🤓 Wussten Sie, dass Sie mehr von der Steuer absetzen können, als Sie vielleicht denken? Neben den üblichen Werbungskosten und Sonderausgaben gibt es eine Reihe überraschender Dinge, die steuerlich geltend gemacht werden können. 🧾 ✅ Arbeitszimmer: Wenn Sie regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, können die Kosten für Ihr Arbeitszimmer unter bestimmten Bedingungen absetzbar sein. ✅ Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für Handwerker, Reinigungspersonal oder Gärtner könnten Sie steuerlich entlasten. ✅ Haustierbetreuung: Unter speziellen Umständen können sogar Ausgaben für die Betreuung Ihrer Haustiere während Ihrer Arbeitszeit abgesetzt werden. Bei DFSW Steuerberatungsgesellschaft mbH zeigen wir Ihnen, wie Sie diese und weitere Möglichkeiten optimal nutzen können, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Lassen Sie uns Ihre Steuererklärung einmal genau unter die Lupe nehmen! 📊💼 👉 Besuchen Sie unsere Website für mehr Informationen oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin mit uns! #DFSW #Steuerberatung #Königswinter #NRW #SteuerTipps #SteuernSparen #Einkommensteuer
Beitrag von DFSW Steuerberatungsgesellschaft mbH
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🤓 Wussten Sie, dass Sie mehr von der Steuer absetzen können, als Sie vielleicht denken? Neben den üblichen Werbungskosten und Sonderausgaben gibt es eine Reihe überraschender Dinge, die steuerlich geltend gemacht werden können. 🧾 ✅ Arbeitszimmer: Wenn Sie regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, können die Kosten für Ihr Arbeitszimmer unter bestimmten Bedingungen absetzbar sein. ✅ Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für Handwerker, Reinigungspersonal oder Gärtner könnten Sie steuerlich entlasten. ✅ Haustierbetreuung: Unter speziellen Umständen können sogar Ausgaben für die Betreuung Ihrer Haustiere während Ihrer Arbeitszeit abgesetzt werden. Bei Mandata Höhne & Urban Steuerberatung zeigen wir Ihnen, wie Sie diese und weitere Möglichkeiten optimal nutzen können, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Lassen Sie uns Ihre Steuererklärung einmal genau unter die Lupe nehmen! 📊💼 👉 Besuchen Sie unsere Website für mehr Informationen oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin mit uns! #mandata #hannover #wittenberge #steuerberatung #Steuertipps #Steuersparen #Steuererklärung
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🤓 Wusstest Du, dass Du mehr bei der Steuer ansetzen kannst, als Du vielleicht denkst? Neben den üblichen Werbungskosten und Sonderausgaben gibt es eine Reihe überraschender Dinge, die steuerlich geltend gemacht werden können. 🧾 ✅ Arbeitszimmer: Wenn Du regelmäßig von zu Hause aus arbeitest, können die Kosten für Dein Arbeitszimmer unter bestimmten Bedingungen ansetzbar sein. ✅ Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für Handwerker*innen, Reinigungspersonal oder Gärtner*innen könnten Dich steuerlich entlasten. ✅ Haustierbetreuung: Unter speziellen Umständen können sogar Ausgaben für die Betreuung Deiner Haustiere während Deiner Arbeitszeit angesetzt werden. Bei Schmale/Raabe zeigen wir Dir, wie Du diese und weitere Möglichkeiten optimal nutzen kannst, um Deine Steuerlast zu minimieren. Lass uns Deine Steuererklärung einmal genau unter die Lupe nehmen! 📊💼 👉 Besuche unsere Website für mehr Informationen oder buche direkt einen Beratungstermin mit uns! #schmaleraabesteuerberater #slimraven #team #dortmund #halver #steuern #steuerberater #steuerberatung #kanzlei
