🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕 Neue Regelungen im Entlassmanagement, neuer AR-Antrag und Anforderungen der Digitalisierung an Sozialdienste im Krankenhaus 📅 Datum: 30.08.2024 📍 Ort: browsergestützt via Zoom Wir laden Sie herzlich zu unserem Webinar ein, das einen umfassenden Überblick über die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen im Entlassmanagement und der Digitalisierung im Krankenhaus bietet. Inhaltliche Schwerpunkte: 🔍 Aktuelle Änderungsvereinbarungen des Rahmenvertrages Entlassmanagement 🔍 Aktuelle Reha-Richtlinie 🔍 Neuer bundeseinheitlicher Antrag auf Anschlussrehabilitation im Rahmen des Entlassmanagements 🔍 Digitale Umsetzung der Antragstellung im Rahmen eines Datenaustauschverfahrens 🔍 Vorgaben zur Verordnung und Umsetzung der außerklinischen Intensivpflege 🔍 Gesetzliche Vorgaben und Austausch zur praktischen Umsetzung der Übergangspflege im Krankenhaus gem. § 39e SGB V 🔍 Praktische Umsetzung der krankenhausinternen digitalen Prozesse vor dem Hintergrund des Krankenhauszukunftsgesetzes – Fördertatbestand 2: Patient*innenportale 🔍 Praktische Umsetzung der sektorenübergreifenden digitalen Prozesse unter Berücksichtigung der Telematikinfrastruktur, insbesondere eAU, eRezept, ePA und TI in der ambulanten und stationären Pflege 🔍 Erfahrungsaustausch und (gemeinsame) Analyse der Umsetzung in der Organisation 🔍 Umsetzungsstrategien zur Weiterentwicklung und Optimierung der digitalen krankenhausinternen und sektorenübergreifenden Aufnahme- und Entlassprozesse 📢 Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz! Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: https://lnkd.in/efQyMKzw
Beitrag von Krankenhausgesellschaft Sachsen
Relevantere Beiträge
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79 % der Allgemeinkrankenhäuser in Deutschland haben fehlerhafte Informationen zu ihrem Krankenhaus im Bundes-Klinik-Atlas identifiziert, soweit sie dies überprüft haben. Die Fehlinformationen betreffen vor allem falsche oder fehlende Fachabteilungen, Notfallstufen, Fall-, Betten- und Pflegepersonalzahlen, fehlende Zertifikate und falsche Adressen, Krankenhausnamen und Träger. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). An der Repräsentativbefragung beteiligten sich bundesweit 412 Allgemeinkrankenhäuser ab 50 Betten... https://lnkd.in/efNMx5kw
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Befragungsstart: Bessere Kommunikation im Entlassmanagement In dieser Woche beginnt die Befragung im Rahmen des Projekts KomK-K, das die Kommunikation zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen im Entlassmanagement unter die Lupe nimmt. Die Entlassung aus dem Krankenhaus ist für viele Patienten nur der erste Schritt auf ihrem Weg zur Genesung. Oftmals benötigen sie eine umfassende Nachsorge, die zeitgerechte und koordinierte Maßnahmen erfordert. Hierbei spielt die Kommunikation zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen eine zentrale Rolle. Wenn diese Abstimmung nicht optimal verläuft, kann dies die Nachsorge erheblich beeinträchtigen – insbesondere wenn es um Genehmigungen oder Kostenzusagen geht. Das Projekt KomK-K, gefördert vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), hat sich genau dieser Herausforderung angenommen. Das Projektteam, bestehend aus dem Deutschen Krankenhausinstitut, dem BKK-Dachverband und dem aQua-Institut, analysiert die bestehende Zusammenarbeit und sucht nach Lösungen, um die Patientenüberleitung nachhaltig zu verbessern. Weitere Informationen: https://lnkd.in/eBBstfgy https://lnkd.in/eJdDEX4K G-BA BKK Dachverband e.V. aQua-Institut Ann Katrin Parloh Sophia Siewert Passend dazu empfehlen wir Ihnen folgende Veranstaltung ➡ Update Entlassmanagement im Krankenhaus 23.09.2024, 9.00 bis 15.00 Uhr 17.12.2024, 9.00 bis 15.00 Uhr https://lnkd.in/dqbNBiPq #Gesundheitsversorgung #Entlassmanagement #Patientenversorgung
