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Der wirtschaftliche Zusammenbruch des #Signa-Konzerns mit seinen Hunderten #Tochtergesellschaften und vielfachen wirtschaftlichen #Verflechtungen wirft ein Schlaglicht auf die Regelungen, die in grenzüberschreitenden #Konzerninsolvenzen auf nationaler und internationaler Ebene greifen. Mehrere dieser Tochtergesellschaften befinden sich mittlerweile selbst in #Insolvenzverfahren – in verschiedenen Ländern und unter der Leitung unterschiedlicher #Insolvenzverwalter. Der Fall Signa zeigt insoweit anschaulich, welche negativen Auswirkungen im Falle der #Insolvenz einer #Konzerngesellschaft für die gesamte Gruppe drohen. Aber muss das bei Konzerninsolvenzen zwangsläufig so sein, und welche rechtlichen Regelungen gelten eigentlich in einem solchen Fall? Die deutsche #Wirtschaft ist traditionell stark exportorientiert. Von daher ist die Frage, nach den rechtlichen Möglichkeiten für eine grenzüberschreitende #Sanierung von Konzerngesellschaften gerade für Unternehmen hierzulande von großer Bedeutung. Johannes Heck und Christoph von Wilcken aus unserer #Kanzlei gehen der Antwort auf diese Frage in ihrem #Gastbeitrag "Mehr Kooperation und Kooperation wagen" in der Börsen-Zeitung nach: https://lnkd.in/gHtPUCWD. Neben den Regelungen der Europäischen Insolvenzverordnung (#EuInsVO) und dem deutschen #Konzerninsolvenzrecht erläutern die beiden auch, warum die Bereitschaft der handelnden Personen für eine verstärkte #Kooperation und #Koordination gerade in grenzüberschreitenden Sanierungen ein entscheidender #Erfolgsfaktor ist. #schultzebraun #schultzeundbraun #crossborder #cross-border #internationalbusiness

Mehr Kooperation und Koordination wagen | Börsen-Zeitung

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