Elektromobilität: Mit Fördergeldern Hindernisse beseitigen und Probleme lösen!
Eines der wichtigsten Hindernisse auf dem Weg in die Elektromobilität sind die noch zu seltenen Ladestationen in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern. Dabei stehen die Kosten eigentlich gar nicht im Zentrum, haben aber auf Entscheide natürlich trotzdem einen nicht unbeträchtlichen Einfluss. Deshalb sollten Förderungsmassnahmen der öffentlichen Hand gezielt Probleme lösen und gegebenenfalls Gelder von den bisherigen, weniger zielführenden Massnahmen umgeleitet werden.
Als eAutokäufer:in kann man nicht selber entscheiden Auf einem Tiefgaragenplatz kann man als Mieter:in oder auch Miteigentümer:in nicht einfach wie im Einfamilienhaus den Elektriker mit der Installation einer Ladestation beauftragen. Vielmehr muss Eigentümerschaft oder Verwaltung bzw. die Miteigentümerversammlung überzeugt werden. Mit anderen Worten: selbst wenn man eine Ladestation geschenkt bekommt darf man sie nicht ohne Rücksprache und Erlaubnis installieren. Zuweilen ein umständlicher Weg, den nur „wirkliche eFans“ auf sich nehmen.
Auch für (Mit-) Eigentümer:innen bestehen Herausforderungen: Eine sinnvolle Grundinstallation bedeutet eine nicht unerhebliche Investition und dazu oft auch laufende Kosten, die vorläufig erst durch wenige tatsächliche Nutzer getragen werden. Kurz- bis mittelfristig rechnet sich die Investition nicht.
Da kann die öffentliche Hand unterstützen mit zielgerichteten Beiträgen. Ein nachahmenswertes Beispiel bietet der Kanton Thurgau: Gefördert werden Grundinstallationen in bestehenden Gebäuden, aber explizit keine Ladestationen. So wird die Lösung des Hauptproblems unterstützt: Kantons-Franken können auf die zuständigen Entscheidungsträger:innen durchaus motivierend wirken!
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Direkte Förderung von Elektroautos – Wirksamkeit fraglich Auf die gesamte Nutzungsdauer (TCO) gerechnet, ist ein vergleichbares Elektroauto schon heute günstiger als sein Treibstoff-verbrennendes Pendant. Die reinen Anschaffungskosten sind jedoch bei vergleichbarer Ausrüstung bis heute rund zehntausend Franken höher, wenn man mit dem Basismodell vergleicht eher fünfzehntausend. Da kann man sich zu Recht fragen, ob jemand wegen z.B. fünftausend Franken Kantonsbeitrag ein Auto kauft, das auch danach immer noch wesentlich mehr kostet ist als ein Verbrenner (und als eine Occasion sowieso). Für viele liegt der Kaufbetrag auch nach Abzug der Förderung immer noch über dem verfügbaren Budget. Diese öffentlichen Mittel werden deshalb besser in die Förderung von Grundinstallationen in Tiefgaragen investiert!
Förderung von Ladestationen – ein schöner Zustupf Ähnlich sieht es aus bei Ladestationen: Wer mehrere zehntausend Franken für ein Elektroauto ausgibt, dürfte sich auch noch eine Ladestation leisten können – sofern er denn überhaupt eine installieren darf. Dazu kommt ein technischer Aspekt: In einer Tiefgarage braucht es zumindest mittelfristig immer ein gesteuertes System (Lade-Lastmanagement und Abrechnung). Günstige Ladestationen, wie sie zum Teil zusammen mit den Elektroautos angeboten werden, sind dazu meist untauglich. Deshalb auch hier: Geldflüsse umleiten in die Förderung von Grundinstallationen in Tiefgaragen!
Empfehlung an Autoverkäufer:innen – immer zuerst die Wohnsituation abklären Nur wenn die Interessent:in im Einfamilienhaus wohnt und selber über die Installation entscheiden kann, ist ein Angebot für eine Heimladestation / Wallbox überhaupt sinnvoll. In allen anderen Fällen muss eine Ladestation verwendet werden, die zum entsprechenden System passt, also beim entsprechenden Anbieter beschafft werden. Neu-Elektroautomobilist:innen die in Mehrfamilienhäusern wohnen investieren ihr Geld besser in ein hochwertiges mobiles Ladegerät. Davon gibt es inzwischen einige, teilweise sogar mit Markenlogo des Autos. Mit einem gut dotieren internationalen Steckerset ist man damit nicht nur auf Reisen gut gerüstet, man kann buchstäblich überall laden. Unabhängig von der Wohnsituation eine sehr nützliche Investition!
E-thusiast® - Elektroplaner für die Energiezukunft | Geschäftsführer bei elplan ag
2 JahreIch bin der Meinung der Kanton Luzern hat genau den richtigen Ansatz gewählt. Kunden von mir, vor allem Stockwerkeigentümer erhalten die Realisierung und die Zustimmung der Miteigentümer durch diese Massnahmen viel einfacher.