Sozialversicherungssysteme in der EU
Die verschiedenen EU-Länder haben ihre Leistungen, ihr Gesundheitswesen und ihre anderen Sozialversicherungsdienste auf ganz unterschiedliche Weise organisiert.
Jedes EU-Land hat seine eigenen Rechtsvorschriften, in denen festgelegt ist,
- auf welche Leistungen Sie Anspruch haben,
- wie viel Sie erhalten,
- wie lange Sie Leistungen erhalten,
- wie lange Sie in dem Land arbeiten müssen, um Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu haben
- und welche Regeln für die Berechnung der Leistungen gelten.
Warnhinweis
In den EU-Vorschriften ist nur festgelegt, welches nationale Sozialversicherungssystem für Sie zuständig ist, wenn zwei oder mehr Länder beteiligt sind.
Generell gilt für Sie nur das Recht eines Landes, und Sie zahlen nur in diesem Land Beiträge. Sie sollten wie Staatsangehörige dieses Landes behandelt werden.
Warnhinweis
Das Leistungssystem in Ihrem Gastland kann stark von dem abweichen, das Sie von zu Hause kennen. Missverständnisse könnten ernste Folgen haben – informieren Sie sich also, auf welche Leistungen Sie in ihrem Gastland Anspruch haben.
Fallbeispiel
Jedes Land hat seine eigenen Regeln für die Gewährung von Leistungen
Line aus Dänemark lebt und arbeitet in Zypern. Als sie ihren Job verliert, beantragt sie in Zypern Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
Enttäuscht stellt sie fest, dass nur 156 Tage lang gezahlt wird. In Dänemark hingegen hätte sie vier Jahre lang Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit gehabt. Sie ist nicht davon ausgegangen, dass der Unterschied so groß sein könnte.
Nützliche Formulare
Um von einem Leistungssystem eines Landes in ein anderes wechseln zu können, müssen Sie unter Umständen Formulare einreichen, mit denen Ihre Leistungssituation bei Ihrer Ankunft bescheinigt wird.
Standard-Sozialversicherungsformulare
Nationale Vorschriften
Regeln für Ihr Land. Zugang zu den nachstehend aufgeführten offiziellen Websites der nationalen Behörden.