Deutsches Punktesystem bei Fachkräfte-Einwanderung steht
Mit der „Chancenkarte“ und einem „Punktesystem“ will die Ampelkoalition mehr gut gebildete Menschen aus aller Welt nach Deutschland locken.
Im Folgenden lesen Sie Auszüge aus dem FAZ Artikel und meine zugegeben sehr kurze Analyse des Entwurfes der deutschen Bundesregierung.
Mit 6 Punkten zur "Chancen-Karte"
Für Menschen aus dem Ausland, die sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewähren wollen, gilt künftig eine Mindestzahl von 6 Punkten im neuen Fachkräfteeinwanderungsrecht als Schlüssel zum Erfolg. Denn wer sie erreicht, zum Beispiel durch Berufserfahrung und gute Deutschkenntnisse, soll ohne weitere Anforderungen eine „Chancenkarte“ als rechtmäßigen Aufenthaltstitel bekommen. Das ergibt sich aus dem Gesetzentwurf zur geplanten Reform des Einwanderungsrechts, den das Bundesinnen- und das Arbeitsministerium nun fertiggestellt haben.
Als das große Glückslos ist die „Chancenkarte“ selbst freilich nicht konzipiert, denn unbeschränkt arbeiten darf man mit ihr dem Entwurf zufolge nicht: Sie berechtige nur „zur Ausübung von Beschäftigungen von insgesamt bis zu 20 Stunden je Woche sowie für jeweils bis zu zwei Wochen von zeitlich unbegrenzten Probebeschäftigungen“. Aber wer eine reguläre Vollzeitstelle findet, dem versichert der Entwurf, dass er auch Aussicht auf einen der dafür geeigneten längerfristigen Aufenthaltstitel erhalte.
Wer den gesamten Artikel der F.A.Z. liest, der den Entwurf der Bundesregierung beschreibt, erkennt rasch: die Chancen-Karte ist nichts anderes als ein Jobseeker-Visum, das schon in der Vergangenheit hoch qualifízierte Schlüsselkräfte nach Deutschland brachte. Hier wurde der Zwerg umgetauft um Arbeitgebern zu suggerieren, dass etwas Neues auf den Weg gebracht wurde.
Chancen-Karte - Wie viel Punkte wofür vergeben werden:
1 Punkt Deutschkenntnisse B1
2 Punkte Deutschkenntnisse B2
1 Punkt 35 bis 40 Jahre alt
2 Punkte bis 35 Jahre alt
3 - 6 Punkte einschlägige Berufserfahrung 3 Jahre und mehr
Empfohlen von LinkedIn
4 Punkte anerkennungsfähiger Berufsabschluss
Berufsabschlüsse und Studienabschlüsse die als in Deutschland gleichwertig anerkannt sind benötigen keine Punkte sondern dafür gibt es die "Chancen-Karte" direkt.
Was Inhaber einer "Chancen-Karte" dürfen:
Ausübung von Beschäftigungen von insgesamt bis zu 20 Stunden je Woche
sowie für jeweils bis zu zwei Wochen zeitlich unbegrenzte Probebeschäftigungen
Wieso soll es nicht möglich sein, diese vorgenannten Kriterien in einer Reform an das bisherige Visum zur Arbeitsplatzsuche anzufügen um damit dasselbe Ziel zu erreichen? Geht es doch, wenn man genau liest, eher darum, dass Jobseeker mit der Chancenkarte "Probe arbeiten" dürfen, was mit dem bisherigen Visum zur Arbeitsplatzsuche nicht erlaubt war. die Punktevergabe ist in diesem Format ist meines Erachtens eine Augenauswischerei.
Da wir in unserem Unternehmen Firmen aus ganz Europa bei der Einwanderung und Ansiedelung ihrer Internationalen Schlüsselkräfte unterstützen, kennen wir die Einwanderungsmodelle der europäischen Mitgliedsländer sehr gut. Österreich hat zum Beispiel das kanadische Punktesystem übernommen und an die Bedürfnisse des lokalen Marktes angepasst. Jedoch dient dieses Punktesystem zur endgültigen Einwanderung im Gegensatz zum deutschen Entwurf, der wieder einmal eine "Verschlimmbesserung" zeigt.
Die Bürokratie zu entschlacken, den Antragsprozess verschlanken, Hürden wie Familiennachzug senken, dass wäre eine Reform. Was ich aber statt dessen in Deutschland sehe: Einfügen weiterer Antragsstufen, Einfügen weiterer Behördenbeteiligungen, Verlängern der Bearbeitungszeiten.
Es darf sich kein deutscher Politiker wundern, dass immer mehr Betriebe den Wegzug aus Deutschland planen.
Wenn Sie Informationen und Unterstützung suchen bei Einwanderungsformalitäten Ihrer Fachkräfte hilft das Team von MOVES consulting.
Global Mobility Consultant
1 JahrIch habe mich auch gefragt was hier überhaupt Neu sein soll.., man darf ja auch mit dem Job Seeker Visum arbeiten 🤷♀️