Freier Verkehr nicht personenbezogener Daten
Als Privatperson, Unternehmen oder Organisation haben Sie das Recht, nicht personenbezogene Daten zu erfassen, zu verarbeiten, zu speichern und zu übertragen und die Dienste von Datenzentren oder Cloud-Anbietern überall in der EU in Anspruch zu nehmen.
Dadurch vermeiden Sie doppelte Kosten, etwa wenn Sie Ihre IT-Infrastruktur in einem EU-Land zentralisieren, obwohl Sie in mehreren Ländern tätig sind.
Personenbezogene Daten, nicht personenbezogene Daten und gemischte Datensätze
Personenbezogene Daten sind Informationen, die mit einer bestimmten oder identifizierbaren Person in Verbindung gebracht werden können und gemäß den DSGVO-Vorschriften verarbeitet werden.
Nicht personenbezogene Datensätze beziehen sich auf:
- Daten, die nicht mit einer bestimmten oder identifizierbaren Person in Verbindung gebracht werden können (z. B. Daten zum Wetter)
- Daten, die ursprünglich personenbezogene Daten waren, später aber anonymisiert wurden und nicht mit einer bestimmten Person in Verbindung gebracht werden können
Gemischte Datensätze sind Sammlungen personenbezogener und nicht personenbezogener Daten wie Steuerregistereinträge von Unternehmen, in denen Name und Telefonnummer des Geschäftsführers des Unternehmens angegeben sind. In den meisten Fällen sind personenbezogene und nicht personenbezogene Daten in gemischten Datensätzen untrennbar verbunden. Beim Umgang mit solchen gemischten Datensätzen müssen Sie die Vorschriften der DSGVO einhalten.
Freier Datenverkehr in der EU – Cloud-Dienste
Von einigen Ausnahmen abgesehen, können Sie frei wählen, wo in der EU Sie Ihre Daten speichern oder verarbeiten möchten.
Wenn Sie Ihre Daten in einer Cloud speichern, sollten Sie den Anbieter leicht wechseln und die Daten auch leicht in Ihr eigenes IT-System rückübertragen können. Mehrere Cloud-Anbieter verfügen dafür über einen Verhaltenskodex. Auf der Website der SWIPO-Vereinigung (Switching Cloud Providers and Porting Data) en können Sie auf die Liste der Diensteanbieter und den Verhaltenskodex zugreifen.
Anforderungen an die Datenlokalisierung in der EU
In Ausnahmefällen können die EU-Länder den Verkehr bestimmter Daten einschränken – allerdings nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, z. B. wenn sich Daten auf laufende Ermittlungen zur Terrorismusbekämpfung beziehen oder wenn der Verlust von Daten einen schweren Verkehrsunfall auslösen könnte (z. B. bei Flugverkehrskontrolldaten). Diese Ausnahmen hängen von den nationalen Rechtsvorschriften ab. Die EU-Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten gewährt Zugang zu Informationen über solche Datenlokalisierungsbeschränkungen.
Nationale Informations- und Anlaufstellen
In der EU-Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten ist festgelegt, dass es in den EU-Ländern zwei Kontaktstellen geben muss:
- „Zentrale Informationsstelle“ bezieht sich auf eine offizielle Website mit nationalen Informationen über die Datenlokalisierungsbeschränkungen und -anforderungen.
- „Zentrale Anlaufstelle“ bezeichnet eine physische Adresse und/oder eine E-Mail, an die Sie sich für weitere Informationen wenden können.
Im Abschnitt Kontakt nationale Verwaltungen finden Sie die nationalen zentralen Informations- und Anlaufstellen.
Austausch von Daten mit zuständigen Behörden
Einer zuständigen Behörde, die einen berechtigten Antrag auf Zugang zu Ihren Daten stellt, müssen Sie den Zugang ermöglichen, auch wenn Sie Ihre Daten in einem anderen EU-Land verarbeiten und speichern. Andernfalls können gemäß nationalem Recht gegebenenfalls Strafen verhängt werden.