anrufung des Vermittlungsausschusses und forderte in einer Protokollnotiz eine zukünftige Bundesregierung auf, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz umgehend zu korrigieren und eine Übergangsfinanzierung sicherzustellen. Gesundheitsministerin Köpping erklärte in der heutigen Pressemitteilung: »Wichtig ist mir, dass die neu gewählte Bundesregierung umgehend die Arbeit zur Weiterentwicklung der Reform aufnimmt. Zudem gilt es, im Rahmen der noch ausstehenden Rechtsverordnungen praktikable Lösungen zu finden, durch welche die stationäre Versorgung auch künftig noch für jede Bürgerin und jeden Bürger in angemessener Zeit erreichbar sein wird. Dazu zählt, dass die Mindestvorhaltezahlen behutsam eingeführt und erprobt werden sollen, damit die Versorgung in keinem Bundesland gefährdet werden. Die Regelungen gehen von Zahlen im Bundesdurchschnitt aus – somit könnten Regionen mit bevölkerungsbedingt kleinen Fallzahlen systematisch benachteiligt werden. Auch die Regelungen zu den so genannten onkochirurgischen Leistungen könnten solche Regionen benachteiligen. Wir fordern die Bundesregierung auf, bei der Einteilung dieser Leistungen auch Folgewirkungen in den Bundesländern zu berücksichtigen. Die flächendeckende Versorgung muss sichergestellt bleiben. Zudem ist aus unserer Sicht eine gesetzliche Änderung nötig, die im Rahmen der Leistungsgruppenzuweisung mehr Ausnahmen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch die Krankenhausplanungsbehörden ermöglicht werden. Auch die Übergangsfinanzierung bis zum Greifen der Reform muss sichergestellt werden.« #krankenhaus #krankenhäuser #krankenhausreform Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. #leipzig #dresden #sachsen
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#Krankenhausreform: Kommt nach der Einigung zum Haushalt 2025 nun auch Bewegung in das politische Tauziehen um die Krankenhausreform? Die Länder haben ihre Forderungen erneuert: 🔥eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Wirken der Reform; 🔥eine fallzahlenunabhängige Vorhaltevergütung; 🔥Gestaltungsspielräume für die Krankenhausplanung der Länder, vor allem zu Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum; 🔥keine Mindestvorhaltezahlen; 🔥Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben nicht nur durch Universitätsklinika, sondern auch durch andere große Krankenhäuser; 🔥eine praxistaugliche Definition der Fachkliniken; 🔥eine auskömmlich finanzierte Regelung von sektorenübergreifenden Versorgern; 🔥eine Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds; 🔥eine Auswirkungsanalyse vor Verabschiedung des KHVVG; 🔥eine Zustimmungspflichtigkeit des KHVVG; Siegt die Vernunft? Daumen drücken! CMS Life Sciences & Healthcare Sector #krankenhausreform #vorhaltevergütung #sektorenübergreifende #Versorgung #Kooperationen #Medizinrecht #Arbeitsrecht #cmslegal https://lnkd.in/eq3gPnhd
Krankenhausreform - Länder erneuern ihren Forderungskatalog
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#Tagesschau: Bundestag beschließt Krankenhausreform Der Bundestag hat die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. Die Gesetzespläne von Gesundheitsminister Lauterbach sollen den finanziellen Druck auf die Kliniken mindern - und für eine stärkere Spezialisierung sorgen. https://lnkd.in/dsJqFHrn "Nach zwei Jahren Vorbereitung hat der Bundestag die umstrittene Krankenhausreform der Ampelkoalition beschlossen. Bei 660 abgegebenen Stimmen stimmten 374 Parlamentarier mit Ja. Die Kliniken sollen von finanziellem Druck entlastet werden und sich bei Behandlungen stärker spezialisieren. Vor allem kleinere Krankenhäuser sollen weniger Leistungen anbieten und sich auf Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Vorgesehen ist zudem, die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle in Kliniken zu ändern. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll den Druck senken, möglichst viele Fälle zu behandeln. Vor der Abstimmung hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach im Parlament noch einmal um Zustimmung geworben. 'Wir brauchen diese Reform, und zwar jetzt', sagte der SPD-Politiker. Der Krankenhaussektor im Land sei in einer Krise. Viele sind in finanziellen Schwierigkeiten, es gibt Personalengpässe und laut Gesundheitsministerium sind ein Drittel der 480.000 Betten nicht belegt. Die Versorgung sei sehr teuer, biete aber 'nur eine mittelmäßige Qualität', so Lauterbach im Bundestag. Es gebe 'ein paar Hundert Krankenhäuser zu viel' sowie ein 'Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung', unterstrich er den Reformbedarf. Die Kliniken müssten künftig 'das machen, was medizinisch sinnvoll' ist, statt sich auf Bereiche zu konzentrieren, die ihnen das meiste Geld bringen, sagte Lauterbach. Als Beispiel nannte er eine Überversorgung bei Knie-Prothesen. Menschen, die eine solche Prothese benötigten, würden von Kliniken zum Teil als 'Cash-Cows' gesehen, weil das ein lukrativer Eingriff sei. Ziel sei ein Umbau des Systems, der Krankenhäuser mit qualitativ hochwertiger Versorgung ebenso schütze wie kleinere Kliniken auf dem Land. Für Patienten würde dies unter Umständen längere Wege bedeuten, nach der Argumentation von Lauterbach würden sie dann aber eine bessere Behandlung erhalten. Deutschland habe mit rund 1.700 Krankenhäusern die höchste Krankenhaus- und Bettendichte in Europa, heißt es vom Gesundheitsministerium. Der Minister betonte, dass der Abbau nur dort stattfinden solle, wo es eine Überversorgung gebe. Kleinere Häuser auf dem Land bekämen Zuschläge, damit sie überleben könnten. Die Reform habe viele Unterstützer, etwa bei Fachgesellschaften wie der deutschen Krebsgesellschaft. Die gesetzlichen Krankenkassen begrüßen mehr Spezialisierung. Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sprach von einer richtigen Weichenstellung für eine bessere Qualität in den Kliniken. [...]" #Deutschland #Medizin #Krankenhaus #Reform #Lauterbach
Bundestag beschließt Krankenhausreform
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