Freut mich das? Oder ist es eher nervig? Inzwischen schon beides... Ich wurde 2004 mit 31 Jahren zum öbuv SV für Schäden an Gebäuden bestellt. Ein weites, oft zu weites Feld, über das man im Architekturstudium (fast) nichts und im Bauingenieurstudium bei richtiger Wahl der Studienrichtung zumindest etwas lernt. Damals war ich wohl mit Abstand der jüngste SV in diesem Fachgebiet, was daran lag, dass man damals noch 7 Jahre einschlägige Berufserfahrung vor allem in der Bauleitung nachweisen musste (das ist inzwischen gekippt, so dass auch reine Theoretiker unterwegs sein dürfen). Und meine Kammer #IHKTrier und auch der #BVS waren der Meinung, dass die Berufserfahrung „nach“ dem Studium erworben sein muss. Dass ich aber schon „während“ des Studiums im Schnitt 120 Stunden im Monat „fest“ gearbeitet habe und trotzdem sehr gut und recht zügig mein Studium an der Universität abschließen konnte (wahrscheinlich deshalb!), wollte mir keiner so recht glauben. Es war viel Überzeugungsarbeit nötig, um die #IHKTrier und die Prüfungskommission (4 Stunden mündliche Prüfung u.a. ....) zu überzeugen. Das war übrigens auch der Grund, warum ich mich nach dem Studium direkt selbstständig machen konnte. Ich habe mich nach der Prüfung damals riesig gefreut und mit mir der damalige IHK-Referent, Herr Rolf Ersfeld, der mich auf meinem Weg begleitet und unterstützt hat und den ich als erstes nach der Prüfung angerufen habe. Wer mich kennt, weiß, wie sehr ich seitdem für die öffentliche Bestellung geworben habe und eigentlich immer noch werbe. Ich habe inzwischen drei weitere „Öbuvs“ in meinem Büro und sehe einige auf dem Weg dorthin, die wir auch begleiten und unterstützen werden. Es ist nach wie vor ein Qualitätsmerkmal und je weniger sogenannte Sachverständige sich prüfen und bestellen lassen, desto mehr gilt das. Aber von der öffentlichen Bestellung auf die Qualität zu schließen, das passt leider nicht. Sie ist ein, vielleicht sogar notwendiges, aber kein hinreichendes Kriterium (mehr). Und wo steht der „Gerichtssachverständige“ heute? Er soll zu Stundensätzen arbeiten, für die sich andere „Gerichtsparteien“ nicht einmal die Lackschuhe schnüren. Selbstständig sein mit Risiko, aber ein Realschullehrergehalt beziehen, aber selbst fürs Alter vorsorgen? Viel Arbeit vor uns #BVS und liebe Christina Sadler-Berg. Gleichzeitig da sitzen, auf den Gerichtsauftrag warten, alles fallen lassen (er hat sowieso nichts zu tun) und innerhalb von drei Monaten ein gutes, aber billiges Gutachten abliefern? Und das, nachdem er schon in der Gerichtsakte lesen konnte, dass wegen Kleinigkeiten 2 Jahre hin und her geschrieben wurde und er aus anderen Verfahren weiß, dass diese dann noch 3 Jahre dauern. Wen wundert es dann, dass es #Silikonfugenurteile und #Fugenurteile beim BGH gibt, wo jemand Richtern erklärt hat, dass eine Silikonfuge eine Abdichtung ist? Egal: Ich liebe meinen Beruf und werbe dafür. Auch für die öffentliche Bestellung. Wenigstens noch 5 Jahre. Versprochen.
😮💨 Dein letzter „Egal“-Absatz hat mich dann wieder beruhigt
Sie beweisen Leidensfähigkeit. Ich möchte noch ergänzen, dass wir SV stehts als einzige ein Ordnungsgeld von bis zu 3.000 € Höhe angedroht bekommen, wenn die Verfahrensbeteiligten die benötigten Kostenvorschüsse nicht leisten oder die zugesagten Unterlagen nicht beibringen oder aber durch verschiedene Verzögerungen eine Terminfindung verschleppen. Irgendwann heißt es dann: Sie haben noch drei Wochen, oder Sie müssen bezahlen. - Warum eigentlich wir? Wir arbeiten oft nur 35 Std. oder weniger an einem Gutachten und wären binnen einer Woche fertig, wenn die anderen Verfahrensbeteiligten ihren Teil zeitnah liefern würden.
Zum Thema nötige Berufserfahrung: Ist dies stets eine Einzelbewertung von der Kammer?
Lieber Erik Thees, ich bin schon so lange ohne die Bestellung unterwegs, jetzt mag ich auch nicht mehr.
Lieber Erik Thees, Ihre Resilienz ist beeindruckend. Etwas das uns heute leider abhanden gekommen ist. Die Leidenschaft für das was Sie tun, merkt man in Ihren Vorträgen(habe, nur den an 08.11. beim Versicherungssymposium gehört😀). Wir haben überall Bürokratiemonster und erfinden jeden Tag neue. Dabei gilt es doch zu hinterfragen, ob wir wirklich alles bis ins kleinste Detail regeln müssen. Mut ist, wenn man hinterfragt und es anders macht als wir es schon immer gemacht haben und andere davon überzeugt es auch anders zu tun. Weiterhin viel Erfolg und ich freue mich mal wieder einen Vortrag von Ihnen bei prominenter Besetzung zu hören.
Lieber Herr Thees, geben Sie die Bestellung doch zurück. Für die überwiegende Tätigkeit in Versicherungsschäden als Privatgutachter oder auch in Sv- Verfahren benötigen Sie sie nicht. Sie kennen meine Meinung, dass Sachverständige, die überwiegend in Versicherungsschäden tätig sind, nicht die Voraussetzung für eine öffentliche Bestellung erfüllen. LG
kann es nachempfinden!
Glückwunsch und weiterhin viel Spaß bei der Arbeit 😉
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht bei Anwaltskanzlei Dr. Willi Thoma und Partner PartG mbB
1 MonatWir haben so manchen Kampf gegeneinander aber auch miteinander gefochten! “It’s always a pleasure” aber wehe man schiesst ihm vor den Koffer dann wird er grandig. Freue mich auf den nächsten Grossschaden während deiner Bestallung 😂😉 Kompetente Sachverständige für Gebäudeschäden sind leider selten!