Vorschriften für das Mitführen von Bargeld in der EU und bei der Ein- und Ausreise
Vorschriften für das Mitführen von Bargeld bei Reisen zwischen EU-Ländern
Da es keine EU-weiten Vorschriften für das Mitführen von Bargeld bei Reisen zwischen EU-Ländern gibt, sollten Sie sich vor Ihrer Reise stets bei den örtlichen Zollbehörden en im Herkunfts- und Zielland sowie bei allen Transitländern erkundigen.
Vorschriften für das Mitführen von Bargeld bei der EU-Einreise und -Ausreise
Wenn Sie planen, bei Ihrer Einreise in die EU oder Ihrer Ausreise aus der EU 10 000 EUR (oder den Gegenwert einer anderen Währung) in bar oder nachstehend aufgeführte Waren (im Wert von 10 000 EUR) mitzuführen, müssen Sie dies mit dem entsprechenden EU-Formular bei den jeweiligen nationalen Zollbehörden anmelden. Gemäß EU-Vorschriften handelt es sich bei Bargeld um:
- Geldscheine und Münzen (auch Währungen, die nicht mehr im Umlauf sind, aber von Banken umgetauscht werden)
- übertragbare Inhaberpapiere (d. h. Reiseschecks und Schecks, Schuldscheine oder unterzeichnete Geldaufträge ohne Begünstigten)
- Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 %
- ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 %
Pflicht zur Anmeldung von Bargeld und Sanktionen bei Nichtanmeldung
Wenn Sie kein Formular zur Bargeldanmeldung einreichen oder die Anmeldung nicht korrekt oder unvollständig ist, können Sanktionen folgen. Die Zollbehörden können Einzelkontrollen und Kontrollen an Ihrem Auto oder Gepäck vornehmen. Bei dem Verdacht auf kriminellen Ursprung können die Zollbehörden auch dann eingreifen, wenn der Betrag unter 10 000 EUR liegt.
Warnhinweis
Zudem können sie eine Offenlegungserklärung für Barmittel verlangen, wenn Bargeld im Wert von 10 000 EUR oder mehr (einschließlich der in der vorstehenden Liste definierten Güter) per Post, Fracht oder Kurier in die EU oder aus der EU verschickt wird. In diesem Fall muss der Absender oder der Empfänger oder sein Vertreter innerhalb von 30 Tagen nach dem Ersuchen der Zollbehörden eine Offenlegungserklärung abgeben.