Unternehmen in der Tourismusbranche
Erfahren Sie mehr über die europäische Tourismusbranche
Es ist hilfreich zu wissen, wie die europäischen Märkte funktionieren und welche Trends es gibt, damit Sie Ihr Tourismusangebot darauf abstimmen können. Eurostat zufolge sind die meisten Touristinnen und Touristen aus der EU.
Weitere Zahlen und Fakten über Ihre Branche finden Sie hier:
- Eurostat: Überblick über den Tourismus
- EU-Tourismus-Dashboard
- EU-Plattform zur Unterstützung der Interessenträger bei den Übergangspfaden
Welche EU-Vorschriften gelten für die Tourismusbranche?
Bieten Sie Ihre touristischen Leistungen oder Produkte online an? Dann sind für Sie die EU-Rechtsvorschriften für den E-Commerce relevant, zum Beispiel für Online-Buchungen. Weitere Informationen:
- Verkauf von Waren und Dienstleistungen (E-Commerce, Fernabsatz usw.)
- Digitalisierung Ihres Unternehmens
Verbraucherrechte in der Tourismusbranche
Alle Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen erbringen, müssen die Verbraucherschutzvorschriften einhalten. Für die Tourismusbranche gelten besondere Regeln:
- Pauschalreisen und verbundene Leistungen – Ihre Pflichten als Anbieter
- Teilzeitnutzungsverträge und langfristige Urlaubsprodukte – Verbraucherrechte
- Passagierrechte je nach Art der Beförderung
Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Erfahren Sie mehr über Ihre Pflichten als Arbeitgeber nach EU-Recht und erhalten Sie länderspezifische Informationen auf nationalen Websites.
EU-Gelder für den Tourismus
Im Leitfaden zu EU-Finanzierungen für den Tourismus können Sie nachschauen, welche Finanzhilfeprogramme Ihren geschäftlichen Bedürfnissen am besten entsprechen.
Besondere Steuern für den Tourismus
Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros
Bei dieser Sonderregelung profitieren Reisebüros von einer vereinfachten Mehrwertsteuerregelung. So gibt es Sonderregeln für bestimmte Dienstleistungen, die Reisebüros erwerben und als Paket verkaufen, beispielsweise Hin- und Rückreise zum Urlaubsort, Unterkünfte und Zugang zu Touristenattraktionen. Die Mehrwertsteuer wird nur in dem EU-Land geschuldet, in dem das Reisebüro ansässig ist – auch wenn die Leistungen in einem anderen Land erbracht werden. Als Reisebüro können Sie die Mehrwertsteuer auf Lieferungen, die Sie erhalten, nicht abziehen oder zurückfordern. Es wird jedoch nur Ihre Gewinnspanne besteuert, die Sie mit dem Verkauf einer Pauschalreise erzielen.
Ein Reisebüro berechnet seinem Kunden 2000 EUR für eine viertägige Reise. Das Büro
selbst zahlt für die verschiedenen Paketleistungen (Hotelzimmer, Bus, Reisekosten)
1500 EUR. Im Rahmen der Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros wird nur die
Gewinnspanne von 500 EUR besteuert, also der Unterschied zwischen den Kosten der Dienstleistungen
und dem Preis, den der Kunde bezahlt.
Ermäßigte Mehrwertsteuersätze
Nach EU-Recht kann jedes EU-Land ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf die Lieferung bestimmter Arten von Gütern und Dienstleistungen anwenden. Dies könnte auch für Ihre touristischen Dienstleistungen oder Produkte gelten.
Ortstaxe oder Bettensteuer
Gemeinden, Regionen oder Länder entscheiden selbst, ob sie eine Ortstaxe erheben, etwa auf Kurzaufenthalte in bezahlten Unterkünften. Diese auch Bettensteuer genannte Abgabe wird pro Person und pro Nacht fällig. Manchmal wird sie als Prozentsatz des Zimmerpreises erhoben. Im Allgemeinen macht sie jedoch nur einen Bruchteil des Preises aus, verglichen mit dem Gesamtpreis der Unterkunft inklusive Mehrwertsteuer.
Oftmals muss sie vor Ort entrichtet werden und ist nicht im vorausbezahlten Preis der Unterkunft enthalten. Dadurch fällt sie Reisenden mehr auf, wenn sie beim Check-out noch einmal zur Kasse gebeten werden.
Tourismussteuern zur Aufwertung der Branche
Tourismussteuern werden von Gemeinden, Regionen oder Ländern erhoben und sollen die Branche und/oder das Reiseziel aufwerten, z. B. durch:
- Werbetätigkeiten
- Infrastruktur und Tourismusdienstleistungen (z. B. einen Infokiosk)
- Reinigung und Abfallentsorgung
Tourismussteuern für besondere Zwecke
Einige Steuern sind für bestimmte Bereiche oder Ressourcen am Urlaubsziel vorgesehen:
- Umweltschutz
- Kulturerbe
- soziale Zwecke
Ökosteuern
Ökosteuern, also Steuern für Umweltschutzzwecke, sollen zum Erhalt der Ressourcen und zur Abfederung der negativen Auswirkungen des Tourismus beitragen. Sie schaffen einen Anreiz zum Schutz und zur Wiederherstellung der Umwelt und ihrer Ressourcen, um die touristische Aktivität im betreffenden Gebiet auszugleichen. Diese Steuern werden von Gemeinden, Regionen oder Ländern erhoben und sollen dabei helfen:
- eine Reserve aufzubauen, damit Urlaubsorte in Verbesserungen wie Umweltschutz oder Ressourcenrückgewinnung investieren können;
- das Umweltbewusstsein der Touristinnen und Touristen zu schärfen, um sie zu einer nachhaltigen Nutzung der Ressourcen zu bewegen;
- ein positives Bild des Urlaubsorts und der dort ansässigen Unternehmen zu vermitteln, indem ihr Umweltbewusstsein sichtbar gemacht wird.
Tourismus und Barrierefreiheit
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu touristischen Aktivitäten und Dienstleistungen. Damit sie uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben können, muss die Zugänglichkeit verbessert werden. Auch Ihr Tourismusunternehmen kann Produkte, Unterstützung und Dienstleistungen anbieten, die für Menschen mit Behinderung zugänglich sind:
- Dienstleistungen im Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr
- Ticket- und Check-in-Automaten,
- elektronischer Handel (E-Commerce)
Vorteile der Barrierefreiheit für Sie
Ihr Unternehmen kann mit einem barrierefreien Angebot nur gewinnen:
- neuer Kundenkreis
- gemischter Kundenkreis: im Durchschnitt nehmen 2 Gäste mit Behinderung eine Begleitperson mit
- Belebung der Nebensaison: alte Menschen und Menschen mit Behinderung reisen oft lieber, wenn es etwas ruhiger ist
- Imagegewinn
So wird Ihr Angebot zugänglicher
Sie können die Zugänglichkeit Ihres Tourismusangebots folgendermaßen verbessern:
- Befolgen Sie die Richtlinien für barrierefreie Inhalte, wenn Sie Informationen online oder auf andere Weise bereitstellen.
- Schulen Sie Ihr Personal, damit klar ist, worauf bei Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu achten ist.
Richten Sie Ihr Unternehmen auf Kundinnen und Kunden mit besonderen Bedürfnissen aus, und zwar mit:
- Behindertenparkplätzen (EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderungen)
- Zugangsrampen in Gemeinschaftsbereichen
- geeigneten Aufzügen und Waschräumen
- niedrigeren Empfangstheken im Kundenbereich
- einem angepassten Innendesign, in dem sich jeder frei bewegen kann