Beitrag von Sabina Geissbühler-Strupler

Das Wohl der kleinen Schulkinder bleibt auf der Strecke Seit der Einschulung von Vierjährigen und einer verstärkten Integration aller Kinder in Regelklassen, ist die Situation für Lehrpersonen des Zyklus 1 (Kindergarten/ 1. und 2. Klasse) sehr schwierig geworden. Deshalb war die Forderung nach 150 Lehrpersonen-Stellenprozenten bei Klassen mit diesen kleinen, noch unselbständigen Kindern mehr als berechtigt. So würden beim Teamteaching (150% Anstellungen) weniger Fördermassnahmen wie zum Beispiel Heilpädagogik, Psychomotorik nötig. Diese Förderlehrpersonen, die stundenweise anwesend sind, kosten den Kanton/ die Gemeinden mehr; sie sind drei Lohnklassen höher eingestuft. Auch wenn die Kindergärtnerin zur Förderung eines Trisomie-21-Kindes zum Beispiel 6 Einzellektionen pro Woche zugesprochen erhält, welche eine Heilpädagogin gibt, ist die Entlastung bescheiden. Die meisten Bildungspolitiker/-innen waren immer der Meinung, dass möglichst wenige Lehrpersonen an einer Klasse unterrichten sollten. Denn dies wirkt sich erwiesenermassen positiv insbesondere auf die Kleinkinder aus. Auch würden für die Klassenlehrperson die vielen Absprachen und Koordinationsaufgaben mit diesen SOS-Lehrer/-innen, Heilpädagogen, etc. grösstenteils wegfallen. Da in den letzten Jahren in der Volksschule vor allem die Angebote für Minderheiten (Fremdsprachige, Migrantenkinder, leistungsschwache und verhaltensauffällige Kinder) ausgebaut wurden, sahen eine Mehrheit der Grossrätinnen und Grossräte eine Verbesserung der Situation mit 150 Lehrpersonen-Stellenprozenten für Klassen mit «Schulstartenden» als dringend nötig und stimmten diesem Vorstoss zu. Es ist nicht einsichtig und ärgerlich, dass die Bildungsdirektion diese vom Grossen Rat geforderte Verbesserungen nicht umsetzt, aber gleichzeitig die ausserschulische Kinderbetreuung in Tages-/ Ganztagesschulen in den Städten mit Millionen von Steuergeldern unterstützt. Bereits ab zehn Kinder wird eine zweite Betreuerperson angestellt, währenddem in einer Schulklasse bis 24 Vier- und Fünfjährige unterrichtet werden müssen. Die Ignoranz und die Macht der Bildungsdirektion ist grenzenlos: die vom Grossen Rat angenommenen Vorstösse werden nicht umgesetzt. Es ist zu hoffen, dass der Druck von Eltern und Lehrpersonen auf die Bildungsdirektion - zum Wohle unserer Kinder - seine Wirkung zeigen wird.

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