Juristische Einordnung jüngster Urteile zum Thema #Arbeitszeiterfassung - Interview mit Sabine Mandl von PCS Systemtechnik GmbH

Juristische Einordnung jüngster Urteile zum Thema #Arbeitszeiterfassung - Interview mit Sabine Mandl von PCS Systemtechnik GmbH

Was bedeutet das Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2022 zur Zeiterfassung für Unternehmen? Ist Zeiterfassung Fluch oder Segen? Rechtliche Hintergründe und wie sich Unternehmen für die Zukunft rüsten?

Viel Spaß beim Lesen!


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Liebe Frau Mandl,

zum Einstieg vielleicht ein paar Fakten und Statements:

Wann wurde das Unternehmen gegründet, wieviel Mitarbeiter sind mittlerweile Teil der PCS-Familie und wer sind Ihre typischen Kunden, was Branche, Größe betrifft? Was zeichnet das Unternehmen aus und welchen Nutzen realisieren PCS-Kunden durch die Zusammenarbeit mit Ihnen? Last, but not least: Wieso haben Sie sich für PCS entschieden und inwieweit hat Sie Ihr Lebensweg auf Ihre Aufgabe und #Arbeitszeiterfassung vorbereitet?

Sabine Mandl:

PCS gibt es tatsächlich schon mehr als 50 Jahre. Gegründet 1970 als Periphere Computer Systeme GmbH, lag unser Fokus auf Prozessrechner- und Labordatensystemen. In den 90ern begannen wir die Entwicklung der INTUS Zeiterfassungsterminals für den wachsenden HR-Markt. Unsere mehrfach ausgezeichneten INTUS Zeiterfassungsterminals stehen auch heute für Innovation, Qualität und Design. Mehr als 370.000 Terminals und Leser sind mittlerweile weltweit installiert. Unsere Kunden finden sich vor allem in den Bereichen Industrie, Banken, Versicherungen, Handel, Dienstleistung und im Öffentlichen Dienst.

Die Langlebigkeit unserer INTUS Terminals garantiert einen hohen Investitionsschutz. Besonders betont werden muss dabei, dass die Zeiterfassungsterminals sich in Verbindung mit einer Zeitwirtschaftslösung betreiben lassen. Hinzu kommt, dass sich PCS durch ein großes Partner-Netzwerk an Softwarehäusern auszeicnet, die PCS bei Ihrer Arbeit unterstützen. Die INTUS Terminals verfügen über entsprechend vordefinierte Schnittstellen zu all unseren Partnern, so dass die Anbindung reibungslos läuft.

Ich bin seit 2020 bei PCS Systemtechnik. Als Juristin beschäftige ich mich schon viele Jahre mit den Themen Vertrags- und Arbeitsrecht. Die Urteile rund um das Thema Zeiterfassung finde ich besonders interessant, weil mir der Arbeitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr am Herzen liegt.

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Neustes Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2022 zur Zeiterfassung

Sabine Mandl:

Das BAG beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof, der schon 2019 die EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert hat, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen.

Diese Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht also in Deutschland schon längst, auch wenn dieses Urteil noch nicht in deutsches Arbeitsrecht umgesetzt wurde. Solche Grundrechte bedürfen nicht der Transformation in nationales Recht. Sie gelten aus sich heraus. Das heißt, das Gesetz ist sofort um zusetzten. Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt allerdings für das erste Quartal 2023 eine Umsetzung in Deutsches Arbeitsrecht angekündigt. Unternehmen und Institutionen werden also nicht drum herumkommen, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen.

Für mich ist dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts ganz klar ein Segen nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für viele Unternehmen. Natürlich haben einige Arbeitgeber Angst, nun für die vielen Überstunden aufkommen zu müssen, die vorher unbezahlt unter den Tisch fielen.

Allerdings bietet die Zeiterfassung gerade eine Chance für den Arbeitgeber. Sie zeigt an, wie viele Überstunden der einzelne Arbeitnehmer überhaupt macht. Schließlich hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Beschäftigten.

Er muss darauf achten, dass der Arbeitnehmer sich in seinem Arbeitsumfeld wohlfühlt. Dass er nicht durch seine Arbeit völlig überlastet ist. Vielleicht kann er Schulungen anbieten oder den Arbeitsplatz umstrukturieren, damit die Arbeitskraft optimal genutzt wird. Eventuell sogar noch jemanden einstellen. Ein Arbeitnehmer der ständig überlastet ist, wird sicherlich irgendwann krankheitsbedingt ausfallen. Burnout ist da nur ein Stichwort, letztlich ist die Arbeitskraft erst einmal verloren. Die Arbeitgeber sind angehalten verantwortungsvoll und nachhaltig mit der Ressource Arbeitszeit umzugehen. Die Beschäftigten werden es ihren Unternehmen danken. Mit einem besseren Betriebsklima. Mit besserer Leistung. Und mit niedrigeren Krankheitsquoten.

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In vielen Firmen gilt zurzeit die Vertrauensarbeitszeit. Müssen diese Firmen ihre Arbeitszeitregelung ändern?

Sabine Mandl:

Im Urteil des Bundesarbeitsgerichtes wurde entschieden, dass es sich hierbei um ein Gesetz gehandelt, dass sofort umzusetzen ist, dass heißt, dass alle Unternehmen sehr zeitnah eine Zeiterfassung einzuführen haben. Einige Firmen, die noch keine Zeiterfassung haben, werden sehr wohl gezwungen sein, ihre Arbeitszeitenregelungen an das Urteil anzupassen. So müssen Überstunden jetzt aufgezeichnet werden und entlohnt werden. Genauso verhält es sich mit den Urlaubstagen.

Langfristig werden die Unternehmen aufgefordert werden, ein Arbeitszeitsystem umzusetzen. Die Flexibilität einer Vertrauensarbeitszeit geht dadurch aber nicht verloren: ein Gleitzeitsystem schafft genauso viel Freiheit und sorgt für Transparenz.

Das Unternehmen kann immer noch definieren, wie frei das Gleitzeitsystem gehandhabt wird oder ob es Kernarbeitszeiten geben soll, in denen alle MA anwesend sein sollten.

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Was bedeutet eine Arbeitszeiterfassung für das beliebte Homeoffice?

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Sabine Mandl:

Auch für das Homeoffice gibt es heute digitale Zeiterfassungstools als Ergänzung zu den fest installierten Zeiterfassungsterminals im Unternehmen. So können Mitarbeitende zu Hause über eine Smartphone-App oder eine Browser-Anwendung ihre Arbeitszeiten erfassen. Diese Buchungen fließen genauso in das Zeiterfassungssystem, wie die Buchungen an den fest installierten Terminals.

Gerade im Homeoffice ist es doch besonders wichtig, dass die Zeit erfasst wird, um dem Arbeitnehmer davor zu schützen, mehr zu arbeiten als im üblichen Arbeitsumfeld.

DANKE für das Interview!


Das Interview stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

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