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EU-Umweltzeichen

Wenn Sie Produkte herstellen, die Ihrer Meinung nach besonders umweltfreundlich sind, dann dürfen diese Produkte eventuell das EU-Umweltzeichen führen. Aktuell tragen über 37 000 Produkte, die auf dem EU-Markt verkauft werden, dieses Zeichen. Dies bedeutet, dass sie strenge Umweltkriterien erfüllen.

Die Kriterien für das Umweltzeichen sind für zahlreiche Produktgruppen festgelegt. Prüfen Sie, ob solche Kriterien auch für Ihr Produkt existieren en .

Vorteile

Das EU-Umweltzeichen

  • zeigt Ihren Kunden und den Verbrauchern, dass Ihr Produkt strengen ökologischen Kriterien entspricht. So können sie sich leichter für Ihr Produkt entscheiden;
  • ist von unabhängiger dritter Stelle geprüft und in allen EU-Ländern anerkannt;
  • erhöht Ihr Ansehen, weil Sie dadurch Verantwortung für die Umwelt zeigen.

Antragstellung

Das Antragsverfahren en umfasst sieben Schritte. Das Umweltzeichen wird von der zuständigen nationalen Einrichtung en (der zuständigen Stelle) verliehen, die Ihren Antrag prüft.

Gebühren

Der antragsbearbeitenden zuständigen Stelle sind eine einmalige Antragsgebühr und eine jährliche Gebühr zu zahlen.

Die Gebühr für die Beantragung des EU-Umweltzeichens beträgt

  • 200 bis 350 Euro für Kleinstunternehmen;
  • 200 bis 600 Euro für KMU und Unternehmen aus Entwicklungsländern;
  • 200 bis 2 000 Euro für alle anderen Unternehmen.

Unternehmen, die unter EMAS registriert oder nach ISO 14001 zertifiziert sind, erhalten eine Ermäßigung von 30 % bzw. 15 %. Die Ermäßigungen werden nicht gleichzeitig gewährt. Erfüllt ein Unternehmen beide Voraussetzungen, so erhält es die höhere Ermäßigung.

Bei der jährlichen Gebühr für die Verwendung des Umweltzeichens gilt ein Höchstsatz von

  • 18 750 Euro für Kleinstunternehmen, KMU sowie Unternehmen und Antragsteller aus Entwicklungsländern;
  • 25 000 Euro für alle anderen Unternehmen.

Dabei kann es sich um eine Pauschalgebühr handeln oder um eine Gebühr auf der Grundlage des Jahreswerts des Umsatzes, der mit dem das EU-Umweltzeichen tragenden Produkt innerhalb der EU erzielt wird. Wird die Gebühr als Prozentsatz des Jahresumsatzwerts berechnet, so beträgt sie nicht mehr als 0,15 % dieses Werts. Für KMU, Kleinstunternehmen sowie Antragsteller aus Entwicklungsländern wird die jährliche Gebühr um mindestens 25 % ermäßigt.

Siehe auch

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 17/04/2024
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