Beitrag von SELDENECK UND PARTNER

#Milieuschutz Berlin Die Senatsverwaltung hat die lange erwarteten Ausführungsvorschriften zur Genehmigungspraxis in den Milieuschutzgebieten (AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete) veröffentlicht. Bislang hatten die Berliner Bezirke jeweils eigene Kriterienkataloge entwickelt, mit teilweise erheblichen Abweichungen. Unterschiede gab es insbesondere bei der Genehmigung von Badezimmer-Grundrissen, Badezimmer-Ausstattung, Gästetoiletten und Balkonen. Jetzt gelten landesweit einheitliche Kriterien, die sich zwar an der bisherigen Rechtsprechung orientieren, aber auch Aussagen zu bislang noch nicht abschließend geklärten Punkten enthalten. So sollen nach Auffassung der Senatsverwaltung keine Neuerrichtungen von Balkonen mehr möglich sein. Nach der bisherigen überwiegenden Praxis in den Berliner Bezirken war der Anbau von (Erst-)Balkonen mit einer Grundfläche bis 4 m² grundsätzlich genehmigungsfähig; damit soll jetzt Schluss sein. Eine gerichtliche Klärung dieser Rechtsfrage steht noch aus. Die AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete ist lediglich eine normenauslegende Verwaltungsvorschrift, die für die Verwaltungsgerichte nicht bindend ist. Insoweit bleibt abzuwarten, welche der neuen Kriterien rechtlich halten.

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