Wer trägt die Verantwortung, wenn Menschenrechte verletzt werden ❓
In einer klassischen europäischen Tradition lautet die Antwort meist „staatliche Akteure“. Ein Blick auf die aktuellen globalen Herausforderungen zeigt aber, dass ökonomische Interessen im Allgemeinen und Wirtschaftskonzerne und Finanzakteure im Konkreten wesentlich beteiligt sind.
Die Liste ist ziemlich lang: Prekäre Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie Südasiens, die Vertreibung der lokalen indigenen Bevölkerung im Zuge der Abholzung des Amazonas oder in Indonesien zu Gunsten von Viehwirtschaft und Bergbauprojekten. Auch die aggressive, weltweite Vermarktung von Pestiziden, Herbiziden und genmanipuliertem Saatgut sind nur einige Beispiele für die direkte oder indirekte Verantwortung von Wirtschaftsakteuren in aktuellen Krisen.
Dagegen gehen wir als ECCHR entschlossen vor: Wir bringen Konzerne vor Gericht, die Menschen ausbeuten und unsere Umwelt an den Rand der Katastrophe treiben. In einer Welt, in der Profitgier oft über Menschenrechte und Umwelt gestellt wird, sind wir entschlossen, für Gerechtigkeit zu kämpfen – gemeinsam mit den Betroffenen und einem starken Netzwerk von Partner*innen, ohne die unsere Arbeit nicht möglich wäre.
Ein wesentlicher Erfolg dieser Zusammenarbeit ist das Inkrafttreten eines deutschen bzw. europäischen Lieferkettengesetzes, für das wir uns als Teil der Initiative Lieferkettengesetz über Jahre hinweg unermüdlich eingesetzt haben. Das Gesetz bietet nun erstmals die Möglichkeit – wenn auch in begrenztem Maße – Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen zu belangen. ⚖
Und doch ist klar, so lange Unternehmen viel Zeit und Geld investieren, um nicht mit den Missständen etwa in ihren Tochterfirmen in Verbindung gebracht zu werden, bleibt noch viel zu tun.
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Mit Recht. Gegen Unrecht.