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CEO bei LURAG Luzerner Raststätten AG, Präsident BGZ Baugenossenschaft Glattal Zürich und IG pro Zürich 12

Die nicht abgesprochene und sofortige Änderung der ordentlichen Baubewilligungspraxis durch die Behörden betrifft Projekte, die seit mehreren Jahren geplant, oder bereits mitten im Baubewilligungsprozess sind. Projekte, die bereits im Bewilligungsprozess stehen, können technisch kaum mehr so geheilt werden, dass keine Bundesaufgaben mehr herangezogen werden können. Man kann nicht plötzlich auf Luftschutzkeller oder Pfählungen verzichten und man kann die Parzelle auch von keinem Bach und von keiner Autobahn wegschieben. In der Regel sind die vom Ersatzneubau betroffenen Parzellen bereits entmietet, oder werden noch mit befristeten Mietverträgen bewohnt. Zu einer nachhaltigen Bau- und Vermietungsstrategie gehört zwingend auch eine rechtzeitige und sozialverträgliche Umsiedlung, die bereits Jahre vor dem eigentlichen Spatenstich beginnt. Stockt ein Projekt, stocken somit auch die folgenden. Baugenossenschaften planen nicht ausschliesslich mit dem messbaren Ende eines Gebäude-Zyklus in einer Siedlung, wir stimmen die Projekte mit erträglichen, internen Ersatzwohnangeboten für die betroffenen Bewohnenden ab. Das ist notwendig und richtig, denn die Genossenschafterinnen und Genossenschafter stimmen ja urdemokratisch selbst ab, ob der jeweilige Planungs- und Baukredit für einen Ersatzneubau gesprochen wird. Die Projekte werden an Infoveranstaltungen und Generalversammlungen vorgestellt, wo neben den neuen Mietpreisen auch die Verdichtung der Siedlung zur Sprache kommt. Eine Genossenschaft verdichtet ein Projekt im Rahmen der ihr auferlegten Zonenordnung UND auch mit der Zustimmung der ehemaligen, aktuellen und danach potentiell neuen Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Ersatzneubausiedlung. Dieser über 100-jährige Tradition der demokratischen Besiedelung von urbanen Stadträumen durch Genossenschaften, wird nun durch den Praxiswechsel der Stadt ein grosser Stein in den Weg gelegt. Nun sollen zweckfremde Behörden, eidgenössische Kommissionen und Gerichte über genossenschaftliche Parzellen urteilen, die Ihre Urteile nicht einmal demokratisch abstützen müssen. Die Politik ist m.E. dringend aufgefordert, diesem Spuk unverzüglich Einhalt zu gebieten. https://lnkd.in/gNx4v6x4

Bauvorhaben in Zürich: Ortsbildschutz gefährdet Grossprojekte

Bauvorhaben in Zürich: Ortsbildschutz gefährdet Grossprojekte

nzz.ch

nunja. es ist nur so, dass die ortsbilder bereits vorher im inventar gewesen sind und einfach missachtet worden sind. hätte man sie beachtet und hätte man den bestand verdichtet wäre alles reibungslos durch gegangen.

Arthur Flöss

Immobilien-Bewertungsexperte bei Hauseigentümerverband Zürich (HEV Zürich) dipl. Architekt FH, CAS ll FH, HSLU Luzern

6 Monate

Wie lange gibt es den ISOS bereits? Zehn oder mehr Jahre? Wir alle sind stark gefordert. Einfach etwas durchwursteln zu wollen, wird schwierig.

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