Die #Telekom hebt morgen die Beschränkung von Verträgen auf LTE-Verbindungen auf. Das 5G-Netz steht dann
Beitrag von WinFuture
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92%, 96% und 97% sind für die 🇩🇪 #5G #Mobilfunkabdeckung zu wenig. Darum konsultiert die Bundesnetzagentur aktuell 99,5 % für jeden Netzbetreiber und wir freuen uns auf #Beschleunigungen durch das neue Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz. Bundesministerium für Digitales und Verkehr #TKNABEG
Telekommunikation: Mobilfunk-Turbo 5G enttäuscht auf dem Land
spiegel.de
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Bittere Nachrichten aus Bonn: Der deutsche #Mobilfunk bleibt ein #Oligopol Gestern hat die Bundesnetzagentur ihren Vorschlag zur Verlängerung der Ende 2025 auslaufenden Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz vorgestellt. Deutsche Telekom, Telefónica Germany und Vodafone sollen ihre Nutzungsrechte für wenig Geld um fünf Jahre verlängern können – während die Wettbewerber ohne eigenes Mobilfunknetz wie schon seit 2019 weiter vom Wohlwollen der drei etablierten Mobilfunkbetreiber abhängig bleiben. Dabei wäre dies eine gute Gelegenheit gewesen, die vielen Warnungen von Unternehmen, Verbänden, aus der Wissenschaft, der Monopolkommission sowie vom Bundeskartellamt ernst zu nehmen und den #Wettbewerb mit einer #Diensteanbieterverpflichtung zu stärken. Schließlich nannte BNetzA-Präsident Klaus Müller gestern die Stärkung des Wettbewerbs explizit als eine seiner beiden Top-Prioritäten. Dass die Bundesnetzagentur stattdessen am Verhandlungsgebot festhält, das sich in der Praxis längst als wirkungslos erwiesen hat, ist wirklich bitter. Das gilt nicht nur für MVNOs und reine Mobilfunkserviceprovider, sondern insbesondere auch für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die den Großteil des Glasfaserausbaus stemmen und dringend konkurrenzfähige 5G-Vorleistungen brauchen, um attraktive Pakete aus Festnetz und Mobilfunk anbieten zu können. Sie alle werden auf absehbare Zeit mit 50 Mbit/s-Vorleistungen abgespeist werden, während die drei etablierten Mobilfunkbetreiber selbst 5G mit 300 Mbit/s bewerben. Selbstverständlich gern in Kombination mit Festnetzanschlüssen. An Vorleistungsprodukte für Geschäftskunden brauchen Wettbewerber vor der folgenden Frequenzvergabe 2030 wohl gar nicht erst zu denken. Der aktuelle Vorschlag der BNetzA gilt zwar als Vorentscheidung. Aber selbstverständlich werden wir uns als #BREKO dafür einsetzen, dass die endgültige Entscheidung im Herbst endlich fairen Wettbewerb im Mobilfunk ermöglicht.