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🤓 Wusstest Du, dass Du mehr von der Steuer absetzen kannst, als Du vielleicht denkst? Neben den üblichen Werbungskosten und Sonderausgaben gibt es eine Reihe überraschender Dinge, die steuerlich geltend gemacht werden können. 🧾 ✅ Arbeitszimmer: Wenn Du regelmäßig von zu Hause aus arbeitest, können die Kosten für Dein Arbeitszimmer unter bestimmten Bedingungen absetzbar sein. ✅ Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für Handwerker, Reinigungspersonal oder Gärtner könnten Dich steuerlich entlasten. ✅ Haustierbetreuung: Unter speziellen Umständen können sogar Ausgaben für die Betreuung Deiner Haustiere während Deiner Arbeitszeit abgesetzt werden. Bei Dr. Dannhorn & Kollegen zeigen wir Dir, wie Du diese und weitere Möglichkeiten optimal nutzen kannst, um Deine Steuerlast zu minimieren. Lass uns Deine Steuererklärung einmal genau unter die Lupe nehmen! 📊💼 👉 Besuche unsere Website für mehr Informationen oder buche direkt einen Beratungstermin mit uns! #dannhornkollegen #steuerberatung #nürnberg #digitalisierung #kanzlei #steuern
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🤓 Wusstest Du, dass Du mehr von der Steuer absetzen kannst, als Du vielleicht denkst? Neben den üblichen Werbungskosten und Sonderausgaben gibt es eine Reihe überraschender Dinge, die steuerlich geltend gemacht werden können. 🧾 ✅ Arbeitszimmer: Wenn Du regelmäßig von zu Hause aus arbeitest, können die Kosten für Dein Arbeitszimmer unter bestimmten Bedingungen absetzbar sein. ✅ Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für Handwerker, Reinigungspersonal oder Gärtner könnten Dich steuerlich entlasten. ✅ Haustierbetreuung: Unter speziellen Umständen können sogar Ausgaben für die Betreuung Deiner Haustiere während Deiner Arbeitszeit abgesetzt werden. Bei Steuerberaterkanzlei Ratzke & Hill zeigen wir Dir, wie Du diese und weitere Möglichkeiten optimal nutzen kannst, um Deine Steuerlast zu minimieren. Lass uns Deine Steuererklärung einmal genau unter die Lupe nehmen! 📊💼 👉 Besuche unsere Website für mehr Informationen oder buche direkt einen Beratungstermin mit uns! #Steuerberatung #Oberhaching #RatzkeHill #WirSindFürSieDa #München
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Die Tax News für den November 2024 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit. 📄✅ In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin: ✅ Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen. Diese steuerzahlerunfreundliche Sichtweise des Finanzgerichts Niedersachsen sollte insbesondere in Fällen der vorweggenommenen Erbfolge beachtet werden, um weiterhin den vollen Werbungskostenabzug für die Schuldzinsen zu erhalten. ✅ Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden gemäß der Lohnentwicklung turnusgemäß angepasst und jährlich mittels Verordnung festgelegt. Nun liegt die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 im Entwurf vor. ✅ Prozesskosten sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Eine gesetzliche Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich um Aufwendungen handelt, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Über einen solchen Fall musste jüngst das Finanzgericht Niedersachsen entscheiden. ✅ Die Voraussetzungen für die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung beurteilen sich im Rahmen des § 40a Einkommensteuergesetz („Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte“) ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben. Ein GmbH-Alleingesellschafter-Geschäftsführer ist sozialrechtlich kein Beschäftigter, da er keiner Weisungsgebundenheit unterliegt. Folglich kann die Lohnsteuer hier nicht pauschaliert werden (FG Sachsen, Urteil vom 13.12.2022, Az. 3 K 524/22, rechtskräftig durch BFH, Beschluss vom 9.8.2023, Az. VI B 1/23). ✅ Das Jahresende steht vor der Tür – und das heißt Inventurzeit. Denn in vielen Unternehmen erfolgt dann eine körperliche Bestandsaufnahme, oft am 31.12. Doch das ist nicht zwingend erforderlich, es gibt auch andere Möglichkeiten. ✅ Der Bundesfinanzhof hatte der Finanzverwaltung mit Urteil vom 28.9.2022 widersprochen: Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, unterliegt als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung. Das Bundesfinanzministerium wendet diese Rechtsprechung nunmehr an. 📄 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe: https://lnkd.in/esKjctZc ➡️ Alle Tax News auf einen Blick: https://lnkd.in/dkhTKaS #taxnews #steuern #steuer #steuerberatung #kanzleiwangler
