Chaos in Arzt-/Zahnarztpraxen durch umfassende neue Testpflicht
Ab heute gelten die Änderungen zum Infektionsschutzgesetz. Danach müssen alle Besucher, die eine Praxis betreten und alle Beschäftigte getestet werden, unabhängig von ihrem Impfstatus. Ausnahmen gelten nur für die Patienten selbst. Die KV´en und KZV´en laufen aktuell Sturm und fordern die Politik zur Nachbesserung auf. Die Verbände wenden sich aktuell an Ärzte und Zahnärzte und bitten darum, der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung Vorrang vor der bürokratischen Vorgabe einzuräumen.
Für das Personal dagegen wird die Umsetzung angeraten. Es bleibt nun die Reaktion der Politik abzuwarten, die hoffentlich schnell für eine Klarstellung sorgen wird.
Gesetzgeber lenkt ein. Ein einrichtungsbezogenes Testkonzept für Praxen bleibt. Geimpfte und Genesene sind 2x Woche (Antigentest zur Eigenanwendung ohne Überwachung) zu testen. Ungeimpfte Mitarbeiter müssen täglich getestet werden (unzulässig Antigentest zur Eigenanwendung ohne Überwachung). Kosten für zwei Antigentests pro tätige Person und Woche sind über die Coronavirus-Testverordnung abgedeckt. Begleitpersonen von Patienten gelten nicht als Besucher und müssen keinen Testnachweis vorlegen -unabhängig vom Impfstatus, dies gilt auch für Postboten, IT-Techniker, Lieferanten u.a. Die Testergebnisse und vorgelegten Testnachweise sind weiterhin von den Einrichtungen zu dokumentieren – jedoch sind die Daten nur auf Verlangen der zuständigen Behörde, in der Regel den Gesundheitsämtern, zu melden.
Hamburg lenkt ein. Die Zahnärztekammer Hamburg teilt mit, dass sich die umfangreiche Testpflicht ursprünglich auf Pflegeeinrichtungen bezogen habe. Die Hamburger Sozialbehörde setzt sich nun auf Bundesebene dafür ein, eine Änderung zu erwirken. In Hamburg gilt daher vorerst, dass es bis zur Klärung keine Folgen haben wird, wenn die täglichen Tests des GEIMPFTEN Personals und der Besucher nicht durchgeführt wird.