Unverheiratete Paare

Diese Seite richtet sich an Partner in einer dauerhaften Beziehung ohne Trauschein oder behördliche Registrierung.

Rechte bei Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Partnerschaften

Wenn Sie mit einem Partner in einer festen Beziehung dauerhaft zusammenleben, haben Sie bestimmte EU-weit geltende Rechte, auch wenn Ihre Partnerschaft nicht bei einer Behörde registriert ist.

Umzug in ein anderes EU-Land

Wenn Sie mit Ihrem nichtehelichen Lebenspartner in ein anderes EU-Land umziehen, so muss dieses die Einreise und den Aufenthalt erleichtern – auch wenn Ihr Partner nicht die Unionsbürgerschaft besitzt.

Sie müssen belegen können, dass Sie zusammen oder in einer auf Dauer angelegten Beziehung leben. Die meisten EU-Länder haben jedoch nicht genau festgelegt, wie eine dauerhafte Beziehung oder Lebensgemeinschaft nachzuweisen ist.

Rechte und Pflichten

In den EU-Ländern, die nicht eingetragene Lebensgemeinschaften anerkennen, haben Sie auch Rechte und Pflichten in Bezug auf Eigentum, Erbschaft und Unterhaltsleistungen nach Trennung.

Diese Rechte sind besonders wichtig für gleichgeschlechtliche Paare, da nicht alle EU-Länder es ihnen ermöglichen, eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft einzugehen.

Verträge über nichteheliche Lebensgemeinschaften

Wenn Sie in dem Land, in dem Sie leben, keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingehen können oder dies nicht wünschen, könnten Sie praktische oder rechtliche Aspekte des Zusammenlebens mit Ihrem Partner in einem Lebenspartnerschaftsvertrag regeln.

Allerdings kann es in der Praxis selbst mit einem solchen Vertrag schwierig sein, Ihre Rechte durchzusetzen. Bei Eigentumsstreitigkeiten gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem der Konflikt erwächst.

Fragen und Antworten

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Zuletzt überprüft: 07/06/2024
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