Mobilfunk: Netzagentur verzichtet auf milliardenschwere Frequenzversteigerung
spiegel.de
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Die Bundesnetzagentur hat nun den Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Konkretisierung einer gravierenden Leistungsabweichung im Mobilfunkbereich vorgelegt. Nach erster schneller Durchsicht ist es dabei im Wesentlichen bei den Schwellenwerten und Messvorgaben geblieben, die Gegenstand des im August 2022 eingeleiteten Diskussionsprozesses waren (siehe hierzu auch zusammenfassend Neumann, Telekommunikationsrecht kompatk - Band 2, 2023, S. 66 f.). #Telekommunikationsrecht
📢 Heute hat die Bundesnetzagentur den Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Konkretisierung der unbestimmten Begriffe im 📱 Mobilfunk, also im Grunde zur Minderung im Mobilfunk veröffentlicht. Im Festnetz haben wir eine solche Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur bereits seit Ende 2021. Der Mobilfunk soll nun folgen. Auf Basis der Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe aus § 57 Abs. 4 TKG, was eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit" ist, ergeben sich dann die Voraussetzungen für ein neues Messtool. Mit diesem Messtool werden Endkunden dann die Geschwindigkeit ihres Mobilfunkanschlusses messen und bei einer Schlechtleistung eine Minderung geltend machen können. Die Konsultation der Bundesnetzagentur läuft einen Monat. #TKG #TeamTKRecht
Bundesnetzagentur startet Anhörung zu Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge
bundesnetzagentur.de
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Was für ein Vergleich..... Es fehlen einem die Worte! Die Deutsche Telekom fordert nicht nur die Abschaltung des DSL-Netzes, sondern auch das Ende des Kabel-Internets. Deutschland-Chef Srini Gopalan warnt vor lokalen Monopolen und betont die Notwendigkeit eines fairen Wettbewerbs durch den Umstieg auf Glasfaser. Angesichts der Tatsache, dass Glasfaser- und Koaxialkabel-Technologien bereits jetzt höhere Geschwindigkeiten und stabilere Verbindungen als die DSL-Technik der Telekom bieten. Ist es nicht fragwürdig, dass die Telekom nun glaubwürdig für einen fairen Wettbewerb eintritt https://lnkd.in/e7Kw3jAs #Glasfaser #DSL #KabelInternet #Netzausbau #Digitalisierung #Coax #Speed #Vodafone
Telekom fordert Aus für Kabel-Internet
inside-digital.de
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Für stabile und wachsende Netze. Seit fast einem halben Jahrzehnt diskutiert die Bundesnetzagentur mit der Telekommunikationsbranche über den Umgang mit Ende 2025 auslaufenden Mobilfunkfrequenzen, die einen wichtigen Teil der Netzlast im deutschen Mobilfunk stemmen. „Inzwischen herrscht weitgehend Einigkeit, dass diese Nutzungsrechte für die bundesweiten Anbieter verlängert werden müssen. Das ist ein gutes Signal für die Konsumenten und die Wirtschaft“, sagt Valentina Daiber, Vorständin für Recht und Corporate Affairs bei o2 Telefónica. Angesichts ambitionierter politischer Ausbauziele und weiterhin großer bürokratischer Ausbauhürden drängt die Entscheidung, damit die Netzbetreiber ihre Investitionen zielgerichtet planen können. https://lnkd.in/dDGgh5Y7 #VerantwortungsvolleDigitalisierung #o2cando #vernetztjetzt
Behörde will auf Handynetz-Auktion verzichten
sueddeutsche.de
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📢 Heute hat die Bundesnetzagentur den Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Konkretisierung der unbestimmten Begriffe im 📱 Mobilfunk, also im Grunde zur Minderung im Mobilfunk veröffentlicht. Im Festnetz haben wir eine solche Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur bereits seit Ende 2021. Der Mobilfunk soll nun folgen. Auf Basis der Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe aus § 57 Abs. 4 TKG, was eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit" ist, ergeben sich dann die Voraussetzungen für ein neues Messtool. Mit diesem Messtool werden Endkunden dann die Geschwindigkeit ihres Mobilfunkanschlusses messen und bei einer Schlechtleistung eine Minderung geltend machen können. Die Konsultation der Bundesnetzagentur läuft einen Monat. #TKG #TeamTKRecht
Bundesnetzagentur startet Anhörung zu Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge
bundesnetzagentur.de
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Erinnert Ihr Euch noch an den 3. Juli 2019? Damals, vor fünf Jahren, öffnete die Telekom ihr #5G-Netz für die ersten Privatkunden. Zuvor wurden die Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard versteigert – nach 497 Auktionsrunden und 52 Tagen. Was zäh begann, hat schnell Fahrt aufgenommen: Kein Mobilfunkstandard wurde in Deutschland jemals schneller eingeführt als 5G. Auch dank der starken Leistung unserer Technikerinnen und Techniker funken mittlerweile rund 90.000 unserer Mobilfunk-Antennen in ganz Deutschland mit 5G. Heute ist die Technologie nicht mehr wegzudenken. Jetzt stehen wir vor der Neuvergabe in den Bereichen 800, 1.800 und 2.600 Megahertz. Der Vorschlag einer Verlängerung anstelle einer Auktion ist eine gute Nachricht für Deutschland, denn das Geld kann dann stattdessen ins Netz investiert werden. Wichtig ist dabei, dass sich die Auflagen an den Menschen orientieren. Hier sind fünf gute Fakten zum 5G-Netz, die mich motivieren, dafür einzutreten – für unsere Kundinnen und Kunden, für die #Telekom und für #Deutschland.
