Geplante Geldwäsche-Änderungen & neue Sanktionen
Auch bei 30°C im Schatten macht die organisierte Kriminalität keine Pause. Also geben auch wir weiterhin alles, um euch tatkräftig zu unterstützen.
Im Februar haben wir mit KYCnow 2.0 eine noch bessere Plattform zur Prävention von Geldwäsche geschaffen. Heute berichten wir euch über den aktuellen Stand im Migrationsprozess.
Außerdem lest ihr in dieser Ausgabe, welche Änderungen im Geldwäscherecht auf Verpflichtete zukommen und was es mit dem kürzlich verabschiedeten 11. Sanktionspaket der EU auf sich hat.
KYCnow 2.0: Migration erfolgreich gestartet
Alle Bestandskund:innen werden ab sofort Stück für Stück auf die neue Version migriert
Mit der Version 2.0 ist unsere Plattform KYCnow aus den Kinderschuhen herausgewachsen. Neben einem neuen Design bietet sie auch weitere Features wie eine neue Strukturierung und Erweiterung der Stammdaten, ein Datenabgleichtool und die Möglichkeit, Zwischengesellschaften zu ermitteln.
Seit Mai sind wir dabei, sukzessive unsere Bestandskunden in die neue Version zu überführen. Die ersten zehn Migrationen wurden bereits erfolgreich abgeschlossen. Nun gilt es, in den nächsten Monaten auch die restlichen Nutzer von KYCnow auf die Version 2.0 zu bringen.
Unser Customer Success Team arbeitet mit Hochdruck und wird sich zu gegebener Zeit bei allen Bestandskund:innen zwecks Migrationstermin melden.
Geplante Änderungen im Geldwäscherecht
Eine EU-Verordnung soll für mehr Klarheit und Effizienz sorgen
Im Geldwäscherecht kommen Änderungen auf uns zu - die Frage ist nur: Wann?
Bereits im Juli 2021 hat die EU-Kommission das sogenannte EU-AML-Paket vorgestellt. Dieses enthält vier Gesetzgebungsvorschläge, mit welchen die Geldwäschebekämpfung in Europa besser ausgestaltet werden soll.
Damit wird es statt einer Richtlinie erstmals auch eine Verordnung in Sachen Geldwäsche auf europäischer Ebene geben. Eine Verordnung ist unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig und hat direkte Wirkung.
Das Gesetzespaket sollte Ende 2022 verabschiedet werden - zum Zeitpunkt dieses Beitrags gibt es aber noch keine Neuigkeiten diesbezüglich.
Dafür werfen wir in unserem Blogartikel einen Blick auf die geplanten Inhalte, welche mit der Verordnung kommen sollen und welche Ziele damit verfolgt werden.
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11. Sanktionspaket der EU gegen Russland
Eine bessere Sanktionsdurchsetzung als oberstes Ziel
Der Europäische Rat hat ein 11. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Sanktionen gegen Russland noch besser durchgesetzt und umgesetzt werden. Insgesamt ist das Sanktionspapier gegen Russland mittlerweile über 1.000 Seiten lang und wirkt auf Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen oder auch Beschränkungen im Bereich des Kapitalmarkts.
Das BAFA teilt auf seiner Homepage mit, dass es „aufgrund der aktuellen Entwicklungen kurzfristig zu weiteren Anpassungen kommen kann“ und auch: „Bitte prüfen Sie daher Ihr Vorhaben auf etwaige Verbotstatbestände und Genehmigungspflichten zunächst unbedingt eigenständig anhand unseres Informationsangebots“.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung sanktionierter Personen und der Einhaltung aller Vorschriften. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir zeigen Ihnen unverbindlich, wie Sie mit KYCnow Bußgelder vermeiden und rechtlich auf der sicheren Seite stehen.
Aktuelle News
Die FIU hat seit 1. Juli einen neuen Chef – Außerdem gibt es ein neues Typologiepapier
Daniel Thelesklaf hat am 1. Juli sein Amt als Vorsitzender der FIU angetreten. Via LinkedIn richtete er eine Antrittsbotschaft an seine Community:
„Professionelle Geldwäscher erkennt man nicht an einer einzelnen Verdachtsmeldung. Vielmehr muss man viele Daten verknüpfen und Informationen aus verschiedenen Quellen zusammenführen und auswerten. Nur wer Geldwäsche versteht, kann Geldwäsche bekämpfen“
Kurz vor Aufnahme seiner Arbeit hat die FIU gemeinsam mit der BaFin ein Eckpunktpapier veröffentlicht, welches die Unternehmen bei Verdachtsmeldungen entlasten soll. Kurz gesagt listet das Papier verschiedene Sachverhaltskonstellationen auf, bei denen grundsätzlich keine Verdachtsmeldungen abgegeben werden müssen. Damit soll die „Meldeflut“ der letzten Jahre reduziert werden.
Das Eckpunktpapier ist bereits gültig und ausschließlich im geschützten Bereich der FIU-Webseite aufrufbar.
EBA: Zahlungsinstitute müssen mehr gegen das Risiko von Geldwäsche tun
Die EBA (European Banking Authority) hat Mitte Juni einen Bericht zu den Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Bereich der Zahlungsinstitute veröffentlicht.
Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Geldwäsche- und Terrorismusrisiken in diesem Sektor von den Instituten und ihren Aufsichtsbehörden möglicherweise nicht wirksam bewertet und gesteuert werden.
Die internen Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Zahlungsinstituten reichten oft nicht aus, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Neue AUAs der BaFin für den Nicht-Finanzsektor
Im Geldwäschegesetz wird definiert, wer Verpflichteter nach eben diesem ist. Neben dem klassischen Finanzbereich gehören dazu auch diverse Branchen aus dem Nicht-Finanzsektor – zum Beispiel Immobilienmakler, Notare oder Versicherungsvermittler.
Für diese wurden nun die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert. Wir haben die wichtigsten Anpassungen zusammengefasst:
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1 JahrDanke Grit Bantow für das Update in Sachen #Sanktionen - weiterhin ein heißes Thema 🔥