BVwG. Am 1. Feber 2017 hat das vierte GJ des Bundesverwaltungsgerichts begonnen.
Mit 220 Richterinnen und Richtern sowie einem Personalstand von über 600 ist das BVwG das mit Abstand größte Gericht Österreichs. Es liegt nicht nur an den Asylverfahren, dass die Fallzahlen von Jahr zu Jahr dynamisch ansteigen.
Herr Vizepräsident Sachs, wie zufrieden sind Sie mit drei Jahren Bundesverfassungsgericht?
Dr. Michael Sachs: Es ist permanent Arbeit vor uns, und es wird immer mehr. Wir begannen mit 11.700 Übergangsfällen, die wir seinerzeit vom Asylgerichtshof übernommen haben. Dazu sind im Jahr 2014 noch zusätzlich 19.000 Fälle herein- gekommen. 2015 hatten wir es mit ca. 23.000 Fällen zu tun, nach derzeitigem Stand wird die Fallzahl für 2016 bei etwa 28.000 liegen.
Wie viele Mitarbeiter sind es, die diese riesigen Fallzahlen bearbeiten?
Dr. Michael Sachs: Wir haben mit 168 Richterinnen und Richtern plus 80 Mitarbeitern und diversem weiteren Personal – also mit rund 400 Personen – begonnen. Mit 1. 2. 2017 beschäftigt das Bundesverwaltungsgericht 220 Richterinnen und Richter, in Summe hat sich der Personalstand auf 600 Personen erhöht.
Bedeuten mehr Mitarbeiter nun auch kürzere Verfahren?
Dr. Michael Sachs: Nicht unbedingt.Wir haben im Jahr 2016 eine Steigerung der Fallzahlen um über 20 Prozent. So gesehen war die Aufstockung, die wir gerade bekommen haben, wichtig und notwendig. Man darf nicht vergessen, dass die Erweiterung des Personalstandes erst mit Oktober 2016 bzw. 1. 1. 2017 wirksam wurde, weshalb sich die Auswirkungen auf die Fallbearbeitung erst im Laufe des Jahres 2017 zeigen werden.Mit der Erledigungsdauer sind wir nicht ganz unzufrieden. Wir haben die Kapazitäten den unterschiedlichen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für verschiedene Bereiche angepasst.
Wie sieht es bei Ihren „BundesländerFilialen“ aus?
Dr. Michael Sachs: Das Bundesverwaltungsgericht hat drei Außenstellen – in Linz, in Graz und in Innsbruck. Unsere Außenstellen wurden ebenfalls mit 1. 1. 2017 personell aufgestockt.
Sie stehen an der Spitze des größten Gerichts der Republik.Wie gut sind aus Ihrer Sicht die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts?
Dr. Michael Sachs: Der Maßstab, der für uns entscheidend ist, ist die Akzeptanz unserer Entscheidungen. Mehr als 95 Prozent der Entscheidungen, die wir treffen, gehen nicht in Revision. Wir freuen uns, dass der Anteil von Verfahrensparteien, die gegen Urteile berufen, so klein ist. Auch von jenen Verfahren, die in Revision gehen, können wir berichten, dass etwa die Hälfte unserer Entscheidungen nicht aufgehoben wird. Unter der Berücksichtigung, dass wir viele Mehrparteienverfahren haben und dass wir eine Menge konfliktträchtiger Verfahren führen müssen sehe ich insgesamt ein sehr gutes Ergebnis.
Wie hat die letzte Rekrutierungsrunde für die Richterschaft des BVwG soziologisch ausgesehen? Woher sind Bewerberinnen und Bewerber gekommen?
Dr. Michael Sachs: Bei unserem Aufnahmeprozess gibt es zuerst einmal gesetzliche Vorgaben. Wer sich bewirbt muss mindestens fünf Jahre juristische Berufserfahrung mitbringen. Wir sind froh, dass sich nicht nur Personen mit administrativen Hintergrund beworben haben, sondern auch Rechtsanwälte, Richter und wissenschaftliche Mitarbeiter des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes. Ein unabhängiger Personalsenat, bestehend aus sieben Richterinnen und Richtern, hat – nach Durchführung der entsprechenden Hearings – die Entscheidungen getroffen. Wir sind froh über die Vielfalt der Bewerbungen und darüber, dass wir uns die besten Kandidatinnen und Kandidaten aussuchen konnten.
Was heißt Vielfalt konkret?
Dr. Michael Sachs: Wir haben Rechtsanwälte und Notare, Richter der Ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie Bewerber von Landesverwaltungsgerichten aufgenommen.