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PFLICHTVERANLAGUNG: Muss ich eine Steuererklärung machen? Meistens erwartet das Finanzamt immer dann eine Einkommensteuererklärung, wenn es befürchten muss, zu wenige Steuern zu kassieren. In bestimmten Fällen ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht. Dann spricht man von der sogenannten Pflichtveranlagung. Sie als Arbeitnehmer:in müssen dann eine Steuererklärung einreichen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie oder/und Ihr:e Ehepartner:in haben Arbeitslohn bezogen und einer von Ihnen hat die Steuerklasse V oder VI oder Steuerklasse IV mit Faktor. 2. Sie oder/und Ihr:e Ehepartner:in haben Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM, früher Lohnsteuerkarte) eintragen lassen. Sie haben neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte aus Kapitalerträgen, Vermietung/Verpachtung etc. von mehr als 410 Euro, z. B. Mieteinnahmen. 3. Sie haben Lohnersatzleistungen bspw. Arbeitslostengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.) von mehr als 410 Euro erhalten. 4. Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland, lassen sich aber als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandeln. 5. Sie haben Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten, der nicht pauschal versteuert wurde. 6. Sie haben eine Abfindung erhalten und Ihr Arbeitgeber hat beim Abzug der Lohnsteuer die für Sie günstige Fünftelregelung angewendet. 7. Sie haben einen Verlustvortrag aus den Vorjahren. 8. Sie haben eine:n beschränkt steuerpflichtige:n Ehepartner:in, der:die im EU-Ausland lebt, in Ihren ELStAM-Daten eintragen lassen. 9. Sie sind Arbeitnehmer:in, Ihre Ehe ist geschieden (bzw. der:die Ehepartner:in verstorben) und Sie haben im selben Jahr wieder geheiratet.
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Was wäre, wenn du jeden Monat mehr von deinem Gehalt auf dem Konto hättest? 🤔💼 Tatsächlich ist das möglich – mit der Lohnsteuerermäßigung. Sie ist eine effektive Möglichkeit, bereits während des Jahres mehr vom Bruttogehalt zu profitieren, anstatt auf die Steuerrückerstattung zu warten. In meinem aktuellen Beitrag bei Focus Online erläutere ich ▶ wie die Lohnsteuerermäßigung funktioniert ▶ was für die Beantragung notwendig ist ▶ warum mit ihr die Steuererklärung verpflichtend ist Hast du bereits die Lohnsteuerermäßigung ausprobiert oder dich bewusst dagegen entschieden? #Lohnsteuerermäßigung #MehrNettoVomBrutto #Steuertipps
Jeden Monat mehr Geld mit nur einem Antrag: So gibt's die Lohnsteuerermäßigung
focus.de
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Neuigkeiten rund ums #Wachstumschancengesetz und steuerliche Updates – Was sich für uns ändert Die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich des Wachstumschancengesetzes sind nicht nur die unsere Arbeit bei der Erstellung von Steuererklärungen, sondern auch in der Buchhaltung sowie bei der Entgeltabrechnung von Bedeutung. Da gibt es ein paar Neuerungen, die definitiv einen Blick wert sind: Zum Thema Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden: Es wurde beschlossen, dass wir jetzt Geschenke bis zu einem Wert von 50 Euro als Betriebsausgabe geltend machen können. Wann genau das anfängt, steht noch nicht fest, aber ich halte euch auf dem Laufenden – spätestens nach der Bundesratssitzung am 22. März sollte mehr klar sein. Anpassung der Verpflegungspauschalen: Speziell für Berufskraftfahrer gibt es eine wichtige Korrektur zu den Verpflegungsmehraufwendungen. Entgegen der allgemeinen Verpflegungspauschalen im Inland, die bei 14 bzw. 28 Euro verbleibt, werden nur die