Fragen und Antworten - Unverheiratete Paare
Ich möchte mit meinem Partner von meinem Heimatland in ein anderes EU-Land ziehen. Ich bin Staatsangehöriger eines EU-Landes, er aber nicht. Wir können einen Nachweis über unsere dauerhafte eheähnliche Gemeinschaft vorlegen. Erwirbt mein Partner dadurch automatisch das Einreiserecht?
NEIN - Wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie in einer langfristigen Partnerschaft leben, sind alle EU-Länder verpflichtet, Ihrem Partner/Ihrer Partnerin die "Einreise zu erleichtern".
Wie dieser Nachweis genau aussehen muss, ist in den Gesetzen der einzelnen Länder oft nicht ausgeführt. Ihrem Partner/Ihrer Partnerin könnten also die Einreise und Aufenthaltsrechte immer noch verweigert werden.
Zuletzt überprüft: 10/12/2024