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Heute, am #WelttagderPatientensicherheit, stehen die Menschen im Fokus, für die die Kliniken 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr da sind: die Patientinnen und Patienten. Sie müssen zuverlässig auf hohem Niveau versorgt werden. Das weisen die Krankenhäuser durch ihr Qualitätsmanagement und viele gesetzliche und freiwillige Maßnahmen nach. Ein Beispiel ist das Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0, das durch die Analyse von Beinahe-Fehlern dabei hilft, zukünftige Vorfälle und Fehldiagnosen zu verhindern. Weil gesicherte Qualität die Summe vieler Dinge ist, im Hintergrund passiert und nicht immer im Blick der Öffentlichkeit steht, richten wir den Scheinwerfer auf weitere wichtige Maßnahmen der Qualitätssicherung: 📌 datengestützte Qualitätssicherung: In verschiedenen Leistungsbereichen werden Daten der Krankenhäuser erhoben und extern ausgewertet. Die Ergebnisse werden von unabhängigen Fachkommissionen beraten. Qualitative Auffälligkeiten werden mit den Krankenhäusern in einem beratenden Dialog besprochen und im Rahmen verbindlicher Verabredungen beseitigt. Die Grundlage hierfür bildet die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung. Übrigens: die Ergebnisse der Berliner Krankenhäuser weisen bundesweit seit Jahren überdurchschnittliche Qualitätsergebnisse auf! 📌 Strukturprüfungen: Vor Erbringung bestimmter Leistungen müssen Krankenhäuser Strukturprüfung beim zuständigen Medizinischen Dienst beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die hohe Qualität der Berliner Krankenhäuser zeigt auch diese durch den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg durchgeführten Prüfungen. 📌 gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsberichte: ... geben Auskunft über den Stand der Qualitätssicherung und zu Ausstattung und Angebot des Krankenhauses wie beispielsweise zur Anzahl des ärztlichen und pflegerischen Personals, dem Leistungsspektrum und den Fachabteilungen. Die Qualitätsberichte sind übrigens öffentlich zugängig! Weitere Maßnahmen sind Aktionen wie „Saubere Hände“, die zur Verbreitung und Stärkung der Händehygiene beiträgt, um Krankenhausinfektionen vorzubeugen. 🏥 Qualität im Krankenhaus basiert vor allem auf der Mitarbeiterschaft – den Ärztinnen und Ärzten, der Pflege, dem technischen Personal. Wir möchten uns heute bei allen bedanken, die trotz widriger Umstände (auf die dramatische finanzielle Lage und bürokratische Lasten der Krankenhäuser haben wir und viele andere immer wieder hingewiesen) eine den Patienten zugewandte, leitlinienorientierte Versorgung sicherstellen. Brit Ismer Johannes Danckert RA Marc Schreiner, LL.M. Caritas-Klinik Pankow Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH DRK Kliniken Berlin Alexianer GmbHSana Kliniken Berlin-Brandenburg Sankt Gertrauden-Krankenhaus Johannesstift Diakonie Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge (KEH) Helios Kliniken GmbH Charité - Universitätsmedizin Berlin DRK Kliniken Berlin
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Tolle Zusammenarbeit mit TIP HCe von Dedalus! Die Projektgruppe Nursing U freut sich über den Aufbau eines regelmäßigen Berichtswesens für die Pflegedirektion und Stationsleitungen: „Durch den Einsatz der epaAC- und LEP-Analysen können wir erstmalig pflegerische Belastungsspitzen sowie die Pflegequalität digital erfassen und so schneller und gezielter Steuerungsmaßnahmen ergreifen." Aktuelle Use Cases: - Aufstellung von verwendeten Freitextmaßnahmen für die Zuordnung zu LEP Maßnahmen sowie zur eventuellen Ergänzung des LEP-Kataloges - Monatsauswertung EPA: Überblick über die Regelmäßig- und Vollständigkeit der epa-Assessment-Durchführung (Erst-, Zwischen- und Abschlussassessment) - Darstellung des SPI im Aufenthaltsverlauf - Erstmalige globale Übersicht