Verpflegungsmehraufwendungen für Berufskraftfahrer von 8 Euro auf 9 Euro angehoben. Rentenbesteuerung – da kommt was auf uns zu: Hier gibt es ebenfalls Änderungen, aber die sind so umfangreich, dass ich sie in einem extra Post genauer ausführen werde. Bleibt also gespannt. Verschiebung der Abschaffung der Fünftelregelung: Eine besonders relevante Info für uns – die geplante Abschaffung der Fünftelregelung in der Entgeltabrechnung wurde auf 2025 verschoben. Diese Verschiebung gibt uns mehr Zeit, uns auf die Änderung einzustellen und unsere Prozesse entsprechend anzupassen. Eine wichtige Nachricht für alle, die in der Lohnabrechnung tätig sind, da dies unsere Arbeit direkt beeinflusst. Nach Erhalt von Abfindungen und außergewöhnlichen Einkünften, die der Fünftelregelung unterworfen wurden, bleibt es daher auch bei der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Es ist immer was los im Steuerrecht. Weder die Steuererklärungen, noch die Gehaltsabrechnungen lassen sich per einfachem Knopfdruck erstellen. Diese Änderungen zeigen wieder, wie wichtig es ist, am Ball zu bleiben. Ich bin gespannt, wie diese Neuerungen uns in der Praxis beeinflussen werden und freue mich schon auf den Austausch mit euch. Was haltet ihr von den Updates? Seht ihr bestimmte Herausforderungen oder Chancen für eure Arbeit?
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Jahresendspurt 2024: So sparen Sie Steuern! Die letzten Monate des Jahres stehen vor der Tür! Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Einkommensteuerbelastung für 2024 zu senken. Hier sind einige wichtige Tipps: Werbungskosten: Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 EUR. Wenn Sie regelmäßig berufliche Kosten haben, kann es sinnvoll sein, diese in einem Jahr zu bündeln, um die Pauschale zu überschreiten und steuermindernd zu wirken. Überlegen Sie, ob Sie noch vor Jahreswechsel Arbeitsmittel kaufen können! Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Arztbesuche, Medikamente oder Zahnersatz können abgerechnet werden. Wenn Sie die zumutbare Belastung bereits überschreiten, nutzen Sie die Chance, weitere Kosten zu generieren, z. B. den Kauf einer Brille. Wenn nicht, überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, Kosten auf 2025 zu verschieben. Handwerkerleistungen: Bei Handwerkerkosten sollten Sie darauf achten, diese gleichmäßig über die Jahre zu verteilen. Sie können 20 % der Lohnkosten bis zu 6.000 EUR pro Jahr absetzen. Nutzen Sie die Möglichkeit, offene Rechnungen noch vor Silvester zu begleichen oder Reparaturen in Auftrag zu geben! Nutzen Sie diese Tipps, um Ihre Steuerlast zu optimieren! ---- #Steuern #Jahresende #Finanztipps #Steuerersparnis #Werbungskosten #Handwerkerleistungen #Steuerkanzlei #SSB #Steuerberatung #Rechtsberatung #SSBSteuerberater #Steuerrecht #Unternehmensberatung #Großenhain #Dresden
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Steuerliche Entlastung durch die Fünftelregelung Ab 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber angewendet, sondern kann nur noch im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Arbeitnehmer müssen daher eigenständig daran denken, dass sie bei außerordentlichen Einkünften, wie Abfindungen oder Boni, die Möglichkeit der steuerlichen Entlastung im Rahmen der Fünftelregelung über die private Einkommensteuererklärung geltend machen. Arbeitgeber sollten in diesem Zusammenhang ihre Arbeitnehmer auf diese Neuregelung hinweisen und die Abgabe einer Steuererklärung empfehlen. Nähere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag: https://lnkd.in/e3SURzbG #westprüfung #rechtsberatung #wachstumschancengesetz #fünftelregelung #lohnsteuerabzugsverfahren #einkommenssteuererklärung #steuerlicheentlastung
Wachstumschancengesetz: Die steuerliche Entlastung durch die Fünftelregelung ab 2025
westpruefung-anwaelte.de
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