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Bundesnetzagentur setzt auf Kontinuität im Mobilfunkbereich: Die Bundesnetzagentur hat eine wichtige Entscheidung bezüglich der Zukunft der Mobilfunkfrequenzen in Deutschland getroffen. Anfang 2026, wenn wichtige Frequenzbereiche im 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz Band frei werden, wird es keine neue Auktion geben. Stattdessen hat die Regulierungsbehörde beschlossen, die bestehenden Lizenzen der drei großen Netzbetreiber – Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland – um weitere fünf Jahre zu verlängern. Diese Maßnahme folgt auf eine umfassende Bewertung der aktuellen Marktsituation und zukünftigen Bedürfnisse im Bereich der digitalen Kommunikation. Die Bundesnetzagentur zielt darauf ab, durch die Verlängerung der Lizenzen eine stabile und zuverlässige Mobilfunkversorgung sicherzustellen und gleichzeitig den Netzausbau in ländlichen sowie städtischen Gebieten voranzutreiben. Die Entscheidung wurde auch vor dem Hintergrund getroffen, dass frühere Auktionen, wie die im Jahr 2019, den Staat rund 6,6 Milliarden Euro gekostet haben. Durch die Verlängerung der Lizenzen gegen eine geringere Gebühr erhofft sich die Bundesnetzagentur, dass die Netzbetreiber mehr finanzielle Ressourcen in den Ausbau der Netzinfrastruktur investieren können, anstatt hohe Summen für die Lizenzen selbst aufzubringen. Die Netzbetreiber haben die Entscheidung begrüßt und betont, dass dies ihnen ermöglicht, weiterhin in die Verbesserung und Erweiterung ihrer Netze zu investieren, was letztendlich den Verbrauchern zugutekommt. Die Bundesnetzagentur wird die Einhaltung der Versorgungsauflagen weiterhin streng überwachen, um sicherzustellen, dass die Versprechen an die Verbraucher eingehalten werden.
Bundesnetzagentur verlängert die bestehenden Mobilfunklizenzen
com-magazin.de
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**„Mietpreisbremse“ - Bundesnetzagentur vor Entscheidung um Glasfaserrohre** Die Bundesnetzagentur steht kurz davor, eine wegweisende Entscheidung im Streit um unterirdische Glasfaserrohre zu treffen. Die Telekom und Vodafone ringen um die Preise für die Nutzung dieser Rohre. Während die Telekom ihre Preise als angemessen betrachtet, bezeichnet Vodafone sie als überhöht. Die Bundesnetzagentur plant, die Preise festzulegen, was den Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland maßgeblich beeinflussen könnte. Glasfaser gilt als zukunftsweisende Technologie, um den wachsenden Datenbedarf zu decken, während ältere Technologien wie DSL und Fernsehkabeln an Bedeutung verlieren. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wird somit nicht nur den aktuellen Streit klären, sondern auch die digitale Zukunft Deutschlands prägen. Wir bleiben am Ball und informieren Euch über weitere Entwicklungen. #Glasfaserstreit #Bundesnetzagentur #Telekom #Vodafone
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Wenn Anfang 2026 wichtige Mobilfunkfrequenzen frei werden, sollen diese nicht versteigert werden, sondern die Nutzung durch die drei etablierten Netzbetreiber um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Bundesnetzagentur verlängert die bestehenden Mobilfunklizenzen
telecom-handel.de
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