Schweiz: EK-Verzinsung sinkt
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat heute, am 29. Februar 2024 den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz, für das Tarifjahr 2025 auf 3,98% festgelegt. Damit liegt der WACC wieder tiefer als im Vorjahr (4,13%).
Die Schweizer Stromnetzbetreiber konnten bereits seit 2017 mit einer Verzinsung ihrer Netzinvestitionen in Höhe von 3,83% rechnen. Für das Tarifjahr 2024 gewährte das UVEK jedoch eine Erhöhung und legte den WACC in Höhe von 4,13% fest. Dies war sicherlich insbesondere auch den anstehenden Herausforderungen im Stromverteilnetz geschuldet, die sich in der Schweiz genau wie in den benachbarten EU-Staaten abzeichneten und genau genommen immer noch eine Bugwelle darstellen.
Sicher kann davon ausgegangen werden, dass die heute kommunizierte Senkung des WACC der allgemeinen Entwicklung an den Finanzmärkten geschuldet ist. Die Branche hatte jedoch bereits vor einer Reduzierung gewarnt. Eine Anpassung stehe im Widerspruch zum Umbau des Schweizer Energiesystems und damit im Widerspruch zur Dringlichkeit und zu den diversen Anstrengungen, die unternommen würden, um den Umbau zu beschleunigen. Für die noch anstehenden Investitionen würde es nachhaltig stabile Finanzierungs-bedingungen benötigen.
Das UVEK hingegen teilte mit, dass durch die Senkung des WACC die Netznutzungserlöse im Jahr 2025 um rund 29 Millionen Franken sinken werden, was sich dämpfend auf die Strompreise auswirke.
Ob die Reduzierung der Strompreise von weniger als einem halben Rappen pro Monat und Haushalt sodann die Irritation der weiteren Finanzierung des Schweizer Energiesystems rechtfertigt, muss freilich abgewartet werden. Zu erwarten ist dies jedoch aus Branchensicht nicht.
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Die Netznutzungskosten stellen auch bei unseren Schweizer Nachbarn eine wesentliche Komponente des Strompreises dar. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den kalkulatorischen Zinsen. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital).
Aufgrund der in der Schweizer Stromversorgungsverordnung festgelegten Berechnungsmethode und nach Konsultation der ElCom (Schweizer Regulator), des SECO (Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft), des Preisüberwachers und weiterer interessierter Bundesstellen, wird der WACC jährlich durch das UVEK neu festgesetzt.
Die Schweizer Entwicklung ist in diesem Jahr von besonderem Interesse, da zeitgleich die Bundesnetzagentur mit der Branche darüber diskutiert, das bestehende Modell der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung nach § 7 Strom/GasNEV gegen ein WACC-System zu ersetzen. Damit würde ein kompliziertes und streitanfälliges System gegen ein europaweit erprobtes System ausgetauscht. Aus vielen großen und kleinen Streitpunkten im Rahmen der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung entsteht sodann nur noch eine Frage, die der Höhe eines angemessenen WACC. Diese Angemessenheit gemeinsam mit der Branche zu finden und festzulegen, wäre der Königsweg, denn vor dem Hintergrund der ständig steigenden Anforderungen der Energiewende, der bevorstehenden Elektrifizierung des Verkehrswesens und insbesondere der Wärmewände steigt die Erwartungshaltung der Investoren stark an und der Druck auf die Bundesnetzagentur wächst.
Sobald die Rahmenbedingungen der momentan diskutierten Änderungen aus dem Eckpunktepapier der BNetzA vom 18. Januar 2024 (Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.), in dem u.a. auch die Einführung des WACC vorgeschlagen wird, konkretisiert sind, bietet BET Büro für Energiewirtschaft und Technische Planung GmbH der Branche einen Quick-Check an, um die wirtschaftlichen Auswirkungen zu bewerten und die Ergebnisse für den einzelnen Energieversorger individuell einzuordnen.