über die Pflegeanamnese und Maßnahmendokumentation - Einleitung von qualitativen Steuerungsmaßnahmen Zur weiteren Übersicht und Steuerung des pflegerischen Dienstes entwickeln wir zurzeit mit TIP HCe von Dedalus: - Auswertung der risiko-orientierten Pflegeplanung - Auswertung der Maßnahmenplanung für das Delir- und Isolationsmangement - Auswertung der pro Schicht dokumentierten Pflegemaßnahmen - Auswertung der zeitaufwändigsten Pflegemaßnahmen - Plausibilitätsprüfung der Übergangsdokumentation der PPR im Vergleich zum SPI #TIPHCe #Dedalus #Entwicklungspartnerschaft #digitalesPflegecontrolling #wirwerdendigital
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Praxiskliniken und Krankenhäuser: Die ungenutzte Allianz für eine bessere Gesundheitsversorgung In Reaktion auf die Berichte von STERN und RTL über die gravierenden Mängel in der Patientenversorgung, insbesondere in der Charité, möchte die Praxisklinikgesellschaft (PKG) ihre Besorgnis ausdrücken und ihre Position klarstellen. Die geschilderten Herausforderungen, wie eine unzureichende Versorgung, überlastetes Personal und die Einhaltung grundlegender medizinischer Standards, sind Anlass zur Sorge. Trotz der Reputation und der Anerkennung der Spitzenmedizin in diesen Einrichtungen zeigen sich Entwicklungen, die zu ungünstigen Patientenverläufen führen können. Insbesondere die Berichte über organisatorische Mängel, mangelnde Kommunikation und die Belastung des medizinischen Personals sind besorgniserregend und werfen wichtige Fragen zur Qualität der Versorgung auf. Wir betonen die Dringlichkeit und Notwendigkeit der vorgeschlagenen Reformen, ohne dabei Vorwürfe an die Krankenhäuser zu richten. Vielmehr wird ein kooperativer Ansatz hervorgehoben, der das Wohl der Patienten und die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit gleichermaßen berücksichtigt. Ein Aspekt, der zur Verschärfung der Probleme beiträgt, ist das Fallpauschalensystem, das einen wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser ausübt. Dieser Druck führt dazu, dass medizinische Entscheidungen durch monetäre Überlegungen beeinflusst werden, anstatt durch das Wohl der Patienten. „Wir müssen sicherstellen, dass medizinische Entscheidungen nicht durch finanzielle Zwänge diktiert werden, sondern stets im Interesse der Patienten getroffen werden,“ betont Stefan Elmshäuser, Geschäftsführer der PKG. Die PKG fordert eine Reform des Gesundheitswesens, die es ermöglicht, Praxiskliniken und ambulante Versorgungszentren stärker in die Patientenversorgung einzubinden. Durch die Verlagerung elektiver Eingriffe und Behandlungen in diese Einrichtungen könnte die Belastung der großen Krankenhäuser verringert und die Versorgungsqualität für Patienten verbessert werden. Praxiskliniken bieten nicht nur eine kosteneffiziente Alternative, sondern auch eine Lösung zur Entlastung der überlasteten Maximalversorger, was zu einer besseren und sichereren Patientenversorgung führen kann – insbesondere in ländlichen Regionen, wo solche Einrichtungen fehlen. „Praxiskliniken sind keine Konkurrenz, sondern eine Ergänzung zu den Krankenhäusern. Gemeinsam können wir eine Gesundheitsversorgung schaffen, die sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch patientenorientiert ist,“ erklärt Elmshäuser weiter. „Es ist an der Zeit, das volle Potenzial von Praxiskliniken zu nutzen, um die Versorgungssituation in Deutschland nachhaltig zu verbessern.“ Abschließend betonen wir, dass die Schaffung eines integrierten Versorgungssystems, das Praxiskliniken und ambulante Einrichtungen einbezieht, eine entscheidende Maßnahme zur Verbesserung der Patientensicherheit und zur Behebung der aktuellen Missstände im Gesundheitssystem darstellt.
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Der richtige Weg um im Sinne der PatientenInnen eine effizienten Notfallstruktur anbieten zu können.
