Zweirad ohne Zwietracht – Was Vermieter*innen und Facility Manager*innen für die Verkehrswende tun können
Die Mobilitätswende beginnt zu Hause, gleich morgens bei der Frage, für welches Verkehrsmittel Mann oder Frau sich heute entscheidet. Wer sein Fahrrad erst aus dem Keller oder der Wohnung auf die Straße tragen muss, steigt eventuell doch lieber ins Auto. Vermieter*innen und Facility Manager*innen können und sollen hier eine wichtige Hilfestellung geben, zum Beispiel, indem sie hinreichende und komfortable Abstellmöglichkeiten schaffen und betreiben. Die Berliner Bauordnung besagt dazu beispielsweise: In Mehrfamilienhäusern „sind leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder sowie für jede Wohnung ein ausreichend großer Abstellraum herzustellen.“ Zur gesetzlichen Norm, die sich nur auf Neubauten bezieht, kommt die Herausforderung, dass die Räume auch funktionstüchtig gehalten und beispielsweise vor Verstopfung bewahrt werden müssen.
Insbesondere die Beseitigung von so genannten Fahrradleichen liegt zwar in der Verantwortung der Mieter*innen. Werden Räder aber offensichtlich nicht mehr genutzt oder sind gar schrottreif, haben Betreiber*innen auch das Recht und mit Blick auf die Verkehrssicherheit die Pflicht, diese zu entfernen. Die Wichtigkeit funktionstüchtiger Abstellräume offenbart sich zudem, wenn Mieter*innen Kinderwagen und Räder im Treppenhaus abstellen und dort anschließen beziehungsweise in die Wohnungen mitnehmen müssen. Im Treppenhaus muss in der Regel der Fluchtweg freigehalten und deshalb unverzüglich gehandelt werden. Das heißt: Wenn sich der/die Eigentümer*in eines Gefährtes nicht ermitteln lässt, wird das Rad durch Servicemitarbeiter*innen umgehend entfernt.
Im Rahmen der langfristigen Entwicklung der uns anvertrauten Wohnungsbestände ist es zu dem unbedingt erforderlich, die Funktionalität von Abstellräumen zu verbessern. Das beinhaltet auch die Nachrüstung mit Lademöglichkeiten für E-Bikes. Denn bislang müssen Pedelec-Fahrer*innen ihre Akkus noch zum Laden mit in die Wohnung nehmen. Zudem ist über eine eventuelle Änderung der Hausordnung zu klären, wer für den verbrauchten Strom zahlt. Bei Neubauten ist dies für Pedelecs häufig oft schon geregelt. Mal gibt es separate Zähler für den Fahrradstrom, mal wird der verbrauchte Ladestrom auf alle Mieter*innen umgelegt.
Die Beispiele zeigen: Für die Betreiber*innen von Wohnanlagen ist es künftig unerlässlich, ein zeitgemäßes Konzept für Fahrradstellplätze zu entwickeln, dieses umzusetzen und regelmäßig unter Einbeziehung der Mieter*innen zu evaluieren. Denn nichts ist so beständig wie die Veränderung, insbesondere wenn es um die Mobilitätswende in deutschen Großstädten geht.
Wichtiger Beitrag. Denn beim Individualverkehr zeigt sich, wie kompromissbereit man so ist.