Lassen Sie sich nicht blenden: Sonnenbrillen im Auto
Darauf sollten Sie bei der Wahl einer getönten Sehhilfe fürs Auto achten
Eine aufgesetzte Sonnenbrille verleiht seinem Träger eine gewisse Coolness – das ist ein Naturgesetz. Wer auch vor dem Lenkrad nicht auf Style und UV-Schutzwirkung der getönten Gläser verzichten möchte, sollte aber einiges beachten. Denn in bestimmten Fällen sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) unerwartet hohe Strafen vor.
Getönte Sehhilfen sind nicht verboten
Viele Autofahrer haben im Handschuhfach eine getönte Brille gegen starkes Sonnenlicht dabei. So ist auch bei starkem Lichteinfall ein entspanntes Sehen ohne Zusammenkneifen der Augen möglich. Grundsätzlich ist das Tragen einer Sonnenbrille am Lenkrad nicht verboten. Doch wie so oft im Straßenverkehr sind auch hier bestimmte Regeln und Vorschriften einzuhalten, um Geldstrafen zu vermeiden.
Sind sie zu schwach, zahlst Du drauf
Eine dieser Regeln gibt einen Höchstwert für die Tönung der Gläser vor. Diese darf höchstens der Kategorie 3 angehören und eine Lichtdurchlässigkeit von acht bis 18 Prozent aufweisen. Entspricht die Sehhilfe nicht diesen Anforderungen, wird ein Verwarngeld von zehn Euro fällig. Bei Kurz- oder Weitsichtigkeit muss zudem die Stärke der Sonnenbrille der Sehschwäche angepasst sein. Ist dies nicht der Fall, beträgt das Verwarngeld sogar 25 Euro.
StVO: Gesicht darf nicht verhüllt werden
Viele werden sich ungern an die Zeit der Maskenpflicht während der Covid-Pandemie erinnern. Nicht wenige Autofahrer saßen damals mit FFP2-Maske vorm Steuer. Wenn dann noch die Sonnenbrille dazukam, wurde eigentlich ein Bußgeld von 60 Euro fällig. Denn in Paragraf 23 Absatz 4 Satz 1 der StVO heißt es: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“
Aus Kulanz verzichteten die Behörden damals in vielen Fällen auf eine Ahndung. Damit ist aber nach dem Ende der Pandemie nicht mehr zu rechnen. Achten Sie daher beim Tragen einer Sonnenbrille darauf, dass Ihr Gesicht nicht zusätzlich verdeckt wird und Sie im Straßenverkehr eindeutig identifizierbar sind.
Empfohlen von LinkedIn
Allgemeine Regeln für das Tragen einer Sonnenbrille im Auto
Über die Vorgaben der StVO hinaus fasst futurezone.de einige allgemeine Kriterien zusammen, die bei der Auswahl eines UV-Schutzes für die Augen berücksichtigt werden sollten:
Lupeneffekt und Brandgefahr
Zu guter Letzt noch ein Sicherheitshinweis fürs Armaturenbrett: In der Vergangenheit ist es schon vorgekommen, dass liegengebliebene Sonnenbrillen durch den Brennglaseffekt Gegenstände im Fahrzeug so stark erhitzt haben, dass diese nach einiger Zeit der Bestrahlung Brandlöcher aufwiesen. Daher gilt, auch um Brände zu vermeiden: Reflektierende Gegenstände wie Linsen in Sonnenbrillen sollten nie direkter Sonnenstrahlung ausgesetzt werden.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: futurezone.de