Ärztl. Leiter Medizincontrolling - Brüderklinikum Julia Lanz | Inhaber medinfoweb.de | 14 Tsd+ Follower:innen
Das Klinikum in Darmstadt hat zusammen mit den Kassenärzten einen "gemeinsamen Tresen" am Empfang des Krankenhauses eingerichtet. Von dort werden Kranke entweder zur Notaufnahme oder in eine Arztpraxis geschickt... https://lnkd.in/dEFHBAQr
Entlastung für die Notaufnahme
gmx.net
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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – Eine Guillotine für Hausarztpraxen! Das KHVVG bedroht die Existenz inhabergeführter Hausarztpraxen und gefährdet damit einen wesentlichen Teil der regionalen Patientenversorgung. Die Hausarztpraxen sind das Rückgrat der deutschen Gesundheitsversorgung. Sie funktionieren täglich und versorgen ca. 90 % aller Gesundheitsfälle in diesem Land – kurze Wege und persönliche Betreuung inklusive. Das KHVVG gefährdet durch einen Passus im § 116 nun gerade genau diese noch funktionierenden Strukturen in ihrem Zukunftsbestand: „Der Zulassungsausschuss muss sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen in Planungsbereichen, in denen für die hausärztliche Versorgung keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, auf deren Antrag zur hausärztlichen Versorgung ermächtigen.“ Dieser Teil im Gesetz mit seinen weitreichenden Konsequenzen erhielt bislang zu wenig Aufmerksamkeit, dabei hat diese Formulierung im KHVVG gravierende Auswirkungen: Dieses Gesetz leitet das Ende der funktionierenden „Deutschland wird vor Ort behandelt“ – Welt mit fußläufig erreichbaren Praxen und persönlicher Bindung zum Arzt ein. In der Konsequenz werden den Bürgerinnen und Bürgern noch weniger Auswahlmöglichkeiten und Verlust wohnortnaher Praxisstrukturen zur Verfügung stehen. Krankenhäuser erhalten nun auf Wunsch weiträumigen Zugang zur Hausarztversorgung und können eigene Hausarztpraxen am Krankenhaus eröffnen (In Niedersachsen z.B. in 90% der Planungsbezirke!). Anstatt die Hausarztpraxen zu stärken und die Krankenhäuser in Ihrer Spezialisierung zu unterstützen, zerstört das neue Gesetzt bestehende Existenzen und wird dazu führen, dass zukünftig noch weniger junge motivierte und gut ausgebildete Ärzte vor Ort mit ihren Praxen der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Wer findet dann noch Nachfolger? Wer ist bereit dann noch eine Praxis zu gründen? Die einfache und effektive Lösung: In dem Gesetzestext aus dem „muss“ ein „kann“ machen! Bis dato wurde unverständlicherweise dieser einfache Weg nicht gewählt. Auch ein „solange es nötig ist“, wie in den Sätzen zuvor bei den Fachärzten, fehlt bei dem Text zu der hausärztlichen Formulierung völlig. Das ist nicht nur unverständlich, sondern auch der Versuch, einen Systemwechsel durch die Hintertür zu betreiben. Das muss vor dem Hintergrund des Schutzes der bestehenden ärztlichen Versorgung verhindert werden – der Staat darf mit seinen Gesetzen nicht gut funktionierende Strukturen privatwirtschaftlicher Existenzen zerstören. Die konkrete Forderung ist eine Anpassung des Textes wie folgt: „Der Zulassungsausschuss kann sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen in Planungsbereichen, in denen für die hausärztliche Versorgung keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, auf deren Antrag zur hausärztlichen Versorgung ermächtigen.“ Quelle: KHVVG, S.14: (https://lnkd.in/eQh3R2Ge)
