Ein turbulentes Jahr geht zu Ende, doch eine Konstante bleibt: Ihre monatliche Ausgabe des Compliance-Beraters (#CB). Das Team des #CB dankt ganz herzlich den Autorinnen und Autoren der Dezember-Ausgabe (https://lnkd.in/e9Ndc4ZT):
Holger Hembach für sein Editorial „Würde den Wegfall des #LkSG niemand bemerken?“, in dem er eine Lanze bricht für ein umstrittenes Regelwerk, das aus seiner Sicht nichts Geringeres erreicht, als internationale anerkannte #Menschenrechte zu schützen.
Dr. Lucas Blum und Dr. Philipp Adelberg, die mit ihrem Beitrag „Sicherheitsrisiko eingekauft? – Cybersecurity-Compliance in der Lieferkette“ insbesondere die neuen Regelungen in der #NIS2-Richtlinie respektive deren zu erwartende Umsetzungen im Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie die Auswirkungen des Cyber Resilience Act (#CRA) berücksichtigen.
Dr. Thorsten Ammann, Florian Achnitz, LL.M., und Ludwig Lauer. Die Autoren schlagen mit ihrem Beitrag eine Brücke zu Asterix und Obelix und sind dabei gleichzeitig topaktuell, wenn es um das Thema Künstliche Intelligenz (#KI) geht: „Passierschein A38? – Die Zuständigkeitsregelungen des AI Acts im nationalen und supranationalen Behördendschungel“.
Dr. Julia Hörnig und Max Jürgens, die in ihrem Beitrag „Aktuelle Entwicklungen zur Verordnung (EU) 2023/1115 über #entwaldungsfreie #Lieferketten“, auf die erheblichen Neuerungen eingehen, die von der Europäischen Kommission am 2.10.2024 veröffentlicht wurden. Insbesondere die lang erwarteten FAQ und das Guidance-Dokument bringen in Teilen Klarheit.
Dr. Manfred Rack, der in Teil 1 seines Beitrags „Die unklare Rechtslage zur Unternehmensführung als Risiko von Geschäftsleitern“ darauf eingeht, dass der Gesetzgeber die Ausgestaltung der #Organisationspflicht zum Einsatz eines umfassenden #Risikomanagementsystems dem „Leitungsermessen“ von Vorständen überlasse. Warum dies gegen den Grundsatz der #Rechtsklarheit verstößt und welche Folgen das für die Ausgestaltung des Risikomanagement- und Kontrollsystems hat, wird hier erläutert.
@Marcel Griesinger, dessen Beitrag „Schweizerisches Datenschutzgesetz: Datenschutz-Compliance für Unternehmen beim Einsatz von KI-Anwendungen“ einen Blick über den deutschen Tellerrand hinaus ermöglicht.
@Marcel Griesinger und @Franziska Pertek, die in ihrem Kommentar zum Urteil des OLG Oldenburg (21.5.2024, Az.: 13 U 100/23) Praxisempfehlungen bei Schadensersatzansprüchen in Fällen des sogenannten „Daten-#Scraping“ geben.