Kennzeichnung und Verpackung
Diese Seite dient nur als Referenzdokument für EU-weite Produktanforderungen. Je nach Bestimmungsland der EU können zusätzliche Anforderungen gelten. Alle Einzelheiten finden Sie bei My Trade Assistant.
Bitte beachten Sie, dass auf dieser Seite eine allgemeine Beschreibung der einzelnen Rubriken in allen EU-Sprachen enthalten ist. Die Einzelheiten sind jedoch nur in englischer Sprache verfügbar.
Kennzeichnungs- und Verpackungsleitlinien
Die nachstehend aufgeführten Produktkategorien müssen den Kennzeichnungsvorschriften der EU entsprechen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Verbraucher beim Kauf alle wesentlichen Informationen erhalten, um eine sachkundige Wahl treffen zu können.
Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen
Etikettierung von Lebensmitteln
Kennzeichnung von Schuhen
Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte
Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen
Etikettierung von Textilien
Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz
Aufmachung und Etikettierung von Wein und bestimmten Weinbauerzeugnissen
Verpackungen
Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen den allgemeinen Anforderungen, die auf den Schutz der Umwelt abzielen, sowie den spezifischen Bestimmungen zur Vermeidung jeglicher Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher entsprechen.
System für das Umweltzeichen
Das EU-Umweltzeichen wird an Produkte vergeben, die die geringsten Umweltauswirkungen in einer Produktpalette haben. Das „Blumenlogo“ soll den Verbrauchern dabei helfen, diese Produkte zu erkennen, die wesentlich zu Verbesserungen in Bezug auf wichtige Umweltaspekte beitragen. Produkte können auf dem EU-Markt ohne das Emblem der Blume verkauft werden, da es keine Vorschriften gibt, die zur Beantragung des Umweltzeichens verpflichtet sind.