Beitrag von Lucie Ludwig

Profil von Lucie Ludwig anzeigen, Grafik

Rechtsanwältin bei CBH Rechtsanwälte | Gewerblicher Rechtsschutz | Markenrecht | Wettbewerbsrecht

Eat your protein … als Pudding?🍮 💪🏼Der Hype um “Low-carb” und “High Protein” hält an. Hoher Proteingehalt von Lebensmittel wird bei einer gesundheitsbewussten Ernährung als sinnvoll erachtet. Verbraucher achten daher auf den Proteingehalt von Lebensmitteln und kaufen diese besonders gern. Auf diese Präferenz haben viele Unternehmen reagiert und stellen nicht nur diverse „High Protein“-Riegel her, sondern auch „High Protein“-Pudding, -Grießbrei, -und -Milchreis. 🥦Mal ganz abgesehen von der Frage, wie gesund diese Produkte wirklich sind, beanstandete eine Verbraucherorganisation die Bewerbung eines solchen „High Protein“ Salted Caramel Puddings mit der Aussage „20g Proteingehalt pro 200g Becher“ als wettbewerbswidrig. Das Landgericht sowie das Oberlandesgericht Hamburg bestätigten diese Rechtsauffassung und urteilten, dass die Wiederholung dieser nährwertbezogene Angabe außerhalb der verpflichtenden Nährwertdeklaration einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel gemäß § 3a UWG darstelle und deshalb zu unterlassen sei. 🤓Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Die Kommentierung des Urteils kann unter dem unten angegebenen Link vorab als sneak peak zu unserem heute erscheinenden Newsletter eingesehen werden.

  • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Themen ansehen