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Es geht dabei auch um die wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung der Menschen in Deutschland und um Arbeitsplätze. Aktuell arbeiten in den niedergelassenen Arztpraxen 340.000 Medizinische Fachangestellte #MFA, denen wir als Verband medizinischer Fachberufe e.V. eine Stimme geben. Sie sichern an der Seite der Ärztinnen und Ärzte 80 bis 90 Prozent der Gesundheitsversorgung und zwar wohnortnah und patientennah. Bei einem Frauenanteil von 99 Prozent sind viele auf einen wohnortnahen Arbeitsplatz angewiesen und können nicht in die Ballungsgebiete pendeln. Auch im Interesse der Menschen, die im ländlichen Raum versorgt werden wollen, muss die ambulante Versorgung endlich gestärkt und darf nicht weiter geschwächt werden. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention MAGS Nordrhein-Westfalen Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) Virchowbund - Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – Eine Guillotine für Hausarztpraxen! Das KHVVG bedroht die Existenz inhabergeführter Hausarztpraxen und gefährdet damit einen wesentlichen Teil der regionalen Patientenversorgung. Die Hausarztpraxen sind das Rückgrat der deutschen Gesundheitsversorgung. Sie funktionieren täglich und versorgen ca. 90 % aller Gesundheitsfälle in diesem Land – kurze Wege und persönliche Betreuung inklusive. Das KHVVG gefährdet durch einen Passus im § 116 nun gerade genau diese noch funktionierenden Strukturen in ihrem Zukunftsbestand: „Der Zulassungsausschuss muss sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen in Planungsbereichen, in denen für die hausärztliche Versorgung keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, auf deren Antrag zur hausärztlichen Versorgung ermächtigen.“ Dieser Teil im Gesetz mit seinen weitreichenden Konsequenzen erhielt bislang zu wenig Aufmerksamkeit, dabei hat diese Formulierung im KHVVG gravierende Auswirkungen: Dieses Gesetz leitet das Ende der funktionierenden „Deutschland wird vor Ort behandelt“ – Welt mit fußläufig erreichbaren Praxen und persönlicher Bindung zum Arzt ein. In der Konsequenz werden den Bürgerinnen und Bürgern noch weniger Auswahlmöglichkeiten und Verlust wohnortnaher Praxisstrukturen zur Verfügung stehen. Krankenhäuser erhalten nun auf Wunsch weiträumigen Zugang zur Hausarztversorgung und können eigene Hausarztpraxen am Krankenhaus eröffnen (In Niedersachsen z.B. in 90% der Planungsbezirke!). Anstatt die Hausarztpraxen zu stärken und die Krankenhäuser in Ihrer Spezialisierung zu unterstützen, zerstört das neue Gesetzt bestehende Existenzen und wird dazu führen, dass zukünftig noch weniger junge motivierte und gut ausgebildete Ärzte vor Ort mit ihren Praxen der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Wer findet dann noch Nachfolger? Wer ist bereit dann noch eine Praxis zu gründen? Die einfache und effektive Lösung: In dem Gesetzestext aus dem „muss“ ein „kann“ machen! Bis dato wurde unverständlicherweise dieser einfache Weg nicht gewählt. Auch ein „solange es nötig ist“, wie in den Sätzen zuvor bei den Fachärzten, fehlt bei dem Text zu der hausärztlichen Formulierung völlig. Das ist nicht nur unverständlich, sondern auch der Versuch, einen Systemwechsel durch die Hintertür zu betreiben. Das muss vor dem Hintergrund des Schutzes der bestehenden ärztlichen Versorgung verhindert werden – der Staat darf mit seinen Gesetzen nicht gut funktionierende Strukturen privatwirtschaftlicher Existenzen zerstören. Die konkrete Forderung ist eine Anpassung des Textes wie folgt: „Der Zulassungsausschuss kann sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen in Planungsbereichen, in denen für die hausärztliche Versorgung keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, auf deren Antrag zur hausärztlichen Versorgung ermächtigen.“ Quelle: KHVVG, S.14: (https://lnkd.in/eQh3R2Ge)
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Korian und Recare ermöglichen effektivere Bearbeitung von Nachsorgeanfragen für Patienten Korian und Recare haben ein innovatives Projekt zur Verbesserung der Nachsorgekoordination gestartet, das den intersektoralen Austausch von Patientendaten effizienter gestaltet. Mit der Implementierung einer Schnittstelle zwischen Korian’s CRM-System und der Entlassmanagement-Plattform von Recare wird die Bearbeitung von Nachsorgeanfragen medienbruchfrei und datenschutzkonform in einem einzigen System ermöglicht. Durch die Zusammenarbeit wurde der erste validierte Pflege-Showcase nach dem Interoperabilitätsstandard für die Pflege (ISiP) der gematik umgesetzt. Dieses System ermöglicht eine reibungslose Koordination zwischen Kliniken und Pflegeeinrichtungen, wodurch Bürokratie reduziert und der Arbeitsaufwand für das Personal verringert wird. Zudem bleibt die Plattform gegenüber dem Nachversorger-Netzwerk neutral, sodass Anfragen weiterhin an alle potenziellen Anbieter weitergeleitet werden können. