Ökodesign-Anforderungen
Bestimmte Produkte müssen Mindestanforderungen in Bezug auf die Energieeffizienz erfüllen. Diese sogenannten Ökodesign-Anforderungen sollen die negativen Umweltauswirkungen über den Gesamtlebenszyklus der betreffenden Produkte verringern.
Als Hersteller müssen Sie vor dem Inverkehrbringen von Produkten dieser Art sicherstellen, dass diese den entsprechenden Vorschriften genügen.
Unter diese Vorschriften fallen derzeit energiebetriebene Produkte (Heizkessel, Computer, Haushaltsgeräte usw.). Nachstehend finden Sie die vollständige Liste dieser Produkte:
Von Ökodesign-Anforderungen betroffene Produkte
Leuchtmittel für Haushalte und den Dienstleistungssektor
- Lampen mit gebündeltem oder ungebündeltem Licht (einschließlich ultravioletter Strahlung)
- Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät
- Hochdruckentladungslampen
- Vorschaltgeräte und Leuchten, in denen solche Lampen betrieben werden können
Elektrogeräte
- Computer und Server
- Videospielgeräte
- einfache/komplexe Set-Top-Boxen
- Geräte im vernetzten Bereitschaftsbetrieb
- Fernsehgeräte
Haushaltsgeräte
- Herde und Backöfen
- Geschirrspüler
- Gefriergeräte
- Kühlschränke
- Wäschetrockner
- Waschmaschinen
- Staubsauger
Heiz- und Klimaanlagen
- Klimaanlagen
- Heizgeräte
- Komfortventilatoren
- Heizgeräte
- Ventilatoren für industrielle Zwecke
- Einzelraumheizgeräte
- Einzelraumheizgeräte für feste Brennstoffe
- Festbrennstoffkessel
- Lüftungsaggregate
- Warmwasserbereiter
Sonstige Produkte
- Umwälzpumpen
- Elektromotoren
- Stromverbrauch im Bereitschafts- und im Aus-Zustand
- Externe Netzteile
- Bild gebende Geräte
- Leistungstransformatoren
- Gewerbliche Kühlgeräte
- Wasserpumpen
Wenn Sie mehr über produktspezifisches Ökodesign erfahren möchten, finden Sie unten auf der Seite weiterführende Links.
Arten von Anforderungen
Die Ökodesign-Richtlinie sieht zwei Arten von Anforderungen vor.
Besondere Anforderungen
Besondere Anforderungen werden in genauen Werten mit Ober- oder Untergrenzen angegeben, z. B. maximaler Energieverbrauch oder Mindestmengen von bei der Herstellung zu verwendendem Recyclingmaterial.
Allgemeine Anforderungen
In Bezug auf allgemeine Anforderungen werden keine Grenzwerte festgesetzt. Sie können jedoch vorschreiben, dass
- Ihr Produkt „energieeffizient" oder „rezyklierbar" sein muss,
- Sie Informationen darüber liefern, wie das Produkt verwendet und gewartet wird, um seine Umweltauswirkungen zu begrenzen,
- Sie den Lebenszyklus des Produkts analysieren, um alternative Gestaltungsmöglichkeiten und Verbesserungslösungen zu finden.
Die Einführung neuer Mindestanforderungen kann dazu führen, dass sämtliche Produkte, die diese nicht erfüllen, in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. So wurden beispielsweise Glühlampen ab 2009 schrittweise vom Markt genommen.
Harmonisierte Normen
Harmonisierte Normen sind von den europäischen Normierungsgremien ( CENELEC en und CEN) verabschiedete Vorschriften.
Die Nutzung harmonisierter Normen trägt dazu bei, die Vermutung der Konformität zu
begründen. Wenn Produkte nach einer harmonisierten Norm geprüft wurden, wird also
davon ausgegangen, dass sie die in den Durchführungsbestimmungen genannten Anforderungen
erfüllen.
Zur Unterstützung der bisher verabschiedeten Ökodesign-Maßnahmen werden derzeit schrittweise
weitere harmonisierte Europäische Normen erstellt.