Alles rund um die Homeoffice-Pauschale

Alles rund um die Homeoffice-Pauschale

Während der Corona Pandemie haben viele Angestellte von zu Hause gearbeitet. Unternehmen haben ihre Belegschaft so gut wie möglich ins Homeoffice geschickt. Auch wenn dafür in den eigenen vier Wänden eigentlich gar kein Raum vorgesehen war. Deshalb hat das Finanzamt hierfür eine neue Pauschale eingeführt, die Angestellte jetzt bei der Steuererklärung geltend machen können.

Mehr zur Homeoffice Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale gilt auch rückwirkend für das Jahr 2020 und für das 2021. Mit dieser Pauschale sollen Angestellte für ihre Mehrkosten bei der Arbeit von zuhause entschädigt werden. Unter den Mehrkosten fürs Homeoffice finden sich möglicherweise höhere Ausgaben für Strom und Wasser. Folgende Kosten sind nicht in der Pauschale enthalten und sollten daher zusätzlich abgesetzt werden:

  • Arbeitsmittel wie Computer, Telefone und Materialen oder Literatur
  • Internet- oder Telefonanschluss
  • Ausstattung des Büros (Schreibtisch, Stuhl, etc.)

Insgesamt können Angestellte für ihre Mehrkosten im Homeoffice jährlich bis zu 600 Euro als Homeoffice-Pauschale absetzen. Für jeden Tag im Homeoffice können Sie 5 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen, ergo maximal 120 Tage pro Jahr.

So können Sie die Homeoffice-Pauschale beantragen

Jeder und jede Berufstätige kann die Pauschale für die Tage im Homeoffice absetzen. Selbstständige und Freiberufler können die Pauschale in den Betriebsausgaben einreichen, für Angestellte in einem Unternehmen gehört die Pauschale zu den Werbungskosten. Wie bereits angesprochen gilt bei der Homeoffice-Pauschale eine Höchstgrenze von 600 Euro pro Jahr. Auch dann, wenn Sie 200 Tage im Homeoffice waren, können Sie nur 600 Euro geltend machen.

Steuerlich interessant wird die Homeoffice-Pauschale jedoch erst ab jährlichen Kosten von 1000 Euro. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin Belege und Quittungen für beruflich bedingte Ausgaben aufzubewahren. Sollten Sie für die Büroausrüstung oder andere Ausgaben keine Quittungen mehr haben, können Sie einfach Eigenbelege erstellen.

Die Pauschale für die Telearbeit auch für die Arbeitszimmerkosten zuhause abzurechnen, ist zwar möglich jedoch höchstwahrscheinlich uninteressant. Die Kosten für die Büroausstattung übersteigen leicht die 600 Euro und indem Sie die Kosten fürs Arbeitszimmer ansetzen, werden Ihnen auch die tatsächlichen Kosten erstattet.

Gibt es Kürzungen und Einschränkungen zur Homeroffice-Pauschale?

Auch wenn Sie im Homeoffice als Freiberufler auf mehreren Kundenprojekte arbeiten oder unterschiedlichen Tätigkeiten nachgehen, können Sie lediglich 5 Euro pro Tag ansetzen. Der Betrag der Pauschale bleibt unverändert, egal wie vielen Tätigkeiten Sie im Homeoffice nachgehen.

Sollten Angestellte vom Homeoffice in die Arbeit fahren und den restlichen Tag von dort arbeiten, dann kann für diesen Tag nur die Pendlerpauschale abgerechnet werden. Die Homeoffice-Pauschale kann nur für ganze Tage im Homeoffice angesetzt werden.

Die Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers zuhause gelten losgelöst von der Homeoffice-Pauschale. Sollten Sie bereits ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer zuhause haben, lohnt es sich die Werbungskosten weiter unverändert abzusetzen.

Neue Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz bis zum 19. März 2022

Bereits zu Beginn des Jahres 2021 gab es eine Verpflichtung für Unternehmen ihre Angestellten, wenn möglich ins Homeoffice zu schicken. Mit einem rückläufigen Infektionsgeschehen wurde diese zum 1. Juli 2021 ausgesetzt.

In den letzten Wochen sind die Corona-Infektionen in Deutschland und die Hospitalisierungen in deutschen Intensivstationen jedoch wieder stark angestiegen. Diese Woche hat der Bundesrat einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt, diese Regelungen gelten vorerst befristet bis zum 19. März 2022. Im neuen Infektionsschutzgesetz finden sich neben 3G-Regeln auch die Corona-Arbeitsschutzverordnungen.

Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber

Für den betrieblichen Infektionsschutz wurde die Homeoffice-Pflicht wieder aktiviert. Das bedeutet, dass Arbeitgeber wann immer möglich ihre Angestellten ins Homeoffice schicken sollen. Laut BMAS ist das Homeoffice-Angebot eine effektive Möglichkeit, um Kontakte auf der Arbeit zu reduzieren. Nicht für alle Abteilungen ist die Arbeit im Homeoffice gleichermaßen umsetzbar. In der Produktion oder im Handel müssen Angestellte weiterhin in den Betrieb kommen, um ihre Arbeit machen zu können. Betriebstechnische Gründe oder Betriebsabläufe und besondere Anforderungen an Betriebsgeheimnisse oder -Datenschutz können die Homeoffice-Pflicht für Unternehmen aufheben. Die Homeoffice-Pauschale wird also wieder für viele Angestellten in Deutschland zum Thema und es lohnt sich diese Kosten erstatten zu lassen.

Mit Hinblick auf die fortdauernde Corona-Pandemie findet sich auch im neuen Koalitionsvertrag eine Nennung der Homeoffice-Pauschale. Die steuerlichen Regelungen zur Arbeit von zuhause sollen bis zum 31. Dezember 2022 ausgeweitet werden und jeweils neu bewertet werden.

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Weitere Artikel von Moez Ayadi

Ebenfalls angesehen

Themen ansehen