Singapur: Neue Haus-Checks für Employment Pass Inhaber

Singapur: Neue Haus-Checks für Employment Pass Inhaber

Mit Wirkung vom 14. September 2018 überprüft das Arbeitsministerium (Ministry of Manpower; MOM) in Singapur die Wohnanschrift der Antragsteller bei der Ausstellung von Employment Pässen. Wenn ein Arbeitsvermittler einen Antrag auf Ausstellung eines Employment Passes stellt, genehmigt MOM die Anfrage nur dann, wenn die Adresse des Antragstellers den entsprechenden Wohnanforderungen entspricht. Es gibt verschiedene Arten von Wohnungen, in denen ein ausländischer Arbeitnehmer wohnen kann:

(1) Soziale Wohnungen, die vom Wohnungs- und Entwicklungsamt (Housing and Development Board; HDB) verwaltet werden und, vorbehaltlich der Zustimmung von HDB, als ganze Wohnung oder als einzelne Zimmer vermietet werden können. Bei der Vermietung der sozialen Wohnungen muss der Wohnungseigentümer die Arbeitnehmer vor ihrem Einzug als Mieter bei HDB registrieren. Die Arbeitnehmer können mit Hilfe des HDB-eService überprüfen, ob der Wohnungseigentümer sie als Mieter registriert hat.

(2) Private Immobilien wie Eigentumswohnungen, Einzeln-, Reihen- oder Doppelhäuser. Der Immobilieneigentümer muss zusammen mit den Arbeitnehmern-Mietern das Formular Bewohnererklärung für Hauseigentümer ausfüllen. Das ausgefüllte Formular samt der Grundsteuererklärung des Hauseigentümers müssen an MOM per E-Mail geschickt werden.


(Quelle: Newland Chase, SINGAPORE: Upcoming New Housing Checks for Work Pass Holders; www.newlandchase.com; 21.08.2018)

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