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Datenschutz, der durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und datensparsame Praktiken gewährleistet wird. Maximilian Greschke, Geschäftsführer von Recare, betonte, dass nur notwendige Daten im Falle einer erfolgreichen Zuweisung geteilt und anschließend gemäß einem Löschkonzept gelöscht werden. Das Projekt, das die gematik-Standards für IT-Systeme in Krankenhäusern und der Pflege verbindet, ist ein einzigartiger Schritt in Richtung einer interoperablen, sektorübergreifenden Versorgung und zeigt die Möglichkeit, die gesamte Patientenreise digital zu koordinieren. #Datenschutz #Entlassmanagement #Interoperabilität #Korian #Nachsorge #Recare
Korian und Recare ermöglichen effektivere Bearbeitung von Nachsorgeanfragen für Patienten » medconweb.de - Fachportal Medizincontrolling 2024
medconweb.de
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AMBULANTISIERUNG - BEWERBUNG FÜR DAS UNWORT DES JAHRES Heute möchte ich das Wort "Ambulantisierung" als Unwort des Jahres vorschlagen. Nein besser des Jahrzehnts! Wir alle können es nicht mehr hören. Es bereitet Krankenhausmanagern deutschlandweit seit vielen Monaten schlaflose Nächte und es bedeutet das Aus für so manches Krankenhaus. "Wir standen am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter" sagte ein ehemaliger Krankenhausvorstand zu mir. An diese Worte muss ich dabei denken, denn genau diese Bedeutung hat die Ambulantisierung für viele Krankenhäuser. Wie bitte sollen teure stationäre Krankenhausstrukturen mit ambulanten Vergütungssätzen refinanziert werden? Die Quadratur des Kreises! Herr Lauterbach würde uns jetzt antworten, dass das natürlich nur möglich ist, wenn stationäre Leistungen an weniger Standorten konzentriert werden und ambulante Leistungen weitmöglich außerhalb dieser stationären Strukturen erbracht werden. Ambulantisierung und Krankenhausreform sind untrennbar miteinander verbunden. Natürlich. Sinnvoll. Solange es nicht das eigene Krankenhaus betrifft. Jeder Krankenhausmanager will und wird doch selbstverständlich für den Fortbestand und die Zukunft seines Krankenhauses kämpfen und alles daran setzen, sowohl die stationären als auch die ambulanten Leistungen künftig weiterhin in voller bisheriger Bandbreite abbilden zu können. Hinter jedem Krankenhaus steht eine langjährige Tradition, außerdem Werte, Kultur, Verbundenheit mit der Region und den Menschen, Mitarbeitende die sich mit "ihrem" Krankenhaus identifizieren. So etwas kann man nicht politisch auf dem Reißbrett neu planen und zusammenlegen und glauben, dass dann hinterher alles funktionsfähig ist, dass die Menschen an einem neuen Standort in einem neuen Team wieder genauso funktionieren wie vorher. Es geht nicht nur um die Sache, es geht auch um EMOTIONEN und MENSCHEN, ohne die die Rechnung leider nicht aufgehen wird. Ich habe mich zusammen mit den Kollegen und Kolleginnen aus meinem Netzwerk nicht deshalb auf das Thema Ambulanz- und MVZ-Management spezialisiert, weil ich Verfechterin der Ambulantisierung und der u.a. daraus resultierenden Krankenhausreform bin. Sondern weil ich Ihnen, den Krankenhausmanagern und -managerinnen mit schlaflosen Nächten, helfen möchte, Ihre ambulanten Strukturen weitmöglich erfolgreich zu betreiben. Erfolg heißt hierbei nicht nur wirtschaftlicher Erfolg, sondern auch zufriedene Mitarbeitende und Patienten. DAMIT WIR GEMEINSAM DAS BESTE AUS DER SITUATION MACHEN. AMBULANTE STRUKTUREN ERFOLGREICH MANAGEN.
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